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Übereinkommen über das Verbot biologischer Waffen (BWÜ)
Hochsicherheitslabor des Robert Koch-Instituts in Berlin, © Maurizio Gambarini/dpa
Das Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen (BWÜ) ist der erste multilaterale Vertrag, der eine gesamte Kategorie von Waffen verbietet.
- Vertrauensbildung in Abwesenheit eines Verifikationsregimes
- Die Stärkung des BWÜ durch Überprüfungskonferenzen
- Deutsches Engagement im Bereich Biosicherheit
- Der Mechanismus des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zur Untersuchung eines mutmaßlichen Einsatzes von chemischen und biologischen Waffen
Damit ist das Übereinkommen ein wichtiger Pfeiler des internationalen Nichtverbreitungsregimes von Massenvernichtungswaffen.
Das BWÜ hat 187 Vertragsparteien, darunter alle EU- und NATO-Mitglieder. Deutschland setzt sich für einen Beitritt weiterer Staaten zum BWÜ ein und verfolgt das Ziel der Universalisierung des Übereinkommens.
Das BWÜ (in englischer Sprache)
Vertrauensbildung in Abwesenheit eines Verifikationsregimes
Das BWÜ enthält kein Verifikationsregime zur Überwachung der Einhaltung der im Übereinkommen enthaltenen Artikel. Auf der Überprüfungskonferenz 2001 scheiterten die Vertragsstaaten daran, sich auf ein rechtlich verbindliches Zusatzprotokoll zu einigen, das Verifikationsregelungen beinhalten sollte.
Auf der Überprüfungskonferenz 1986 wurde ein Informationsaustausch der Vertragsstaaten, sogenannte „vertrauensbildende Maßnahmen“ (VBM), vereinbart.
Dieser Informationsaustausch beinhaltet jährliche Berichte über relevante biologische Aktivitäten, zivile Forschungs- und Produktionseinrichtungen sowie nationale Schutzprogramme gegen biologische Waffen und Toxinwaffen. Format und Inhalt dieser Berichte wurden von den Vertragsstaaten regelmäßig überarbeitet und ausgeweitet. 2023 reichten 57 Prozent der Vertragsparteien Berichte ein.
Die jährlichen Berichte über vertrauensbildende Maßnahmen finden Sie hier (in englischer Sprache).
Die Stärkung des BWÜ durch Überprüfungskonferenzen
Die Einhaltung des BWÜ wird in der Regel alle fünf Jahre auf Überprüfungskonferenzen von den Vertragsstaaten diskutiert. Nur auf diesen können die Vertragsstaaten rechtlich bindende Entscheidungen zur Weiterentwicklung des BWÜ treffen. Eine Unterstützungseinheit, die sog. “Implementation Support Unit”, die beim Abrüstungsbüro der Vereinten Nationen (UNODA) in Genf angesiedelt ist, unterstützt die Vertragsstaaten administrativ und setzt sich für die Universalisierung des Übereinkommens ein.
Deutschland wird sich weiterhin für die Stärkung des Übereinkommens engagieren. Prioritäten sind u. a. die Schaffung eines wissenschaftlich-technologischen Beratungsgremiums im Rahmen des BWÜ, die Verbesserung der nationalen Implementierung des Übereinkommens, der Ausbau von vertrauensbildenden Maßnahmen und die Förderung von Transparenzinitiativen.
Deutsches Engagement im Bereich Biosicherheit
Am 1. Juli 2013 hat Deutschland im Rahmen der 2002 gegründeten und von den G7 geführten Globalen Partnerschaft gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und -materialien das Deutsche Biosicherheitsprogramm ins Leben gerufen. Dieses setzt Maßnahmen für biologische Sicherheit in Afrika, Zentralasien, Osteuropa und auf dem Westlichen Balkan um. Es leistet einen Beitrag zu internationaler Zusammenarbeit der Vertragsstaaten des BWÜ gemäß Artikel X des Übereinkommens und ist ein Instrument präventiver Sicherheitspolitik.
Bakterien und Viren der höchsten Risikoklassen sowie Toxine sind potenzielle Massenvernichtungswaffen. Da sie natürlich vorkommen und an ihnen geforscht wird, ist der Umgang mit ihnen besonders riskant. Krankmachende Erreger kennen keine Grenzen und stellen eine nationale, regionale und weltweite Bedrohung dar, sollten sie unbeabsichtigt oder vorsätzlich verbreitet werden. Vor diesem Hintergrund werden im Rahmen des Deutschen Biosicherheitsprogramms Maßnahmen zur Sensibilisierung für und Minimierung von biologischen Risiken durchgeführt.
Ziele des Deutschen Biosicherheitsprogramms
- die Präventions- und Reaktionsfähigkeit zu stärken, um biologischen Risiken besser vorzubeugen und im Ernstfall sicher reagieren zu können,
- Fähigkeiten zur Detektion und Diagnostik gefährlicher Krankheitserreger zu verbessern,
- Netzwerke in und zwischen Ländern zu bilden und auszubauen, die sich zu biologischen Risiken zu koordinieren,
- die Anwendung internationaler Standards für Biosicherheit (“Biosafety” und “Biosecurity”) zu forcieren,
- das Bewusstsein für Biosicherheit und entsprechende Prinzipien, Praktiken und Instrumente der Nichtverbreitung zu stärken und
- wissenschaftlichen Austausch im Bereich biologischer Sicherheit zwischen anderen Ländern und Deutschland zu verstärken.
- Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr
- Robert Koch-Institut
- Friedrich-Loeffler-Institut
- Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin
- Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
Die deutschen Institutionen arbeiten mit Partnern in 16 Ländern in Afrika, Zentralasien, Osteuropa und auf dem Westlichen Balkan zusammen. Darüber hinaus führen sie mit der “German Online Platform for Biosecurity and Biosafety” (GO4BSB) und einem Fortbildungsprogramm für junge Wissenschaftler*innen (GIBACHT) zwei überregionale Vorhaben durch.
Video: the German Biosecurity Programme
The German Biosecurity Programme
Der Mechanismus des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zur Untersuchung eines mutmaßlichen Einsatzes von chemischen und biologischen Waffen
Im Fall eines mutmaßlichen Einsatzes von biologischen Waffen existiert im Rahmen des BWÜ – anders als etwa bei der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) – kein analoges Untersuchungsinstrument. Hierfür wurde 1987 der Mechanismus des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zur Untersuchung eines mutmaßlichen Einsatzes von chemischen und biologischen Waffen (United Nations Secretary-General’s Mechanism; UNSGM) durch die Resolution 42/37C der VN-Generalversammlung geschaffen. Er ist das einzige unabhängige internationale Instrument zur Untersuchung eines mutmaßlichen Einsatzes von biologischen Waffen (für chemische Waffen hat die OVCW ein entsprechendes Mandat).
Auf Antrag eines Mitglieds der Vereinten Nationen kann der UN-Generalsekretär Untersuchungen über einen mutmaßlichen Einsatz der genannten Waffen einleiten und eine Gruppe von Experten zur Sachverhaltsermittlung an den mutmaßlichen Tatort entsenden.
Ein UNSGM-Einsatz stellt hohe Herausforderungen an das Untersuchungsteam (u.a. Polizisten, Virologen, Bakteriologen, Toxikologen, Epidemiologen, Mediziner, Veterinäre, Logistiker, Sicherheitspersonal) und bedarf der Koordinierung der beteiligten Akteure sowie einer gründlichen und langfristig angelegten Vorbereitung der Experten. Zur Unterstützung von UNODA gründeten interessierte Staaten 2012 die Freundesgruppe des UNSGM (Group of Friends of the UNSGM). Ihr Aktionsplan für 2023 bis 2027 zielt darauf ab, die operativen Fähigkeiten im Rahmen des Mechanismus zu stärken, um im Bedarfsfall unverzüglich eine Untersuchung eines mutmaßlichen Einsatzes biologischer Waffen einleiten und professionell durchführen zu können.
In diesem Rahmen fördert das Auswärtige Amt Maßnahmen zur Operationalisierung des UNSGM durch zwei Projekte des Robert Koch-Instituts (RKI) – eines zur intensiven Schulung nominierter Experten (UNSGM-Projekt) und eines zur Stärkung der Kapazitäten nominierter Labore (RefBio Laboratory Network). Die Maßnahmen werden in Kooperation mit UNODA durchgeführt.
Das UNSGM-Projekt verfolgt folgende Ziele:
- bedarfsorientierte Durchführung von Trainingsmodulen und Simulationsübungen;
- Förderung der Zusammenarbeit einsatzrelevanter Akteure (v. a. nominierte Experten und Labore, VN-Organisationen, IATA);
- Stärkung des UNSGM-Netzwerks durch regelmäßigen Austausch mit internationalen Partnern.
Mehr Informationen finden Sie hier
Koordiniert vom Zentrum für Biologische Gefahren und Spezielle Pathogene am RKI hat das RefBio-Projekt zum Ziel, den UNSGM durch Aufrechterhaltung und Förderung der Analysefähigkeiten der von den VN-Mitgliedern nominierten Labore zu stärken. Diese sollen im Fall eines mutmaßlichen Einsatzes von biologischen Waffen die am Tatort genommenen Proben untersuchen, um festzustellen, ob biologische Agenzien oder Toxine vorhanden sind und Auffälligkeiten aufweisen. Um Untersuchungen auf hohem, international anerkanntem Niveau zu gewährleisten, bietet das RKI qualitätsgesicherte Laborübungen (Ringversuche zur Detektion biologischer Agenzien und Toxine in Umweltproben) und maßgeschneiderte Schulungen an. Ein hohes Maß an Expertise, einschließlich bioinformatischer Kenntnisse, ist erforderlich, um genetische Manipulationen und Auffälligkeiten von biologischen Agenzien festzustellen. Durch die Stärkung der analytischen Fähigkeiten der Labore trägt das RefBio-Projekt international zur Erhöhung von biologischer Sicherheit bei. Derzeit beteiligen sich 34 Labore aus 23 Ländern am RefBio-Netzwerk.
Mehr Informationen zum RefBio Laboratory Network finden Sie hier.
- Näheres zum UNSGM und zum Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) finden Sie hier (in englischer Sprache).