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Martin Roth-Initiative

07.03.2023 - Artikel

In vielen Ländern der Welt schränken staatliche und nicht-staatliche Akteure die Arbeit von kritischen Kunst- und Kulturschaffenden und Akteurinnen und Akteuren der Zivilgesellschaft zunehmend ein. Ein Kernanliegen der Auswärtigen Kultur-und Bildungspolitik ist es, vorpolitische Freiräume zu schaffen und zu schützen, um die Freiheit der Kunst zu gewährleisten und kritischen gesellschaftlichen Dialog zu ermöglichen.

Die Martin Roth-Initiative schützt Kunst- und Kulturschaffende, die sich in ihrem Heimatland für die Freiheit der Kunst, Demokratie und Menschenrechte engagieren, indem sie temporäre Schutzaufenthalte in Deutschland oder anderen Staaten ermöglicht. Durch die Förderung erhalten sie die Möglichkeit, für eine Weile den Gefährdungen und Restriktionen in ihrem Heimatland zu entgehen und gleichzeitig innerhalb ihres Tätigkeitsfeldes weiterzuarbeiten. Auch gesellschaftliche Handlungsspielräume können auf diese Art gestärkt werden.

Die Initiative wurde 2017 gegründet. Für die Martin Roth-Initiative sind das Institut für Auslandsbeziehungen (ifa) und das Goethe-Institut gemeinsam als Durchführungsorganisationen verantwortlich. Finanziert wird die Martin Roth-Initiative durch das Auswärtige Amt im Rahmen der institutionellen Förderung des ifa.

Weitergehende Informationen finden Sie auf der Internetseite der Martin Roth-Initiative.

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