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LSBTIQ

07.03.2023 - Artikel

Die Menschenrechte gelten für alle Menschen, unabhängig von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität. Die Bundesregierung wendet sich entschieden gegen jede Form von Diskriminierung und Gewalt gegen LSBTIQ und setzt sich für die Realisierung von gleichen Rechten für alle ein.

Queeres Rugby-Training mit dem ersten LSBTIQ Rugbyclub Lateinamerikas und Nichtregierungsorganisationen, organisiert durch die Botschaft Buenos Aires
Queeres Rugby-Training mit dem ersten LSBTIQ Rugbyclub Lateinamerikas und Nichtregierungsorganisationen, organisiert durch die Botschaft Buenos Aires© Auswärtiges Amt

Die Menschenrechte schließen das Recht auf freie sexuelle Orientierung ein. Dennoch ist Homosexualität noch in mindestens 67 Ländern strafbar, in sieben droht für gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen sogar die Todesstrafe. Mindestens neun Staaten kriminalisieren den Ausdruck trans* und nicht-binärer Geschlechtsidentitäten.

Insbesondere dort, wo lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche und queere Menschen (LSBTIQ) staatlich verfolgt werden, sind sie Gewalt und Diskriminierung oft schutzlos ausgeliefert. Zugleich leiden sie oft unter schlechterem Zugang zu Bildung, Arbeit, Wohnung und Gesundheitsversorgung. Besonders betroffen sind diejenigen, die gleich aus mehreren Gründen diskriminiert werden, etwa aufgrund ihrer Hautfarbe und ihrer Geschlechtszugehörigkeit.

Engagement für gleiche Rechte

Der Einsatz gegen Gewalt und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität ist Teil der feministischen Außenpolitik. Handlungsleitend ist das im März 2021 verabschiedete LSBTI-Inklusionskonzept der Bundesregierung für die Auswärtige Politik und die Entwicklungszusammenarbeit. Dieses gibt dem internationalen Engagement für gleiche Rechte einen strategischen Rahmen. Die Unterstützung der Zivilgesellschaft steht im Vordergrund des Konzepts.

So fördert die Bundesregierung weltweit Projekte von Nichtregierungsorganisationen, die sich gegen Gewalt und Diskriminierung von LSBTIQ-Personen einsetzen, auch in schwierigen Länderkontexten. Dies umfasst eine große Bandbreite an Vorhaben: von politischer Kampagnen- und Bildungsarbeit, journalistischen Projekten bis hin zu rechtlicher und psychosozialer Unterstützung.

Die deutschen Auslandsvertretungen tauschen sich zudem regelmäßig mit Menschenrechtsverteidiger*innen zur Lage von LSBTIQ-Personen in Partnerländern aus und unterstützen sie politisch. In Gefahrensituationen vermitteln sie in Einzelfällen Schutzaufenthalte und humanitäre Aufnahmen. Viele Auslandsvertretungen solidarisieren sich auch durch öffentliche Erklärungen oder indem sie queere Kulturveranstaltungen fördern und begleiten.

Des Weiteren setzt sich die Bundesregierung in bilateralen und multilateralen Foren sowie durch Mittel der stillen Diplomatie für die Achtung, den Schutz und die Förderung der Rechte von LSBTIQ-Personen ein. Dabei stimmt sie sich in diesen Fragen eng mit internationalen Partnern und der Zivilgesellschaft im In- und Ausland ab.

Logo der Equal Rights Coalition, der Deutschland derzeit vorsitzt 
Logo der Equal Rights Coalition, der Deutschland derzeit vorsitzt© Equal Rights Coalition

Um seine internationale Führungsrolle weiter auszubauen, hat Deutschland gemeinsam mit Mexiko im September 2022 den zweijährigen Vorsitz der Equal Rights Coalition (ERC) übernommen Dabei handelt es sich um eine Allianz aus 42 Staaten und mehr als 140 Nichtregierungsorganisationen, die sich für LSBTIQ-Personen einsetzen.

Wichtige Meilensteine des Vorsitzes sind die Schaffung eines neuen Generalsekretariats für die Allianz und die Ausrichtung der nächsten internationalen ERC-Konferenz in 2024. Deutschland gehört der Allianz als Gründungsmitglied seit 2016 an.

Ebenfalls seit 2016 ist Deutschland Mitglied der LSBTIQ-Kerngruppe in den Vereinten Nationen. Zudem gehört Deutschland dem Global Equality Fund an. Dieser Fonds unterstützt weltweit Projekte für die Menschenrechte von LSBTIQ-Personen.

Die Yogyakarta-Prinzipien und die Leitlinien zur Förderung und zum Schutz der Ausübung aller Menschenrechte durch Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender- und Intersexuelle Personen sind für das Engagement der Bundesregierung im Bereich LSBTIQ ebenfalls ein wichtiger Referenzrahmen.

LSBTIQ in den Vereinten Nationen

Eine offene und sachliche Diskussion über Gewalt und Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität ist in vielen Ländern und auch innerhalb der Vereinten Nationen schwierig. Dennoch gab es in der noch jungen Geschichte zu LSBTIQ in den Vereinten Nationen einige wichtige Meilensteine und Erfolge:

So konnte beispielsweise im Juni 2022 die wichtigste Resolution der Vereinten Nationen zu LSBTIQ-Personen mit Unterstützung der Bundesregierung nach einer sehr knappen Abstimmung erneut im Menschenrechtsrat verabschiedet werden. Die Resolution verurteilt Gewalt und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität und ruft alle Staaten dazu auf, diskriminierende Gesetze und Politiken abzuschaffen und wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um Gewalt und Diskriminierung vorzubeugen und zu ahnden.

Zudem verlängert die Resolution das Mandat des unabhängigen Experten der Vereinten Nationen zum Schutz vor Diskriminierung und Gewalt aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechteridentität. Dieses zielt auf die Untersuchung von Fällen von Diskriminierung und Gewalt gegen LSBTIQ-Personen und die Ausarbeitung von Vorschlägen für den wirksamen Schutz ihrer Menschenrechte. Seit Januar 2018 hat Victor Madrigal-Borloz aus Costa Rica das Amt inne.

Die erste Resolution zu Menschenrechten, sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität im VN-Menschenrechtsrat wurde 2011 verabschiedet, weitere Resolutionen folgten in 2016 und 2019. Im Jahr 2020 rückte eine gemeinsame überregionale Erklärung von 37 Staaten im VN-Menschenrechtsrat die Rechte intersexueller Personen in den Fokus. Im Jahr 2021 konnte die Unterstützung in einer erneuten Erklärung auf 53 Staaten ausgebaut werden.

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