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Weltweite Ächtung von Streumunition
Das Übereinkommen über Streumunition („Oslo-Übereinkommen“) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zum Verbot des Einsatzes, der Entwicklung, der Herstellung, des Erwerbs, der Lagerung, der Zurückbehaltung und der Weitergabe von Streumunition. Er ist seit 1. August 2010 in Kraft.
Der Begriff Streumunition bezeichnet konventionelle Munition, die kleinere Sprengkörper - sogenannte Submunition - mit jeweils weniger als zwanzig Kilogramm Gewicht verstreut oder freigibt. Das Oslo-Übereinkommen verbietet diese Art von Munition. Vertragsstaaten sind verpflichtet, vorhandene Bestände zu zerstören, belastete Flächen zu räumen, Opfer zu unterstützen und hierüber jährlich zu berichten. Im Übereinkommen sind jährliche Vertragsstaatentreffen sowie Überprüfungskonferenzen alle fünf Jahre vorgesehen. Die nächste Überprüfungskonferenz findet 2026 statt.
Gegenwärtig gehören dem Übereinkommen 111 Vertragsparteien an. Weitere 12 Staaten haben das Übereinkommen unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Obwohl von einer großen Zahl von Staaten, die teilweise selbst nicht Vertragsstaaten des Übereinkommens sind, regelmäßig der Einsatz von Streumunition verurteilt wird, sind große Hersteller- und Besitzerstaaten dem Übereinkommen noch nicht beigetreten. Infolge des russischen Angriffskrieges ist zudem Litauen aus der Konvention ausgetreten. Gemeinsam mit unseren Partnern wird Deutschland sich weiterhin dafür einsetzen, die Konvention zu stärken und weitere Staaten für einen Beitritt zu gewinnen.
Deutschland hatte das Ratifizierungsverfahren als elftes Land vollständig abgeschlossen und am 8. Juli 2009 seine Ratifikationsurkunde hinterlegt. Bei Unterzeichnung des Übereinkommens war Deutschland eines derjenigen Länder mit den größten Lagerbeständen an Streumunition, obwohl die Bundeswehr diese nie eingesetzt hatte. Bereits 2001 hatte Deutschland begonnen, die erheblichen Streumunitionsbestände der Bundeswehr zu vernichten. Die Vernichtung der deutschen Lagerbestände wurde am 25.11.2015 abgeschlossen - zweieinhalb Jahre vor Ablauf der im Übereinkommen festgelegten Frist. Die ebenfalls im Übereinkommen festgehaltene Pflicht zur Räumung betrifft in Deutschland ausschließlich den ehemaligen sowjetischen Truppenübungsplatz in Wittstock (Brandenburg), dessen Kontaminierung mit Streumunition erst 2011 festgestellt wurde. Von den betroffenen 11 km² konnten bislang gut 8 km² geräumt werden. Die Frist zur Räumung wurde bis 2030 verlängert.
Gefährliche Streumunition
Gefährlich ist Streumunition vor allem, weil ein erheblicher Prozentsatz der Submunitionen nicht detoniert, sondern als Blindgänger vor Ort verbleibt. Submunitionen sind sensibel, sehr zahlreich und wegen ihrer geringen Größe schwer auffindbar. Zudem werden sie oft mit Spielzeug oder anderen Gegenständen verwechselt. Dadurch bringt Streumunition besonders die Zivilbevölkerung in Gefahr – noch lange nach Beendigung eines militärischen Konflikts.
Globales deutsches Engagement
Deutschland setzt sich international mit großem Nachdruck für humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen ein und ist einer der weltweit größten Geber. Die Bundesregierung unterstützt Maßnahmen zur Räumung von mit Streumunition kontaminierten Flächen, Lagerbestandszerstörung, Fürsorge für Opfer und Gefahrenaufklärung. Im Jahr 2024 hat die Bundesregierung Maßnahmen in den folgenden 14 Ländern mit rund 73,8 Millionen Euro unterstützt: Afghanistan, Aserbaidschan, Äthiopien, Bosnien-Herzegowina, Irak, Kambodscha, Kolumbien, Laos, Libanon, Somalia, Sri Lanka, Südsudan, Syrien, Ukraine und Zimbabwe sowie in den Palästinensischen Gebieten. Darüber hinaus gibt es vier Globalprojekte, bei denen länderübergreifend gearbeitet wird.