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Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen (CWÜ)

Handling chemical weapons is highly risky, © picture-alliance/dpa
Das Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen (CWÜ), das am 29. April 1997 in Kraft trat, verbietet Entwicklung, Herstellung, Besitz, Weitergabe und Einsatz chemischer Waffen. Seitdem hat sich das CWÜ als einer der erfolgreichsten Abrüstungsverträge erwiesen.
Das Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen (CWÜ) trat am 29. April 1997 in Kraft. Es verbietet Entwicklung, Herstellung, Besitz, Weitergabe und Einsatz chemischer Waffen. Damit wurde eine gesamte Waffenkategorie völkerrechtlich verbindlich geächtet. Aus Sicht der Bundesregierung hat es sich als einer der erfolgreichsten multilateralen Abrüstungsverträge erwiesen.
Das CWÜ verbietet Entwicklung, Herstellung, Besitz, Weitergabe und Einsatz chemischer Waffen. Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, alle chemischen Waffen (CW) und die Einrichtungen zu deren Herstellung der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) zu melden und unter internationaler Aufsicht zu vernichten. Auch zur Herstellung chemischer Waffen besonders geeignete Chemikalien, Ausrüstungen und Einrichtungen sind Beschränkungen und Verifikationsinspektionen unterworfen. Alle meldepflichtigen Daten nach dem CWÜ unterliegen einer systematischen Verifikation durch Inspektionen vor Ort: Damit geht das CWÜ über die bloße Ächtung und Vernichtung von Massenvernichtungswaffen hinaus. Es trägt maßgeblich dazu bei, dass Chemiewaffen nicht weiterverbreitet werden.
Universelle Geltung des CWÜ fast erreicht
Das CWÜ hat mit 193 Mitgliedern fast universelle Geltung. Nur vier Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sind dem CWÜ noch nicht beigetreten: Ägypten, Israel, Nordkorea und Südsudan.
Liste der CWÜ-Mitglieder (engl.)
Organisation für das Verbot Chemischer Waffen (OVCW)

Mit Inkrafttreten des CWÜ wurde die Organisation für das Verbot Chemischer Waffen (OVCW) mit Sitz in Den Haag geschaffen. Sie überwacht die Durchsetzung und Einhaltung des CWÜ durch die Vertragsstaaten. Dazu gehört insbesondere die systematische Verifikation der Vernichtung aller gemeldeten Chemiewaffen und Einrichtungen zu deren Herstellung durch Inspektionen vor Ort. Durch regelmäßige Inspektionen in der für das CWÜ relevanten chemischen Industrie soll außerdem das Vertrauen gestärkt werden, dass deren Tätigkeit nur Zwecken dient, die nach dem CWÜ nicht verboten sind.
Die OVCW fördert auch die internationale Zusammenarbeit für friedliche Zwecke auf dem Gebiet der Chemie. Im Bedarfsfall kann sie Schutz- und Hilfsmaßnahmen für die Opfer eines Chemiewaffen-Angriffs koordinieren. Am 11. Oktober 2013 erhielt die OVCW den Friedensnobelpreis für ihren umfassenden Einsatz für die Vernichtung von Chemiewaffen.
Die OVCW handelt durch die jährliche Konferenz der Vertragsstaaten, den Exekutivrat als ständigem Leitungsgremium (41 Mitglieder, darunter Deutschland) und das Technische Sekretariat. Bei einer alle fünf Jahre stattfindenden Überprüfungskonferenz werden die Umsetzung des CWÜ evaluiert und Empfehlungen zur künftigen Arbeit der OVCW verabschiedet. Seit Juli 2018 ist Fernando Arias (Spanien) Generaldirektor des Technischen Sekretariats.
Deutsche Botschaft bei der OVCW
Vernichtung chemischer Waffen
Seit Inkrafttreten des CWÜ wurden nachweislich 71.000 Tonnen chemische Waffen, d. h. knapp 99% Prozent der weltweit von den Vertragsstaaten deklarierten Bestände, vernichtet. Zuletzt zertifizierte die OVCW am 28. Februar 2018 dem Irak, dass dieser seinen deklarierten Bestand an Chemiewaffen-Resten vollständig zerstört hat. Die USA planen, ihre verbleibenden Bestände an Chemiewaffen voraussichtlich bis 2023 vernichtet zu haben.
Wegen des Einsatzes chemischer Waffen am 21. August 2013 bei Damaskus (Syrien) wurde Syrien verpflichtet, sein Chemiewaffen-Programm offenzulegen und zu vernichten. Grundlage hierfür sind Beschlüsse des Exekutivrats der OVCW (EC-M-33/DEC.1) und Resolution 2118 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Wegen des Bürgerkriegs in Syrien wurden die deklarierten chemischen Waffen abtransportiert und im Ausland vernichtet. Allerdings gibt es laut OVCW nach wie vor Zweifel an der Vollständigkeit der syrischen Angaben zum Chemiewaffen-Programm des Landes. Zudem gab es auch nach Vernichtung der deklarierten chemischen Waffen zahlreiche Berichte über den Einsatz chemischer Waffen in Syrien.
Die OVCW geht diesen Berichten seit 2014 mit einer „Fact Finding Mission“ (FFM) nach, um festzustellen, ob es tatsächlich zu einem Einsatz chemischer Waffen gekommen ist. Um die Verantwortlichen für den Einsatz chemischer Waffen in Syrien zu identifizieren, wurde durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ein gemeinsamer Untersuchungsausschuss, „Joint Investigative Mechanism“ (JIM), der OVCW und der Vereinten Nationen eingerichtet. Zwischen 2015 und 2017 wies der JIM dem sogenannten Islamischen Staat (IS) die Verantwortung für den Einsatz von Senfgas in zwei Fällen und dem syrischen Regime bzw. den syrischen Streitkräften die Verantwortung für den Einsatz von Chlorgas und Sarin in fünf Fällen zu. Im November 2017 verhinderte Russland mit mehreren Vetos im VN-Sicherheitsrat die Verlängerung des JIM. Auf einer unter anderem auf deutsche Initiative hin einberufenen Sondersitzung der CWÜ-Vertragsstaatenkonferenz am 26.-27. Juni 2018 setzten sich Deutschland und viele andere Vertragsstaaten erfolgreich dafür ein, der OVCW die Aufgabe zu übertragen, die Verantwortlichen für die Chemiewaffenangriffe in Syrien zu ermitteln. Die OVCW setzte daraufhin ein sogenanntes „Investigation and Identification Team“ (IIT) ein, welches Hinweisen auf die Verantwortlichen in jenen Fällen nachgeht, die zuvor durch die FFM festgestellt wurden.
Aufgrund der weiterhin unvollständigen Deklaration von Chemiewaffen durch das syrische Regime beschloss die CWÜ-Vertragsstaatenkonferenz der OVCW im April 2021 Syrien das Stimmrecht in der OVCW zu entziehen bis die Deklarationspflichten erfüllt werden. Dieser Beschluss entzieht Syrien ebenfalls die Rechte zur Kandidatur zum Exekutivrat und zur Besetzung der Ämter in der Vertragsstaatenkonferenz oder den Unterorganen der OVCW.
Resolution 2118 des UN-Sicherheitsrates (engl.)
Aktuelle Meldung der OVCW zu Syrien
Siebter Bericht des OVCW/UN Joint Investigative Mechanism
EU bietet Unterstützung im Rahmen der GASP
Die EU hat die Arbeit der OVCW durch „Gemeinsame Aktionen“ und Ratsbeschlüsse im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) gefördert. Ein Schwerpunkt sind Projekte, die Vertragsstaaten helfen, ihre Verpflichtungen aus dem CWÜ in nationales Recht umzusetzen. Außerdem fördert die EU die Zusammenarbeit auf chemischem Gebiet zu friedlichen Zwecken und zum Schutz vor chemischen Waffen.
Deutschland und das CWÜ
Deutschland gehört mit einem regulären Mitgliedsbeitrag von rund 4,2 Mio. Euro zu den größten Beitragszahlern der OVCW und unterstützt die Organisation darüber hinaus durch Einzahlungen in Treuhandfonds. 2021 wurden beispielsweise 1 Mio Euro für OVCW-Ausbildungsprogramme zur Verfügung gestellt, davon 500 Tsd. Euro für die Verbesserung der analytischen Fähigkeiten von Laboratorien in afrikanischen Mitgliedstaaten und 500 Tsd. Euro für die Ausbildung von OVCW-Inspektoren, die an nicht routinemäßigen Missionen, Untersuchungen und Besuchen zur technischen Unterstützung beteiligt sind.
Der hohe Stellenwert, den Deutschland dem CWÜ beimisst, drückt sich auch darin aus, dass Deutschland als eines von wenigen Ländern eine eigenständige Vertretung bei der OVCW in Den Haag hat. Zwei zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) gehörende Labore am Wehrwissenschaftlichen Institut für Schutztechnologien – ABC-Schutz (WIS) und am Institut für Pharmakologie und Toxikologie der Bundeswehr (InstPharmToxBw) unterstützen die OVCW bei der Analyse von Proben. Ferner führt die Bundeswehr regelmäßig Ausbildungen für OVCW-Inspektoren durch, um diese für ihre Tätigkeiten in Einsatzgebieten vorzubereiten.
Deutschland trägt auch zur Vernichtung chemischer Waffen anderer CWÜ-Vertragsstaaten bei:
Zwischen 2016 und 2018 wurden toxische Chemikalien des ehemaligen libyschen Chemiewaffenprogramms in Deutschland erfolgreich vernichtet und im Januar 2018 mit einem Festakt in Anwesenheit des damaligen OVCW-Generaldirektors Üzümcü und des libyschen Außenministers Siala gewürdigt.
Die Vernichtung syrischer Chemiewaffen hat Deutschland zwischen 2013 und 2017 mit einem Betrag von über 8,5 Mio. Euro, der Schulung von OVCW-Personal und der Entsorgung von chemischen Reststoffen aus syrischen CW unterstützt.
Zwischen 2002 und 2015 half Deutschland im Rahmen der „Globalen Partnerschaft gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen“ Russland mit erheblicher finanzieller und technologischer Unterstützung bei der Vernichtung russischer CW. Im Oktober 2017 bestätigte der OVCW-Generaldirektor die erfolgreiche Vernichtung der deklarierten russischen CW-Bestände.
Mit der Lieferung eines mobilen Labors und Schutzausrüstung im Jahr 2013 hatte Deutschland Irak bei der Vernichtung seiner CW-Restbestände unterstützt. Im März 2018 bestätigte der OVCW-Generaldirektor die vollständige Vernichtung der deklarierten CW-Bestände im Irak.
Neben der Unterstützung bei der Vernichtung von chemischen Waffen, inspiziert die OVCW regelmäßig die chemische Industrie ihrer Vertragsstaaten. In Deutschland stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Daten zu meldepflichtigen Chemikalien nach Angaben der chemischen Industrie in Deutschland zusammen und bereitet sie für die Übermittlung an die OVCW auf. Das Auswärtige Amt ist als nationale Behörde für das CWÜ die Verbindungsstelle Deutschlands zur OVCW und den anderen Vertragsstaaten.
Projektförderung: Kurse über Sicherheitsmanagement in der chemischen Industrie

Nach Art. XI des CWÜ fördern die 193 CWÜ-Mitglieder den Austausch von wissenschaftlichen und technischen Informationen im Zusammenhang mit der Herstellung und Anwendung von chemischen Produkten für nicht verbotene Zwecke. Deutschland als Land mit besonders starker chemischer Industrie (drittgrößter Importeur und einer der größten Exporteure weltweit von chemisch-pharmazeutischen Erzeugnissen) trägt zu diesem Wissensaustausch u.a. dadurch bei, dass es seit 2009 in Zusammenarbeit mit der OVCW Kurse über Sicherheitsmanagement in der chemischen Industrie („Wuppertal Annual Course of Loss Prevention and Safety Promotion in the Chemical Process Industries“) anbietet.
Das Auswärtige Amt finanziert die von der Bergischen Universität Wuppertal durchgeführten Kurse, die OVCW unterstützt bei der Auswahl der jährlich rund 24 Bewerber aus Afrika, Lateinamerika, Asien und der Karibik. Kenntnisse, Fähigkeiten und Verständnis für ein nachhaltiges Sicherheitsmanagement in der chemischen Industrie zu vermitteln, dient auch dem Zweck, das Risiko zu vermindern, dass nichtstaatliche Akteure gefährliche Chemikalien zu unerlaubten Zwecken, z.B. Terrorismus, abzweigen.
Der folgende Kurzfilm vermittelt, wie das geschieht: www.youtube.com/
Weitere Informationen

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Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen (CWÜ) PDF / 351 KB / nicht barrierefrei
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Ausführungsgesetz zum CWÜ PDF / 69 KB / nicht barrierefrei
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Ausführungsverordnung zum Chemiewaffenübereinkommen (CWÜV) PDF / 31 KB / nicht barrierefrei / 14.01.2011
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Die Haager Ethik-Leitlinien PDF / 214 KB / nicht barrierefrei