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Voraussetzungen einer Bewerbung als Fremdsprachenassistent*in

13.06.2024 - Artikel

Erfahren Sie mehr über das Anforderungsprofil der Fremdsprachenassistent*innen im Auswärtigen Dienst

Erfolgreiche Bewerber*innen haben Freude an Büro- und Sekretariatsmanagement sowie Informationstechnik. Sie möchten die Welt, fremde Kulturen und neue Sprachen kennen lernen und können sich vorstellen, im Ausland zu arbeiten und mit der Familie oder dem Partner oder der Partnerin etwa alle drei bis vier Jahre den Dienstort zu wechseln.

Darüber hinaus

  • Mindestens mittlere Reife oder entsprechende Vorbildung

  • Vorzugsweise Ausbildung als Europasekretär*in, Fremdsprachenkorrespondent*in, staatlich geprüfte*r kaufmännische*r Assistent*in für Fremdsprachen (bzw. Neubezeichnung: Geprüfte*r Berufsspezialist*in für fremdsprachige Kommunikation) o.ä.
    oder
    eine sonstige abgeschlossene Berufsausbildung mit kaufmännischem Schwerpunkt
    oder
    Nachweis über 12 Monate einschlägige berufliche Vorerfahrung im Bereich Büroassistenz/Sekretariat innerhalb der letzten fünf Jahre

  • Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder der EFTA

  • Sehr gute deutsche Sprachkenntnisse (Niveau Muttersprache, C1)

  • Sehr gute Englischkenntnisse (B2 Europäischer Referenzrahmen). Weitere Fremdsprachenkenntnisse werden begrüßt, insbesondere in den dienstlich benötigten Sprachen Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Italienisch, Russisch, Arabisch und Chinesisch.
    Hinweise zu den Sprachprüfungen​​​​​​​

  • Organisationsvermögen

  • Zuverlässigkeit und Teamgeist

  • Gute IT-Kenntnisse (insbesondere Office-Anwendungen, Internet) sowie Interesse an ständiger IT-Fortbildung (auch für hauseigene Programme)

  • Hohe Flexibilität

  • Widerstandsfähige Gesundheit (''Tropentauglichkeit''): Ärztliche Untersuchung durch den Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts

  • Bereitschaft zur Dienstleistung sowohl im Auswärtigen Amt in Berlin als auch an jeder deutschen Auslandsvertretung (''uneingeschränkte weltweite Versetzungsbereitschaft'')

Kommt ein solcher Arbeitsplatz für Sie in Frage?

Vielleicht wird Ihr Dienstort einmal New York, Rio oder Tokio sein. Aber Sie müssen auch damit rechnen, in klimatisch und gesundheitlich schwierige Länder oder in Krisen- und Kriegsgebiete entsandt zu werden. Der ständige Postenwechsel stellt hohe Anforderungen an die Mitarbeiter*innen und ihre Angehörigen.

Wägen Sie die Vor- und Nachteile für sich und Ihre Familie sorgfältig gegeneinander ab. Der Auswärtige Dienst ist darauf angewiesen, dass seine Beschäftigten und deren Familienangehörige ohne Vorbehalt den das gesamte Berufsleben bestimmenden Wechsel unterschiedlichster Posten akzeptieren.

Das Auswärtige Amt ist zwar bemüht, den dienstlichen Neigungen und persönlichen Wünschen sowie den beruflichen und schulischen Belangen der Familienangehörigen entgegenzukommen; vorrangiges Ziel jeder Versetzungsplanung ist jedoch die bestmögliche Arbeitsfähigkeit des Auswärtigen Dienstes.

Bei der Entscheidung, im Auswärtigen Dienst zu arbeiten, handelt es sich daher um eine Berufs- und Lebensentscheidung. Diese Entscheidung muss von den Familien der Beschäftigten mitgetragen werden.

Um diese Frage besser für sich selbst beantworten zu können, nehmen Sie sich bitte für den anliegenden Selbsteinschätzungsfragebogen 10 Minuten Zeit. Das Ergebnis ist nur für Sie bestimmt und wird nicht erfasst.

Fragebogen zur Selbsteinschätzung PDF / 300 KB


Wenn Sie noch Fragen haben: Susanne Hüsgen

030 5000 7419

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