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Das iranische Atomprogramm

Außenminister Wadephul, seine britischen und französischen Amtskollegen sowie die Hohe Vertreterin der EU geben ein Statement nach ihrem Treffen mit dem iranischen Außenminister in Genf (20.06.25)

Außenminister Wadephul, seine britischen und französischen Amtskollegen sowie die Hohe Vertreterin der EU geben ein Statement nach ihrem Treffen mit dem iranischen Außenminister in Genf (20.06.25) © Photothek Media Lab

28.08.2025 - Artikel

Die E3-Staaten haben den Snapback-Mechanismus der Wiener Nuklearvereinbarung ausgelöst. In 30 Tagen treten UN-Sanktionen gegen Iran wieder in Kraft, sofern zuvor keine diplomatische Lösung erzielt wird. Vorausgegangen waren langjährige Verstöße Irans gegen seine Verpflichtungen aus der Vereinbarung.

Nach langem Konflikt wegen begründeter Zweifel am rein zivilen Charakter des iranischen Nuklearprogramms unterzeichneten Deutschland, Frankreich, Großbritannien, USA, Russland, China und Iran am 14.07.2015 die sogenannte Wiener Nuklearvereinbarung (Joint Comprehensive Plan of Action, JCPoA). Damit wurde versucht, den Konflikt auf dem Verhandlungsweg zu lösen.

Mit der Resolution 2231 (2015) billigte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen den JCPoA. Der Hohe Vertreter der EU hat als Koordinator eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung des JCPoA. Diese verlief zunächst erfolgreich.

Die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) bestätigte in ihren Quartalsberichten bis Mitte 2019 wiederholt, dass sich Iran an die Absprachen im JCPoA hielt. Auch Iran profitierte von der Vereinbarung: Die Sanktionen wurden wie vereinbart gelockert, die iranische Wirtschaft und der Außenhandel mit Deutschland und Europa wuchsen.

Der JCPoA in der Krise

Am 8. Mai 2018 gab US-Präsident Donald Trump den Rückzug der Vereinigten Staaten aus dem JCPoA bekannt. Die USA setzten die zuvor suspendierten US-Sanktionen gegen Iran wieder in Kraft und verhängten schrittweise weitergehende restriktive Maßnahmen. Bei zahlreichen dieser Maßnahmen handelt es sich um Sekundärsanktionen, die ihre extraterritoriale Wirkung gegen Handelspartner Irans aus Drittstaaten entfalten.

Seit 2019 setzte Iran seine nukleartechnischen JCPoA-Verpflichtungen schrittweise aus und intensivierte seine systematischen JCPoA-Verletzungen nochmals auf der Grundlage eines „strategischen Nukleargesetzes“ vom Dezember 2020: Iran erhöhte die Produktion niedrig angereicherten Urans, begann Uranhochanreicherung auf bis zu 60 %, gab die vereinbarten Beschränkungen für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten mit fortschrittlichen Zentrifugen auf, nahm die Urananreicherung in der unterirdischen Anlage in Fordow wieder auf, reduzierte die Transparenz seines Nuklearprogramms durch Limitierung des Zugangs von Inspektoren und startete Experimente zur Gewinnung von Uranmetall, ohne dafür eine plausible zivile Rechtfertigung zu haben.

Wiener Gespräche zur Wiederherstellung des JCPoA

Die US-Regierung unter Präsident Biden bekundete ihre Entschlossenheit, in die Nuklearvereinbarung zurückzukehren und die von der Vorgängerregierung gegen Iran verhängten oder wiedereingesetzten nuklearbezogenen Sekundärsanktionen aufzuheben, wenn auch Iran seine Verpflichtungen wieder einhält. Von April bis Juni 2021 und November 2021 bis März 2022 fanden in Wien Verhandlungen der JCPoA-Teilnehmer und der USA statt, in denen die Konturen einer diesbezüglichen Einigung erarbeitet wurden.

Iran lehnte die vom EAD als JCPoA-Koordinator im März und August 2022 vorgelegten Kompromisspakete jedoch letztlich ab und verhinderte so eine vollständige Wiederherstellung des JCPoA. Angesichts der erheblichen und fortgesetzten Verstöße Irans gegen den JCPoA haben die E3-Staaten Deutschland, Frankreich und Großbritannien nuklearbezogene Sanktionen, die gemäß JCPoA zum „Transition Day“ (18.10.2023) aufgehoben werden sollten, auf EU-Ebene und im britischen Rechtssystem beibehalten.

Auslösung des „Snapback“-Mechanismus und Wiedereinsetzung von Sanktionen

Im Jahr 2025 hat das iranische Nuklearprogramm einen gefährlichen Stand erreicht. Iran hat seit 2019 erheblich gegen die im JCPoA verankerten Zusagen verstoßen und trotz intensiver Bemühungen der E3-Staaten Deutschland, Frankreich und Großbritannien keine Bereitschaft gezeigt, seine Verpflichtungen aus dem JCPoA auf transparente und nachhaltige Art und Weise zu erfüllen. Das nährt Befürchtungen, dass Iran eine Atomwaffe anstrebt. Ein atomar bewaffneter Iran wäre brandgefährlich und würde die bereits fragile Region weiter destabilisieren.

Die E3 haben daher am 28. August 2025 den in UN-Resolution 2231 vorgesehen Snapback-Mechanismus ausgelöst. Nach Maßgabe des JCPoA treten 30 Tage nach Auslösung des Snapback insgesamt sechs vormals ausgesetzte UN-Resolutionen wieder in Kraft, also zu Ende September 2025. Durch Wiederinkrafttreten dieser Resolutionen würde zum Beispiel die Weitergabe von nuklear- oder raketenbezogenen Gütern für alle UN-Mitgliedsstaaten an den Iran verboten; auch würde wieder ein Waffenembargo gegenüber dem Iran durch den UN-Sicherheitsrat verhängt werden.

Zugleich haben die Außenminister der E3 in einer gemeinsamen Erklärung betont, dass die Tür für eine diplomatische Lösung offen bleibt: Es liegt an Iran, seine Verpflichtungen aus dem JCPoA zu erfüllen – dabei geht es insbesondere um die Einhaltung der Grenzwerte der Nuklearanreicherung sowie die transparente Zusammenarbeit mit der IAEO.

Weiterführende Informationen zum JCPoA

Wichtige Dokumente

Wir, die Außenminister Deutschlands, Frankreichs und des Vereinigten Königreichs, teilen die grundlegende Zielsetzung, dass Iran niemals Kernwaffen anstreben, erwerben oder entwickeln darf. Wir haben…

Gemeinsame Erklärung der Außenminister Deutschlands, Frankreichs und des Vereinigten Königreichs über die Auslösung des Snapback-Prozesses

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