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Das iranische Nuklearprogramm

Außenminister Wadephul, seine britischen und französischen Amtskollegen sowie die Hohe Vertreterin der EU geben ein Statement nach ihrem Treffen mit dem iranischen Außenminister in Genf (20.06.25)

Außenminister Wadephul, seine britischen und französischen Amtskollegen sowie die Hohe Vertreterin der EU geben ein Statement nach ihrem Treffen mit dem iranischen Außenminister in Genf (20.06.25) © Photothek Media Lab

08.05.2026 - Artikel

Deutschland setzt sich weltweit für die Verhinderung von Atomwaffen ein. Beim iranischen Nuklearprogramm bestehen erhebliche Zweifel an einer rein zivilen Ausrichtung. Was wir tun, damit Iran nicht an eine Atomwaffe gelangt, erfahren Sie hier.

Hintergrund und Geschichte

Seit Jahren bestehen in der internationalen Gemeinschaft Bedenken mit Blick auf das iranische Nuklearprogramm. Der UN-Sicherheitsrat hat deshalb bereits 2006 Beschränkungen für den Iran beschlossen und Sanktionen erlassen.

In dem Versuch, den Konflikt um das iranische Nuklearprogramm auf dem Verhandlungsweg zu lösen, unterzeichneten Deutschland, Frankreich, Großbritannien, die USA, Russland, China und Iran im Juli 2015 die sogenannte Wiener Nuklearvereinbarung (Joint Comprehensive Plan of Action, JCPoA). Darin verpflichtete sich Iran, sein Nuklearprogramm stark einzuschränken. Im Gegenzug sollten Sanktionen gelockert werden.

Die USA traten 2018 aus dieser Vereinbarung aus. Seit 2019 setzte Iran seine nukleartechnischen Verpflichtungen aus der Wiener Nuklearvereinbarung schrittweise aus und erhöhte seine Urananreicherung auf bis zu 60%. Zugleich schränkte Iran die Transparenz seines Nuklearprogramms ein, in dem der Zugang von Inspektoren der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEO) limitiert wurde.

Das verstärkt die erheblichen Zweifel, dass das iranische Nuklearprogramm ausschließlich friedlichen Zwecken dient. Einige Aktivitäten lassen sich nicht plausibel erklären. So ist Iran der einzige Nichtnuklearwaffenstaat unter dem Nuklearen Nichtverbreitungsvertrag, der Uran auf ein derart hohes Niveau anreichert.

Auslösung des Snapback-Mechanismus

Nachdem Iran seine Verpflichtungen aus der Wiener Nuklearvereinbarung jahrelang nicht eingehalten hatte, lösten Deutschland, Frankreich und Großbritannien im August 2025 den so genannten Snapback-Mechanismus aus, der in der Vereinbarung vorgesehen war. Dadurch traten die vorherigen UN-Sicherheitsrats-Resolutionen wieder in Kraft, die zum Beispiel ein vollständiges Urananreicherungsverbot und strenge Kontrollen durch die IAEO vorsahen.

Auch nach Auslösung des Snapback-Mechanismus setzen sich Deutschland, Frankreich und Großbritannien weiterhin für eine diplomatische Lösung ein, um eine atomare Bewaffnung Irans zu verhindern. Die entscheidende Voraussetzung dafür ist, dass Iran selbst Interesse daran zeigt, eine Verhandlungslösung zu erzielen.

Irans Verstöße gegen den Nuklearen Nichtverbreitungsvertrag

Neben seinen Verstößen gegen die Vereinbarungen aus der Wiener Nuklearvereinbarung verletzt Iran auch Rechtspflichten, die sich aus dem Nuklearen Nichtverbreitungsvertrag von 1970 ergeben. Dieser Vertrag wirkt der Verbreitung von Nuklearwaffen entgegen, indem er die Nichtnuklearwaffenstaaten zum Verzicht auf Nuklearwaffen und zur Unterstellung ihrer kerntechnischen Anlagen unter internationale Kontrolle verpflichtet.

Seit Juni 2025 erlaubt Iran keine Inspektionen an den proliferationskritischen Anlagen Natanz, Isfahan und Fordow und kommt seinen Berichtspflichten unter dem Nuklearen Nichtverbreitungsvertrag nicht mehr nach.

Besonders besorgniserregend ist, dass der Verbleib von etwa 440 kg hochangereichertem Uran ungeklärt ist. Aus diesem Material könnte theoretisch und mit weiterer Urananreicherung ausreichend Material für den Bau von zehn Atomwaffen gewonnen werden.

Weiterführende Informationen zum JCPoA

Wichtige Dokumente

Wir, die Außenminister Deutschlands, Frankreichs und des Vereinigten Königreichs, teilen die grundlegende Zielsetzung, dass Iran niemals Kernwaffen anstreben, erwerben oder entwickeln darf. Wir haben…

Gemeinsame Erklärung der Außenminister Deutschlands, Frankreichs und des Vereinigten Königreichs über die Auslösung des Snapback-Prozesses

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