Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
FAQ zu den aktuellen Entwicklungen in der Region
Hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die uns zurzeit im Zusammenhang mit den aktuellen Geschehnissen in der Region am Häufigsten erreichen.
FAQ
Tragen Sie sich bitte in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND ein, halten Sie den Eintrag aktuell, folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für das Land Ihres Aufenthalts.
Bitte informieren Sie sich unmittelbar bei einem Reiseveranstalter oder einer Fluggesellschaft über Ausreisemöglichkeiten. Es kann zu Sperrungen der verschiedenen Lufträume kommen. Neue Entwicklungen werden Ihnen durch die über ELEFAND versandten Landsleutebriefe bekanntgegeben. Auch die deutschen Botschaften der Region berichten auf ihren Webseiten darüber.
Bitte kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter oder Ihre Fluggesellschaft und schauen nach möglichen Ausreisealternativen.
Ob es im Verlauf der gegenwärtigen Krise eine Rückholaktion geben wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt völlig offen. Nutzen Sie daher die noch verkehrenden kommerziellen Flüge. Bei Ausreisewunsch informieren Sie sich unmittelbar bei einem Reiseveranstalter oder den Fluggesellschaften über Ausreisemöglichkeiten. Prüfen Sie bei Flugausfällen und -verschiebungen immer wieder die Angebote der Fluglinien. Nutzen Sie auch Angebote weniger bekannter Fluglinien und Flüge in andere Länder als ihr endgültiges Zielland. Von dort lässt sich die Weiterreise an Ihren Zielort gegebenenfalls leichter organisieren.
Angehörige in der Region sollen sich in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND eintragen, den Eintrag aktuell halten, den Anweisungen der lokalen Behörden folgeleisten und die Reise- und Sicherheitshinweise für das Land ihres Aufenthalts beachten.
Gruppenreisende können sich über ihre Reiseveranstalter an die zuständige Botschaft wenden.
Wir empfehlen, eine Kontaktperson in der Familie zu bestimmen, die Kontakt hält und Informationen innerhalb einer Familie bündelt und weitergibt.
Auch unter der Rufnummer 030-5000-87777 kann um Hilfe und Unterstützung gebeten werden.
Eine Einreise nach Deutschland ist für Staatsangehörige aus Drittstaaten nur mit gültigem Visum möglich. Ob Familienangehörige mit einer anderen Staatsangehörigkeit ein Visum benötigen, können Sie auf dieser Übersicht überprüfen. Ggf. können Ihre Familienangehörigen zunächst auch in einen Drittstaat (bspw. die Türkei) visumfrei einreisen.
Wir bitten um Verständnis, dass die Kapazitäten unserer Visastellen begrenzt sind. Bitte prüfen Sie aber auch die Ausreise Ihrer Angehörigen in einen Drittstaat in den sie eventuell visumfrei einreisen können.
Wie sich die Lage entwickelt, ist gegenwärtig nicht absehbar. Halten Sie mit Ihrer Fluggesellschaft / Ihrem Reisebüro Kontakt und sehen sich regelmäßig die Reise- und Sicherheitshinweise an. Schließlich und endlich kann Ihnen niemand die Entscheidung abnehmen, ob Sie Ihre Reise wie gebucht antreten wollen oder nicht. Bei einer ausdrücklichen Reisewarnung kann die Reise in der Regel storniert werden, auch das besprechen Sie bitte direkt mit Ihrem Reiseanbieter.
Welche Bewegungen auf dem Landweg zwischen welchen Ländern der Region möglich sind, lässt sich nicht abschließend überblicken und dürfte sich im Übrigen auch dynamisch entwickeln. Reisende entscheiden eigenverantwortlich, welche Reiseroute sie wählen. Dabei sollten sie dringend unsere Reise- und Sicherheitshinweise beachten, da es für viele der Länder der Region eine Reisewarnung oder Teilreisewarnung gibt und von der Reise in oder durch andere Landesteile abgeraten wird. Über die Landsleutebriefe erhalten Sie zudem regelmäßig genaue Hinweise zu Ihrem Aufenthaltsland.
Der Bereitschaftsdienst der Botschaft ist auch über das Wochenende rund um die Uhr besetzt und personell verstärkt. Wir stehen mit einer Vielzahl Deutscher, die in Gewahrsam genommen wurden, in Verbindung und betreuen sie konsularisch; zudem stehen wir mit den Ägyptischen Behörden in Kontakt. Zu Einzelfällen können wir aus Gründen der Vertraulichkeit keine Auskunft geben.
In der aktuellen Lage raten wir allen deutschen Staatsangehörigen, nach Möglichkeit auszureisen. Weitere Festsetzungen können nicht ausgeschlossen werden. Grundsätzlich hat die ägyptische Polizei nach ägyptischem Gesetz das Recht, gegen unangemeldete Ansammlungen vorzugehen. Wenn es dabei zu unverhältnismäßiger Gewaltanwendung kam, bedauern wir dies natürlich sehr, haben aber als Konsularbeamtinnen und Konsularbeamte keine Möglichkeiten oder Befugnisse, dies zu unterbinden und aktiv einzugreifen. Bitte dokumentieren Sie Verletzungen und holen Sie sich gegebenfalls rechtlichen Beistand. Wir rufen die ägyptischen Behörden dazu auf, gegenüber unseren Staatsangehörigen keine unverhältnismäßigen Zwangsmaßnahmen einzusetzen.