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Kinder und bewaffnete Konflikte
Kinder sind die Schwächsten in Konflikten - deswegen ist es notwendig, dass die internationale Gemeinschaft Kinder in bewaffneten Konflikten besonders schützt.
Die Vielzahl aktueller Krisen weltweit bringt neben ungeheuren sicherheitspolitischen Herausforderungen auch in besonderem Maße Bedrohungen der Menschenrechte in den betroffenen Ländern mit sich. Kinder sind von solchen Krisen häufig besonders stark betroffen. Der damalige VN-Generalsekretär Kofi Annan setzte 1997 erstmals einen Sonderbeauftragten für Kinder und bewaffnete Konflikte, Olara Otunnu aus Uganda, ein. Seit 2017 hat die aus Argentinien stammende Virginia Gamba das Amt inne. Zu ihren Aufgaben gehört es, die Lage von Kindern in Konflikten stärker in das Bewusstsein der Weltöffentlichkeit zu rücken, Informationen über schwerwiegende Rechtsverletzungen von Kindern in Konflikten zu dokumentieren und die auf den Schutz von Kindern gerichtete internationale Zusammenarbeit zu intensivieren.
Liste der Schande
Seit 2001 führt der VN-Generalsekretär im Anhang seines jährlichen Berichts über die Situation von Kindern in bewaffneten Konflikten eine sogenannte „Liste der Schande“, die Konfliktparteien nennt, die Kindersoldaten rekrutieren. Heute führen noch vier weitere schwerwiegende Rechtsverletzungen gegen Kinder in bewaffneten Konflikten zur Listung einer Konfliktpartei auf der „Liste der Schande“: Tötung und Verstümmelung, Entführung, sexuelle Gewalt und Angriffe auf Schulen und Krankenhäuser. Neben den genannten fünf Listungskriterien informiert der Bericht des VN-Generalsekretärs auch über Verweigerungen des Zugangs zu humanitärer Hilfe als sechste schwerwiegende Verletzung gegen die Rechte von Kindern in Konflikten. Der Bericht des Generalsekretärs legt somit die Täter und die von ihnen verübten schweren Verstöße der Weltgemeinschaft offen. Konfliktparteien werden solange auf der „Liste der Schande“ aufgeführt, bis sie einen mit dem Büro der Sonderbeauftragten für Kinder und bewaffnete Konflikte ausgearbeiteten Aktionsplan beschlossen und diesen umgesetzt haben. Aktionspläne sehen beispielsweise die Freilassung und Reintegration aller Kindersoldaten in ein ziviles, kindergerechtes Leben vor.
VN-Sicherheitsratsarbeitsgruppe
Auch der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) hat, aufbauend auf dem Berichtsmechanismus des VN-Generalsekretärs, ein System zum Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten eingerichtet. Mit Sicherheitsratsresolution 1612 wurde 2005 ein Überwachungs- und Berichtsmechanismus geschaffen, der für jeden Konflikt, in dem mindestens eine Konfliktpartei auf der „Liste der Schande“ aufgeführt ist, systematisch Informationen zu den sechs schwerwiegenden Kinderrechtsverletzungen in Länderberichten sammelt. Darüber hinaus mandatierte Resolution 1612 eine Sicherheitsratsarbeitsgruppe zu Kindern und bewaffneten Konflikten, die damit beauftragt wurde, die Länderberichte zu sichten, die Umsetzung der Aktionspläne zu prüfen und Empfehlungen zum besseren Schutz von Kindern in Konflikten an den VN-Sicherheitsrat auszusprechen. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Vertretern aller 15 VN-Sicherheitsratsmitglieder zusammen. Deutschland hatte während seiner Mitgliedschaft im VN-Sicherheitsrat 2011-2012 den Vorsitz der Arbeitsgruppe Kinder und bewaffnete Konflikte inne. Dass Angriffe auf Schulen und Krankenhäuser als Listungskriterium etabliert sind, geht auf eine deutsche Initiative während dieser Zeit zurück. Auch während der VN-Sicherheitsratsmitgliedschaft 2019 und 2020 engagiert sich Deutschland als Mitglied in dieser Arbeitsgruppe, die 2019-2020 unter belgischem Vorsitz steht.
Deutsches Engagement
Die Bundesregierung setzt sich auch außerhalb der Vereinten Nationen für den Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten ein und arbeitet dazu eng mit der Europäischen Union und der NATO zusammen. Auch unterstützt Deutschland Projekte zur Prävention der Rekrutierung sowie zur Demobilisierung von Kindersoldaten und zu deren Reintegration in die Gesellschaft, etwa durch Bildungsmaßnahmen.