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Internationale Zusammenarbeit gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

Druckfolie zur Herstellung von Falschgeld

Druckfolie zur Herstellung von Falschgeld, © picture-alliance/ dpa

19.04.2021 - Artikel

Die Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität umfasst Drogenhandel, Geldwäsche, Menschen- und Waffenhandel, die Verschiebung von Kraftfahrzeugen und hochwertigen Waren sowie Cybercrime.

Die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Organisierten Kriminalität bleibt eine der großen Herausforderungen für die internationale Staatengemeinschaft. Geschäftsfelder der Organisierten Kriminalität sind neben dem dominierenden Drogenhandel vor allem Geldwäsche, Menschenhandel, Schleusung, Waffenhandel und zunehmend auch Cybercrime. Die Organisierte Kriminalität schwächt vor allem Staaten mit fragilen Regierungs- oder Verwaltungsstrukturen und bedroht damit die Stabilität der internationalen Ordnung.

Die Bundesregierung unterstützt den Kampf gegen die Organisierte Kriminalität durch bilaterale Maßnahmen, die Zusammenarbeit in der Europäischen Union (EU) und in multilateralen Gremien sowie die Finanzierung von Projekten internationaler Organisationen zur Verbrechensbekämpfung. Deutschland hat mit einer Reihe von Staaten bilaterale Abkommen über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität geschlossen. An zahlreichen Botschaften werden Verbindungsbeamte des Bundeskriminalamts (BKA) eingesetzt.

Die „Roma-Lyon-Gruppe“ ist eine Expertengruppe im Rahmen der G7 mit dem Auftrag, bestehende internationale Übereinkünfte und Mechanismen zur Bekämpfung unter anderem der Organisierten Kriminalität zu untersuchen, zu bewerten und bei etwaigen Lücken Abhilfe vorzuschlagen („Best Practices“).

Die „Financial Action Taskforce (FATF)“ gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist das wichtigste Gremium der internationalen Zusammenarbeit gegen Geldwäsche in jeglicher Form. Die FATF hat vierzig Empfehlungen und neun Sonderempfehlungen zur Bekämpfung der Geldwäsche mit einer Liste von möglichen Gegenmaßnahmen in den Bereichen Strafrecht, Strafverfahren, polizeiliche Kooperation, Finanz- und Bankenwesen sowie internationale Zusammenarbeit erarbeitet. Deutschland ist Gründungsmitglied der FATF. Zusätzlich hat Deutschland von 2020 bis 2022 die Präsidentschaft der FATF inne.

Auf Ebene der Vereinten Nationen (VN) stellt die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität einen Schwerpunkt der jährlichen Sitzung der „Kommission für Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege“ (VVK, engl.: Commission on Crime Prevention and Criminal Justice, CCPCJ) dar. Die VVK erarbeitet Empfehlungen im Bereich der Verbrechensverhütung und -bekämpfung sowie für den Umgang mit Straftätern, steuert und überwacht die entsprechenden VN-Programme und koordiniert zudem die Tätigkeit von regionalen und überregionalen Institutionen in diesem Bereich. Deutschland hatte 2016 den VVK-Vorsitz inne und wurde für die Gruppe westeuropäischer und anderer Staaten als Kommissionsmitglied bis Ende 2023 wiedergewählt.

Wichtige Meilensteine für die Bekämpfung des Organisierten Verbrechens sind das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Organisierten Kriminalität (UNTOC) und das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (UNCAC).

Eine wichtige praktische Rolle bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität spielt das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) in Wien, das in seiner Gesamtheit sowie in dessen Projektarbeit von der Bundesregierung als verlässlicher Partner finanziell und personell unterstützt wird.

Zum Weiterlesen:

Arbeitsgruppe „Finanzielle Maßnahmen“ (FATF)

Verbrechensverhütungskommission (VVK)

Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (UNTOC)

Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (UNCAC)

Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC)

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