Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Erste Vertragsstaatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrags

Vienna International Centre in Wien

Vienna International Centre in Wien, © picture alliance / Daniel Kalker

20.06.2022 - Artikel

Deutschland nimmt als Beobachter an der ersten Vertragsstaatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrags (21.-23. Juni 2022) in Wien teil.

Deutschlands Ziel bleibt eine Welt ohne Atomwaffen

Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat verdeutlicht, dass glaubwürdige Abschreckung und Verteidigung notwendig sind, um unsere Sicherheit in Europa zu gewährleisten.

Gleichzeitig steht die Bundesregierung zum Ziel einer Welt ohne Atomwaffen und damit auch eines Deutschlands ohne Atomwaffen. Auf dem Weg dahin braucht es dringend neue Impulse für nukleare Abrüstung. Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, hier eine Führungsrolle zu übernehmen.

Zentraler Handlungsrahmen für nukleare Abrüstung und Nichtverbreitung bleibt für Deutschland dabei der nukleare Nichtverbreitungsvertrag (NVV), dem fast alle Staaten der Welt angehören. Im Rahmen der Stockholm-Initiative hat Deutschland gemeinsam mit Partnern konkrete Vorschläge entwickelt, den NVV zu stärken und damit einen Weg aufgezeigt, die Welt sicherer vor Atomwaffen zu machen.

Die AVV-Vertragsstaatenkonferenz

Ein weiteres Forum, in dem ein Austausch zu diesem gemeinsamen Ziel stattfindet, ist die Vertragsstaatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrages (AVV).

Der AVV ist am 22. Januar 2021 in Kraft getreten, nachdem mehr als 50 Staaten den Vertrag ratifiziert hatten. Zum jetzigen Zeitpunkt haben 86 Staaten den Vertrag unterzeichnet, 62 Staaten haben ihn ratifiziert (Auflistung der Vertragsstaaten hier). Vom 21. bis 23. findet in Wien die erste Konferenz aller Vertragsstaaten statt.

Der Atomwaffenverbotsvertrag verbietet unter anderem den Einsatz, Besitz und Transit, die Lagerung und Stationierung von Atomwaffen.

Mit diesen weitreichenden Verboten steht der AVV in einem Spannungsverhältnis mit Verantwortungen, die die NATO-Bündnispartner übernommen haben. Aus diesem Grund sind weder Deutschland noch andere NATO-Mitgliedstaaten dem AVV beigetreten.

Gemeinsame Sorge über den Stillstand in der nuklearen Abrüstung

Die Bundesregierung teilt jedoch die Sorge der AVV-Vertragsstaaten um den Stillstand in der nuklearen Abrüstung. Die Bundesregierung – wie auch einige andere Alliierte und enge Partner – hat daher beschlossen, an der ersten AVV-Vertragsstaatenkonferenz als Beobachterin teilzunehmen.

Wie im gegenwärtigen Sicherheitsumfeld neue Fortschritte in der nuklearen Abrüstung erzielt werden können – darüber will die Bundesregierung mit den AVV-Vertragsstaaten im Dialog blieben.

Die deutsche Delegation in Wien wird geleitet von Botschafter Rüdiger Bohn, dem Stellvertreter des Beauftragten der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle.

Außenministerin Baerbock am 18.03. bei der Auftaktveranstaltung zur Entwicklung einer nationalen Sicherheitsstrategie:

Ich möchte, dass wir eine ehrliche Debatte darüber führen, wie wir die Voraussetzungen für Abrüstungsschritte schaffen können. Das geht nicht mit einseitigen Forderungen an unsere westlichen Bündnispartner: Echte Abrüstungsschritte wird es nur geben, wenn alle Nuklearwaffen-Staaten glaubhafte Schritte unternehmen. Und auch – das ist das Schlimme an der jetzigen Situation – wissen wir, dass Putin jetzt genau das Gegenteil macht, indem er mit dem Einsatz von Nuklearwaffen droht.

Nichts desto trotz: Wir stehen auf der Seite des internationalen Rechts. Das ist eine Position der Stärke. Und deswegen ist für uns klar und wird auch in dieser Nationalen Sicherheitsstrategie so verankert werden: Abrüstung und Rüstungskontrolle bleiben zentraler Bestandteil unserer Sicherheit. Wir müssen Abrüstung und Rüstungskontrolle komplementär zu Abschreckung und Verteidigung denken.

Schlagworte

nach oben