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Bewerbung und Auswahlverfahren
Hinweise zur Bewerbung, zur Vorbereitung und zum Ablauf des Auswahlverfahrens
Die Bewerbung
Ausschreibungen werden in der Regel zweimal jährlich (Frühsommer: Mai/Juni und Herbst: November/Dezember) für eine Einstellung im Folgejahr auf der Homepage des Auswärtigen Amts und auf ausgewählten Stellenportalen im Internet veröffentlicht. Es gelten die Hinweise und Anforderungen der jeweiligen aktuellen Ausschreibung.
Die Bewerbungsunterlagen (ausformuliertes Motivationsschreiben mit Angaben zum Werdegang, lückenloser tabellarischer Lebenslauf, Nachweise über Bildungs- und Berufsabschlüsse, Arbeitszeugnisse und eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses) werden ausschließlich über eine Online-Bewerbungsmaske entgegen genommen. Es werden grundsätzlich nur vollständige Bewerbungen berücksichtigt. Eine Bewerbung per E-Mail sowie Initiativbewerbungen werden grundsätzlich, auch außerhalb der Ausschreibungszeitpunkte, nicht akzeptiert.
Aufgrund der vorgelegten Bewerbungsunterlagen entscheidet der Auswahlausschuss über die Zulassung zum Auswahlverfahren. Nach der gegenwärtigen Praxis wird grundsätzlich jede*r Bewerber*in, welche*r die Grundvoraussetzung erfüllt und sich frist- und formgerecht beworben hat, zum ersten Teil des Auswahlverfahrens eingeladen.
Nur Eignung und Leistung entscheiden über die Einstellung. Männer und Frauen haben die gleichen Chancen. Schwerbehinderte Bewerber*innen erhalten auf Antrag Prüfungserleichterungen wie zum Beispiel Zeitverlängerung.
Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren besteht aus zwei Abschnitten.
Der erste Abschnitt des Auswahlverfahrens besteht aus einem schriftlichen Eignungstest mit Fachfragen aus dem Sekretariats- und Büromanagementbereich. Ferner werden Kenntnisse der deutschen Rechtschreibung, der Mathematik, zum logischen Denken, der Merkfähigkeit u.a. abgefragt.
Diejenigen Bewerber*innen, die aufgrund ihrer Ergebnisse in die engere Wahl kommen, werden zum zweiten Abschnitt (Sprachtest) des Verfahrens eingeladen, der in Berlin stattfindet und ca. einen halben Tag dauert. Reisekosten können hierfür nicht erstattet werden. Bewerber*innen, die im Ausland wohnhaft sind, können den Sprachtest per Webex machen.
Dieser zweite Abschnitt besteht aus einer schriftlichen Sprachprüfung in Englisch in Form eines Diktats (Zeitungsartikel), gefolgt von einer mündlichen Prüfung in Form eines 10-minütigen Gesprächs.
Hinweise zur Vorbereitung auf den Schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens
Bitte beachten Sie:
Bewerber*innen, deren Sprachkenntnisse nach Auswertung der Sprachtests nicht dem Anforderungsprofil entsprechen, können zum dritten Abschnitt (mündliches Auswahlverfahren) nicht zugelassen werden.
Der dritte Abschnitt besteht aus einem Einzelvorstellungsgespräch und einem Einzelgespräch mit beratendem psychologischen Fachpersonal.
In der Einzelvorstellung verschafft sich der Auswahlausschuss einen Eindruck von Ihrer Persönlichkeit und von der Motivation Ihrer Bewerbung.
Die Reisekosten zum dritten Abschnitt des Auswahlverfahrens werden Ihnen von Ihrem Wohn- bzw. ständigem Aufenthaltsort nach Berlin und zurück (günstigste Bahnfahrkarte in der 2. Klasse, ggf. günstigster Flug) erstattet.
Wenn Sie aufgrund Ihrer Ergebnisse im dritten Abschnitt des Auswahlverfahrens für die Einstellung vorgesehen sind, erhalten Sie zeitnah nach Abschluss des gesamten Verfahrens eine entsprechende Benachrichtigung.
Dies steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass auch die Gesundheitsuntersuchung durch den amtseigenen Gesundheitsdienst und die Sicherheitsüberprüfung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz zu einem positiven Ergebnis führen.
Weitere Informationen
Zur Vorbereitung auf die Sprachtests finden Sie hier Musterdiktate, die Ihnen eine Vorstellung vermitteln sollen, welcher Kenntnisstand in den jeweiligen Sprachen von Ihnen erwartet wird.