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Kleinwaffen und leichte Waffen
Kleinwaffen verursachen mehr Opfer als jede andere Waffenart, verschärfen Konflikte und hemmen Entwicklung.
Kleinwaffen* verursachen mehr Opfer als jede andere Waffenart, verschärfen Konflikte, destabilisieren Gesellschaften, hemmen Entwicklung. Deutsche Sicherheitsinteressen sind vielfältig berührt. Die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen einschließlich ihrer Munition als wesentliches Element von Krisenprävention und Friedenskonsolidierung ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung im Bereich der konventionellen Rüstungskontrolle.
Sicherheit ist wesentliche Voraussetzung für Entwicklung. Die Proliferation illegaler Kleinwaffen behindert wirtschaftliche und soziale Entwicklung und trägt maßgeblich zur gewaltsamen Eskalation von Konflikten bei, dies insbesondere in Städten. Sie hemmt Investitionen und verbraucht Ressourcen für private Sicherheitsvorkehrungen – ganz zu schweigen von den unmittelbaren Folgen für die Betroffenen.
Kleinwaffenkontrolle flankiert daher auch deutsche Entwicklungszusammenarbeit. In weiten Teilen der Welt können Kleinwaffen auch von Zivilistinnen und Zivilisten relativ problemlos, preiswert und legal - aber vor allem illegal - erworben werden. In vielen Krisengebieten sind sie außerhalb der regulären Streit- und Sicherheitskräfte weit verbreitet. Viele Kleinwaffen können selbst von Kindern leicht bedient werden. In den internen und grenzüberschreitenden Konflikten der letzten Jahrzehnte wurde die große Mehrzahl der Opfer, gerade in der Zivilbevölkerung, durch Kleinwaffen verursacht.
Auch lange nach Beendigung eines Konflikts können Kleinwaffen die Sicherheit gefährden, Konflikte wieder aufflammen lassen, zur Destabilisierung von Gesellschaften und Staaten führen sowie die wirtschaftliche Entwicklung hemmen. Insbesondere von schultergestützten Flugabwehrsystemen (MANPADS) geht aufgrund ihrer hohen Terrorismusrelevanz eine erhebliche Gefahr sowohl für die zivile als auch militärische Luftfahrt aus.
Die Bundesregierung engagiert sich innerhalb der Vereinten Nationen, Europäischen Union und Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa für die normative Stärkung der Kleinwaffenkontrolle. Dies beinhaltet das Weiterentwickeln existierender Regelwerke und die Schaffung standardisierter Praktiken, wie das Modular Small Arms-control Implementation Compendium (MOSAIC) und die International Ammunition Guidelines, wie auch die Förderung bilateraler und multilateraler Projekte für die Umsetzung der politischen Verpflichtungen und Vorgaben. Besonders wichtig sind hierbei länderspezifische und regionale Ansätze, um die jeweiligen Kontexte der illegalen Herstellung und Verbreitung von Kleinwaffen nachhaltig zu adressieren. Regionale Schwerpunkte der Projektförderung liegen auf Südosteuropa, Zentralasien, Afrika, Karibik, Mittel- und Lateinamerika.
Vereinte Nationen
Zwei Regelwerke der Vereinten Nationen (VN) sind maßgeblich für die Kontrolle der illegalen Herstellung von und Handel mit Kleinwaffen: Das politisch bindende Kleinwaffenaktionsprogramm von 2001 und das dazugehörige internationale Nachverfolgungsinstrument von 2005 sowie das rechtverbindliche Feuerwaffenprotokoll von 2001 in Ergänzung des VN-Übereinkommens gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität. Das Globale Rahmenwerk Munition von 2023 schließt die internationale Regelungslücke zu konventioneller Munition. Der Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty, ATT) regelt den legalen Handel mit Kleinwaffen.
UN Kleinwaffenaktionsprogramm
Deutschland trägt aktiv zur Umsetzung und Weiterentwicklung des UN Kleinwaffenaktionsprogramms bei, das den globalen Referenzrahmen für Bemühungen um Kleinwaffenkontrolle bildet. Es enthält Aussagen und Empfehlungen zu verschiedenen Aspekten der Kleinwaffenkontrolle (Gesetze, Produktion, Markierung und Registrierung, Zusammenarbeit bei der Nachverfolgung, Lagerhaltung, Zerstörung von Überschusswaffen, Aufklärung der Bevölkerung, Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration, sowie internationaler Handel) und ist Ausgangspunkt für eine Vielzahl weltweiter und regionaler Initiativen. Der Stand der Implementierung des VN-Kleinwaffenaktionsprogramms wird alle zwei Jahre bei Staatentreffen erörtert und alle sechs Jahre im Rahmen einer Überprüfungskonferenz einer umfassenden Bilanz unterzogen.
Im Juni 2024 fand die jüngste Überprüfungskonferenz des VN-Kleinwaffenaktionsprogramms statt: Trotz politischer Kontroversen enthält das Abschlussdokument, das im Konsens verabschiedet wurde, u.a. stärkere Gender-Bezüge. So werden die Rolle z.B. des illegalen Handels mit Kleinwaffen für sexualisierte oder sexuelle Gewalt wie auch die Notwendigkeit, jene umfassenden Gender-Aspekte in der Gestaltung und Umsetzung von Kleinwaffenkontrolle aufzugreifen, anerkannt. Zudem hat das Abschlussdokument eine technische Expertengruppe mandatiert, um den technologischen Entwicklungen sowie deren negativen und positiven Auswirkungen auf die Kleinwaffenkontrolle Rechnung zu tragen und Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. Diese Handlungsempfehlungen sollen auf den zweijährlichen Staatentreffen in 2026 und 2028 finalisiert werden.
Besonders relevant könnte hierbei die Rolle von neuen Technologien bei der Markierung und Nachverfolgung von Kleinwaffen sein. Mit dem internationalen Nachverfolgungsinstrument verpflichten sich die Staaten, die von ihnen produzierten oder importierten Waffen nach international einheitlichen Regeln zu markieren, Waffenregister zu führen und bei der Nachverfolgung illegaler Waffenlieferungen zusammenzuarbeiten.
Ein anderer Themenschwerpunkt des UN-Kleinwaffenaktionsprogramms ist die Verwaltung und Sicherung öffentlicher Bestände von Kleinwaffen und leichten Waffen. Auch der Bundesregierung ist dieses Thema besonders wichtig. Fragen der Lagerverwaltung bilden zusammen mit der Reduzierung und Zerstörung von konventionellen Waffen- und Munitionsbeständen die Grundlage für Aktivitäten der technischen Zusammenarbeit.
Alle grundlegenden Dokumente zum VN-Kleinwaffenaktionsprogramm einschließlich der Staatenberichte zur nationalen Umsetzung sind auf der mit deutscher Unterstützung aufgebauten Internetplattform des VN-Abrüstungsbüros eingestellt unter:
Globales Rahmenwerk Munition
Das Globale Rahmenwerk für die Verwaltung von konventioneller Munition im Laufe deren „Lebenszyklus“ wurde im Dezember 2023 im Rahmenwerk im Rahmen einer Resolution der UN-Generalversammlung mit überwältigender Mehrheit von 169 Staaten und ohne Gegenstimme angenommen. Zuvor gelang der UN-Arbeitsgruppe im Juni 2023 die Einigung auf den Regelwerkstext, wobei Deutschland als Vorsitzende der Arbeitsgruppe eine entscheidende Rolle spielte.
Das rechtlich nicht-bindende Rahmenwerk behandelt alle Arten konventioneller Munition sowie alle relevanten Bereiche und Stadien: Von Sicherheitsaspekten bei Produktion, Lagerung, Transport, Einsatz, Entschärfung und Entsorgung zu Entwendung und illegalem Handel. Es benennt 15 Oberziele und 85 konkrete Maßnahmen, die die Berücksichtigung von Gender-Aspekten wie auch Initiativen für regionale und zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit fördern sollen.
In 2027 wird die erste Staatenkonferenz stattfinden, erste Rückschlüsse auf den Implementierungsstand ermöglichen und den künftigen Implementierungssprozess erarbeiten. Im Rahmen des vorbereitenden Staatentreffen in 2025 wird es darum gehen, Mechanismen und Prozesse zur Umsetzung, Überprüfung und Weiterentwicklung des Rahmenwerks wie auch den Ablauf der ersten Staatenkonferenz vorzubereiten.
Europäische Union
Die EU und ihre Mitgliedstaaten gehören mit ihrem Engagement im Kleinwaffenbereich, insbesondere der Kleinwaffenprojektarbeit, zu den wichtigsten Akteuren weltweit. 2018 verabschiedete der Europäische Rat die überarbeitete Strategie der Europäischen Union von 2005 zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit. Die EU-Kleinwaffenstrategie verfolgt das Ziel, alle politischen und finanziellen Instrumente, die der EU zur Verfügung stehen, zu nutzen, um eine koordinierte und kohärente Kleinwaffenpolitik der Europäischen Union zu ermöglichen. Die wesentlichen drei Pfeiler der Strategie sind effektiver Multilateralismus, Prävention illegaler Waffenlieferungen sowie Projektzusammenarbeit mit den betroffenen Staaten bzw. Regionen.
In 2020 verabschiedete die Europäische Kommission den EU Aktionsplan 2020-2025, um den Schmuggel mit Schusswaffen entlang vier priorisierten Handlungssträngen einzudämmen: Den legalen Handel vor der illegalen Umleitung von Schusswaffen schützen, die nachrichtendienstlichen Kenntnisstände verbessern, Druck auf kriminelle Akteure und Märkte erhöhen sowie internationale Zusammenarbeit zur Kleinwaffenkontrolle intensivieren. In der internationalen Zusammenarbeit legt die EU ihre regionalen Schwerpunkte auf den Mittelmeer-Raum, Sub-Sahara Afrika und Südosteuropa.
Die sog. Roadmap der sechs westlichen Balkanstaaten ist hier ein besonderes Erfolgsbeispiel. Angestoßen von Deutschland und Frankreich im Jahr 2018 im Rahmen des Berlin Prozesses, und seitdem kontinuierlich gefördert von Deutschland, Frankreich und der Europäischen Union, schlossen die beteiligten Staaten des westlichen Balkans und die koordinierende Regionalorganisation SEESAC die erste Roadmap-Phase (2019-2024) erfolgreich ab und vereinbarten eine zweite Umsetzungsphase für den Zeitraum 2025-2030.
Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
Die OSZE hat bereits im November 2000 das Dokument über Kleinwaffen und leichte Waffen verabschiedet. Das Dokument stellt gemeinsame Ausfuhr- und Überschusskriterien auf, schafft regionale Transparenz von Kleinwaffentransfers und bildet die Grundlage für einen umfassenden Informationsaustausch. Hierauf baut der OSZE-Aktionsplan von 2010 auf und skizziert einen Katalog an Maßnahmen, um die verabredeten Ziele umzusetzen sowie deren Umsetzung kontinuierlich zu überprüfen und zu verbessern. Mit dem Aktionsplan wird zudem das Forum für Sicherheitskooperation (FSC) damit beauftragt, die Konkretisierung, Umsetzung, Überprüfung und Weiterentwicklung der Maßnahmen zu koordinieren. Das FSC unterstützt entsprechend auch die OSZE-Teilnehmerstaaten und OSZE-Feldmissionen, die konkreten Maßnahmen zur Kleinwaffenkontrolle umzusetzen, beispielsweise anhand einer Reihe von praxisorientierten Handbüchern und Trainings zum Kapazitätsaufbau.
Mit der gleichen Zielrichtung verabschiedete die OSZE im Dezember 2003 ein Dokument zu Lagerbeständen konventioneller Munition. Hierzu wurde 2008 Richtlinien („Handbook of Best Practices“) zu Munitionsfragen veröffentlicht, zu dem Deutschland aktiv beigetragen hat.
Einmalig ist im Rahmen der OSZE die Verbindung von Normsetzung, Erfahrungsaustausch und Projektarbeit. Viele OSZE-Teilnehmerstaaten nutzen die in den Dokumenten zu Kleinwaffen und konventioneller Munition vorgesehene Möglichkeit, andere Teilnehmerstaaten um Hilfe bei der Sicherung und Zerstörung überschüssiger Kleinwaffen und Munitionsbestände zu ersuchen. Deutschland beteiligt sich an Bewertungsbesuchen, Fortbildungsaktivitäten und sonstigen Projektaktivitäten, u.a. in Südosteuropa und Zentralasien. Hervorzuheben sind zudem das von Deutschland anschubfinanzierte OSZE Information Management and Reporting System (iMARS), das das Monitoring von u.a. Kleinwaffenbeständen und -politik vereinfacht, sowie die Matrix von internationalen Partnern und Projekten zur Kleinwaffenkontrolle in der Ukraine.
* Definition:
Bei Kleinwaffen und leichten Waffen (Small Arms and Light Weapons - SALW), im folgenden Kleinwaffen, handelt es sich um Waffen und Waffensysteme, die nach militärischen Anforderungen für den Einsatz als Kriegswaffen hergestellt oder entsprechend umgebaut sind und dem militärischen Einsatz vorbehalten sein sollen.