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Menschenrechte auf dem Prüfstand – Deutschland im Staatenüberprüfungsverfahren des Menschenrechtsrats

Artikel 1 des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Artikel 1 des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar., © photothek.net

08.01.2024 - Artikel

Die Lage der Menschenrechte in allen Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen wird regelmäßig im so genannten Universal Periodic Review überprüft. Am 9. November 2023 kamen die Menschenrechte in Deutschland auf den Prüfstand.

Das UPR-Verfahren

In den meisten Verfassungen der Welt ist die Achtung der Menschenrechte verankert. Ob jedoch ein Staat die Menschenrechte in seinem Land tatsächlich achtet und umsetzt, prüft ein spezielles Verfahren: das Universelle Periodische Staatenüberprüfungsverfahren (Universal Periodic Review – kurz UPR) des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen.

Alle fünf Jahre berichtet jeder der 193 Staaten der Vereinten Nationen über die Umsetzung seiner menschenrechtlichen Verpflichtungen. Gleichzeitig stellen sie sich den Fragen der anderen Mitgliedsstaaten und nehmen von ihnen Empfehlungen entgegen, wie sie ihre Menschenrechtsbilanz verbessern können.

Mit der Annahme der Empfehlungen verpflichten sich die Staaten zu konkreten Schritten zur Verbesserung der Menschenrechtslage. An diesen Selbstverpflichtungen müssen sie sich in der Zukunft messen lassen.

Grundlagen für das Verfahren

Maßstäbe der Überprüfung sind die Charta der Vereinten Nationen, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, aber auch sämtliche vom jeweiligen Staat ratifizierten UN-Menschenrechtsabkommen.

Bei der Vorbereitung des UPR spielen Gespräche mit der Zivilgesellschaft eine wichtige Rolle. Deren Vertreter haben oftmals andere Einblicke in die menschenrechtliche Realität einzelner Staaten und sind für die Empfehlungen der Bundesregierung an andere Länder eine wichtige Informationsquelle.

Schon bei der Erstellung ihres Berichts sind die Staaten aufgefordert, das Gespräch mit der Zivilgesellschaft zu suchen. So hat die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Luise Amtsberg, Vertreterinnen und Vertreter des Forum Menschenrechte und des Deutschen Instituts für Menschenrechte im Vorfeld der Überprüfung eingeladen. In mehreren Gesprächsrunden mit der Bundesregierung haben sie ihre Anregungen und ihre Kritik an der Menschenrechtslage in Deutschland und deren Reflexion im deutschen UPR-Bericht geteilt.

Nichtregierungsorganisationen können ebenso wie die Nationalen Menschenrechts­institutionen ihre Anliegen unmittelbar in das Überprüfungsverfahren beim Menschenrechtsrat einbringen.

Deutschland auf dem Prüfstand

Am 9. November 2023 unterzog sich Deutschland (nach 2018, 2013 und 2008) zum vierten Mal dem UPR-Verfahren. Im letzten Zyklus 2018 hat Deutschland 209 Empfehlungen anderer Staaten angenommen. Der deutsche UPR-Bericht 2023 ging auf die Umsetzung dieser Empfehlungen sowie auf die aktuelle Menschenrechtslage in Deutschland ein. Der Bericht ist auf den Seiten des Büros des VN-Hochkommissars für Menschenrechte abrufbar.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Luise Amtsberg, leitet die deutsche Delegation, die am 9. November 2023 den deutschen UPR-Bericht vorstellt und zu den Empfehlungen der Staatengemeinschaft Stellung nahm. Auch Delegationen des Deutschen Bundestages und der deutschen Zivilgesellschaft haben in Genf teilgenommen.

Die Anhörung steht auf dem Stream der Vereinten Nationen zur Verfügung.

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