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Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag)

Demilitarisierung von Militärfahrzeugen

Ein Mitarbeiter einer Firma, die sich auf die Demilitarisierung und Verschrottung von Wehrtechnik spezialisiert hat, arbeitet mit einem Schweißgerät an einem Schützenpanzer vom Typ Marder., © dpa-Zentralbild

17.02.2021 - Artikel

Der KSE-Vertrag von 1990 war das grundlegende Vertragswerk der konventionellen Abrüstung und Rüstungskontrolle in Europa der 1990er Jahre. Es hat inzwischen an Bedeutung verloren, ist aber weiterhin ein Element der kooperativen europäischen Sicherheitsarchitektur.

Der Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag) wurde 1990 zwischen den damaligen Mitgliedsstaaten der NATO und des kurz darauf aufgelösten Warschauer Pakts geschlossen und trat 1992 in Kraft. Ziel des Vertrags war ein sicheres und stabiles Gleichgewicht der konventionellen Streitkräfte auf niedrigerem Niveau sowie die Beseitigung der Fähigkeit zu militärischen Überraschungsangriffen in Europa.

Bereits bis Mitte der 1990er-Jahre wurden in diesem Zusammenhang rund 60.000 schwere Waffensysteme in den Vertragsstaaten zerstört, darunter Kampfpanzer, Artilleriesysteme und Kampfflugzeuge. Der KSE-Vertrag trug maßgeblich zur Beendigung der Hochrüstungsphase in Europa und zur militärischen Entspannung nach Ende des Kalten Krieges bei. Das System der KSE-Bestandsmeldungen und Vor-Ort-Inspektionen erhöht auch heute noch Transparenz und Berechenbarkeit sowie gegenseitiges Vertrauen und Zusammenarbeit.

Um der veränderten sicherheitspolitischen Lage in Europa gerecht zu werden, wurde 1999 das „Anpassungsübereinkommen zum KSE-Vertrag“ beschlossen. Eine Mehrzahl der KSE-Vertragsstaaten lehnte dessen Ratifizierung jedoch ab. Hintergrund war die bis heute ausstehende Erfüllung russischer Selbstverpflichtungen zum Abzug eigener Truppen aus der Republik Moldau und Georgien.

2007 setzte Russland einseitig die Umsetzung des KSE-Vertrags aus. Als Folge suspendierten Ende 2011 ihrerseits die NATO-Staaten sowie Moldau und Georgien dessen Implementierung gegenüber Russland, Anfang 2015 ergänzt um die Ukraine. Im März 2015 zog sich Russland zudem aus der „Gemeinsamen Beratungsgruppe“ des Vertrags zurück. Alle anderen Vertragsstaaten setzen den Vertrag ansonsten weiterhin um.

Die Bundesregierung betrachtet konventionelle Rüstungskontrolle in Europa weiterhin als zentrales und unverzichtbares Element einer kooperativen europäischen Sicherheitsarchitektur. Deshalb setzt sich die Bundesregierung mit Nachdruck für eine vollständige Implementierung der Regime, gleichzeitig aber auch für eine umfassende Modernisierung, Ergänzung und Neugestaltung der konventionellen Rüstungskontrolle in Europa ein.

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