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Waffenübereinkommen der Vereinten Nationen mit den dazugehörigen Protokollen

11.02.2020 - Artikel

Das Übereinkommen soll bestimmte konventionelle Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können, verbieten oder beschränken.

Das am 2. Dezember 1983 in Kraft getretene Waffenübereinkommen der Vereinten Nationen (Convention on Prohibitions or Restrictions on the Use of Certain Conventional Weapons Which May Be Deemed to Be Excessively Injurious or to Have Indiscriminate Effects, CCW) vom 10. Oktober 1980 hat zum Ziel, den Einsatz bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können, in erklärten Kriegen und anderen bewaffneten Konflikten zu verbieten oder zu beschränken.

Sein Ausgangspunkt sind die völkerrechtlichen Grundregeln, wonach an Konflikten beteiligte Parteien kein unbeschränktes Recht in der Wahl der Mittel der Kriegführung haben und beim Einsatz bestimmter konventioneller Waffen humanitäre Aspekte berücksichtigen müssen.

Das Übereinkommen besteht aus dem Rahmenvertrag, der für 125 Vertragsstaaten und die Palästinensischen Gebiete gilt, und den dazugehörigen Protokollen:

  • Protokoll I über nichtentdeckbare Splitter,
  • Geändertes Protokoll II über Minen, Sprengfallen und andere Vorrichtungen; am 3. Mai 1996 geändert,
  • Protokoll III über Brandwaffen,
  • Protokoll IV über blindmachende Laserwaffen,
  • Protokoll V über explosive Kampfmittelrückstände.

Jährlich findet in Genf ein Treffen der Vertragsstaaten des Rahmenvertrags des VN-Waffenübereinkommens, des Geänderten Protokolls II und des Protokolls V statt. Deutschland ist Vertragsstaat des Rahmenvertrags des VN-Waffenübereinkommens sowie aller dazugehörigen Protokolle I bis V. Darüber hinaus befasst sich die CCW mit weiteren Themen, die interessierte Mitgliedstaaten einbringen können. So fanden ab 2014 informelle Fachtreffen zu dem neu aufkommenden Thema Autonomer Waffensysteme, sog. Lethal Autonomous Weapons Systems (LAWS) statt. Seit 2018 wird das Thema LAWS in einer formellen, für alle CCW-Vertragsstaaten offenen Regierungsexpertengruppe (Group of Governmental Experts – GGE) behandelt. Dabei geht es darum, mögliche Gefahren zunehmender Autonomisierung bei künftigen Waffen zu erkennen und konsensfähige Regulierungsschritte zu erarbeiten. Zuletzt einigten sich die Vertragsstaaten im November 2019 auf elf Leitprinzipien für den Bereich autonomer Waffensysteme und erteilten der GGE den Auftrag, bis zur Überprüfungskonferenz im Dezember 2021 Elemente für ein „Normatives und Operationales Rahmenwerk“ zu erarbeiten.

Geändertes Protokoll II

Dem Geänderten Protokoll II über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes von Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen kommt auch nach dem Inkrafttreten des „Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung“ (Ottawa-Konvention)eine wichtige Bedeutung zu. Ihm gehören derzeit 106 Vertragsstaaten an. Im Zentrum der jährlichen Erörterungen auf Ebene von Regierungsvertretenden und militärischen Fachleuten steht die Problematik von Terroranschlägen mit improvisierten Sprengsätzen (sogenannte „Improvised Explosive Devices“, IED), die Streitkräfte und die Zivilbevölkerung gleichermaßen gefährden, sowie der Informationsaustausch mit dem Ziel verbesserter Gegenmaßnahmen.

Protokoll V

Protokoll V des VN-Waffenübereinkommens erkennt an, dass explosive Kampfmittelrückstände (Blindgänger und Fundmunition) für die Zivilbevölkerung eine erhebliche Gefährdung darstellen und vielfach den Wiederaufbau nach bewaffneten Konflikten hemmen. Neben allgemeinen Regelungen zur Reduzierung der Gefahren durch explosive Kampfmittelrückstände enthält Protokoll V auch die Verpflichtung zur Aufzeichnung, Kennzeichnung und Beseitigung konventioneller Blindgänger und Fundmunition. Außerdem soll die Funktionszuverlässigkeit von Munition auf freiwilliger Basis verbessert werden. Protokoll V stellt daher eine wichtige Ergänzung des Rahmenvertrags des VN-Waffenübereinkommens dar. Derzeit sind 91 Staaten Vertragsstaaten des Protokolls.

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