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Demokratisierungshilfe und Wahlbeobachtung

29.07.2019 - Artikel

Demokratische Strukturen erhöhen die Stabilität, da sie friedlichen Interessenausgleich und verantwortliche Regierungsführung fördern. Das Auswärtige Amt setzt bei der Krisenprävention daher auch auf Demokratisierungshilfe.

Afghanische Frauen bei einer Info-Veranstaltung zur Wahl© picture-alliance/dpa

Demokratisierungshilfe unterstützt den politischen Willensbildungsprozess und die politische Teilhabe aller gesellschaftlichen Gruppen in jungen oder gefährdeten Demokratien. Hierzu gehört insbesondere:

  • Wahlbeobachtung

  • Technische Ausstattung und Beratung bei Wahlprozessen

  • Bildungsarbeit

  • Förderung politischer Partizipation und unabhängiger Medien

  • Unterstützung von Verfassungsorganen.

  • Stärkung der Parlamente

Faire und freie Wahlen auszurichten ist ein wichtiges Etappenziel eines politischen Prozesses oder Friedensprozesses. Jedoch fehlt dafür nach einem gewaltsamen Konflikt häufig technisches Know-How, Material und Bewusstsein in der Bevölkerung. Das Auswärtige Amt engagiert sich daher insbesondere im Bereich Wahlbeobachtung und Wahlhilfe. Ziel ist es, Wahlen zu ermöglichen, die internationalen Standards entsprechen und somit das Vertrauen in den Staat zu stärken. Gleichzeitig soll die Wahlbeobachtung dazu beitragen, Manipulationen vor, während und nach der Wahl zu verhindern. Wahlbeobachtung wird vielfach in Kooperation mit internationalen Partnern wie EU, OSZE, OAS oder VN umgesetzt und sendet damit ein wichtiges Signal der Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft an der demokratischen Entwicklung eines Landes.

Voraussetzungen für Wahlbeobachtung

Wahlbeobachtung setzt voraus, dass die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Abhaltung demokratischer Wahlen im Grundsatz gegeben sind: eine unabhängige Wahlkommission, ein demokratisches Wahlgesetz, die Teilnahme der Opposition an der Wahl, freie Meinungsäußerung und der Zugang zu den Medien für alle politischen Parteien.

Grundlage für die Entsendung von Wahlbeobachtern ist eine entsprechende Einladung der jeweiligen Regierung sowie eine internationale Koordinierung der Mission. Deutschland beteiligt sich an internationalen Wahlbeobachtermissionen der OSZE und der EU. Auf bilateraler Basis werden grundsätzlich keine Wahlbeobachtungen durchgeführt. Deutsche Abgeordnete nehmen an internationalen Wahlbeobachtungsmissionen im Rahmen der Parlamentarischen Versammlung der OSZE, des Europarats, der NATO sowie des Europäischen Parlaments teil.

Organisation der Wahlbeobachtung

Auszählung nach der Parlamentswahl im Irak, 10.03.2010
Auszählung nach der Parlamentswahl im Irak, 10.03.2010© picture alliance / dpa

Auswahl der Wahlbeobachter: In Deutschland ist das Zentrum für internationale Friedenseinsätze (ZIF) in Berlin in Absprache mit dem Auswärtigen Amt für die Auswahl und Benennung aller Wahlbeobachterinnen und Wahlbeobachter zuständig. Das ZIF wurde im April 2002 in engem Zusammenwirken von Bundesregierung und Bundestag gegründet. Sein Zweck ist es, einen deutschen Beitrag zur Stärkung internationaler ziviler Kapazitäten zur Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung zu leisten. Zur Erfüllung dieses Zwecks ist das ZIF u.a. für das Training von zivilen Fach- und Führungskräften für den Einsatz bei internationalen Friedens- und Beobachtungseinsätzen der VN, der OSZE und der EU verantwortlich. In der Regel werden für Wahlbeobachtungen nur Kandidatinnen und Kandidaten nominiert, die Mitglieder des ZIF-Expertenpools sind und damit erfolgreich an einem Vorbereitungskurs teilgenommen haben. Deutsche, die sich für eine Teilnahme an einer Wahlbeobachtung interessieren, können sich auf der Webseite des ZIF für die Teilnahme an einem Training und die Aufnahme in den Expertenpool bewerben.

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