Honorary Consul of the Federal Republic of Germany, Totton & Eling Tennis Center, Aikman Lane, Totton, Hampshire, SO40 8 FT, Großbritannien / Vereinigtes Königreich.
Dorset, Hampshire, Isle of Wight und Wiltshire. Übergeordnete Auslandsvertretung: Botschaft London.
vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen
Dienstleistungen:
Annahme von Anträgen auf Ausstellung eines biometrischen Reisepasses
Beglaubigung von Unterschriften in zivilrechtlichen Angelegenheiten
Beglaubigung von Unterschriften in Rentenangelegenheiten (Lebensbescheinigungen)
Beglaubigung von Kopien
Informationen zum Passantrag bei Honorarkonsuln: Informationen zum Passantrag bei Honorarkonsuln und Honorarkonsulinnen
Weitere Information von dem Honorarkonsul fϋr Southampton, Herrn Richard Cutler:
Ich bin sehr stolz, als Honorarkonsul fϋr Hampshire, Isle of Wight, Dorset und Wiltshire tätig zu sein. Ich habe diese Position im November 2012 von Herrn Roger Thornton übernommen, der das Amt des Honorarkonsuls 37 Jahre lang mit viel Engagement und großer Sachkenntnis ausgeübt hat.
Die Bundesrepublik Deutschland verfügt weltweit über ein Netzwerk von über 300 Honorarkonsuln, 17 davon im Vereinigten Königreich. Honorarkonsuln, die nicht notwendigerweise die deutsche Staatsangehörigkeit haben müssen, übernehmen ihr Amt freiwillig und erhalten für ihre Dienste kein Gehalt. Honorarkonsuln versehen ihr Amt meist neben einer privaten beruflichen Tätigkeit.
Termine werden deshalb in meinen Geschäftsräumen, Totton & Eling Tennis Centre, angeboten und finden immer montags und freitags statt.
Ich werde sehr oft gefragt, wie ich zu meiner Tätigkeit als Honorarkonsul gekommen bin. Kurz zusammengefasst habe ich Deutsch / Betriebswirtschaftslehre an der Universität Aston in Birmingham studiert. Dadurch (und danach) habe ich in Deutschland als Groβkunden-Betreuer in der Logistikindustrie gearbeitet und hauptsächlich in Hamburg und Offenau (Stuttgart) gelebt. Ich hatte schon immer ein starkes Interesse an Tennis und glücklicherweise hat sich mir 2004 die Möglichkeit eröffnet, ein Geschäft in diesem Sport aufzubauen. Leider hatte ich danach weniger Gelegenheit, Deutsch zu sprechen, obwohl ich noch viele Verbindungen zu Deutschland hatte (z.B. Southampton Anglo-Deutsche Gesellschaft, Totton & Eling / Amt Trittau Städtepartnerschaft und Britisch-Deutsche Gesellschaft). Als 2012 mein Geschäft gut etabliert war und ich dementsprechend etwas mehr Zeit hatte, habe ich eine Möglichkeit gesucht, meine Verbindungen zu Deutschland auszubauen und die Sprache häufiger und besser zu nutzen. Die frei werdende Position des Honorarkonsuls in Southampton kam somit genau zur rechten Zeit!
Bitte beachten Sie, dass ich keine Visumanträge annehmen/ bearbeiten kann. Zu allen Fragen in Visaangelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an die deutsche Botschaft in London.
Im Folgenden erläutere ich meine konsularischen Tätigkeiten:
Passanträge
Es ist möglich, in meinem Büro einen deutschen Pass zu beantragen. Leider darf ich keine Personalausweisanträge bearbeiten.
Die Antragsgebühren und die zusätzliche Konsulargebühr sind in £ Sterling zu zahlen. Die Gebühren können entsprechend der konkreten Umstände (Passart, Alter des Antragstellers etc.) schwanken und werden auf Anfrage oder bei Antragsannahme festgesetzt. Bitte beachten Sie, dass die Passgebϋhren, die an die Botschaft in London weitergeleitet werden, nur mit „Postal Order“ zu bezahlen sind. Die zusätzliche Konsulargebϋhr ist nur in bar bezahlbar.
Alle vom Antragsteller vorzulegenden Kopien von Dokumenten werden mit den Originalen, die vom Antragsteller mitzubringen sind, abgeglichen und beglaubigt. Relevante persönliche Daten wie Fingerabdrücke und Lichtbild werden digital aufgenommen und innerhalb von 24 Arbeitsstunden an die Botschaft in London zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses erfolgt in Deutschland und dauert in der Regel 4-6 Wochen. Fϋr einen Expressantrag ist die Bearbeitungsdauer ungefähr 2-4 Wochen. Die Botschaft London und der Honorarkonsul haben keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit der ausstellenden Behörde. Der neue Pass wird dem Antragsteller schließlich per „Special Delivery“ zugesandt.
Beglaubigungen
Unterschriften auf Dokumenten, die für den Gebrauch in Deutschland bestimmt sind, oder eine Unterschrift auf einem Antrag auf Ausstellung eines polizeilichen Führungszeugnisses können vom Honorarkonsul beglaubigt werden. Die Gebühr beträgt Euro 20.00 (zu zahlen in £ Sterling).
Zu Unterschriftsbeglaubigungen auf Vollmachten und Erklärungen betreffend den Erwerb oder Verkauf von Eigentum in Deutschland berechnet sich die Gebühr anhand des Wertes des zugrunde liegenden Rechtsgeschäftes.
Die Gebühr für die Beglaubigung von Kopien liegt bei Euro 10.00 für bis zu 10 Seiten (zu zahlen in £ Sterling).
Namenserklärungen
Aufgrund der rechtlichen Komplexität der Materie werden Namenserklärungen von der Botschaft in London erledigt; allerdings können Unterschriften und Kopien aller vorzulegenden Originalunterlagen durch den Honorarkonsul beglaubigt werden. Die Gebühr für die Beglaubigung einer Unterschrift zur Namenserklärung beträgt Euro 25.00 und für die Beglaubigung von Kopien bis zu 10 Seiten Euro 10.00 (zu zahlen in £ Sterling).
Informationen zur Vorbereitung der Namenserklärung finden Sie hier.
Rentenangelegenheiten
Empfänger einer gesetzlichen Rente aus Deutschland müssen eine jährliche Lebensbescheinigung bei der Rentenkasse einreichen. Die Unterschrift des Rentenempfängers auf dem einzureichenden Formblatt kann durch den Honorarkonsul kostenlos beglaubigt werden.
Erbausschlagung
Gelegentlich möchten Erben ihre Erbschaft ausschlagen. Nach deutschem Recht kann die Ausschlagung innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalles gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht erkläret werden. Hält sich der Erbe zum Zeitpunkt des Todesfalles und unabhängig vom eigentlichen Wohnort im Ausland auf, oder hatte der Verstorbene seinen Wohnsitz ausschließlich außerhalb von Deutschland, ist eine Frist von 6 Monaten einzuhalten. Alle Unterschriften auf der Ausschlagungserklärung können durch den Honorarkonsul beglaubigt werden. Die aktuelle Gebühr beträgt Euro 20.00 (zu zahlen in £ Sterling).
Anschließend ist die Erklärung an das zuständige deutsche Nachlassgericht zu übersenden. Hat der Erbe Nachkommen, so geht das Erbrecht entsprechend der gesetzlichen Erbfolge auf diese über. Sollten auch die Nachkommen das Erbe ausschlagen wollen, ist eine gesonderte Ausschlagungserklärung mit Unterschriftsbeglaubigung erforderlich.
Erklärungen für minderjährige Kinder sind durch ihre gesetzlichen Vertreter, in der Regel die Eltern, abzugeben. Im Einzelfall ist für Ausschlagungserklärungen von Minderjährigen die Zustimmung des Familiengerichtes einzuholen. Diese ist dem zuständigen Nachlassgericht in den genannten Fristen zu übermitteln. Wird der Minderjährige infolge einer Ausschlagung der Eltern und gesetzlichen Vertreter zum Erben, ist die Zustimmung durch das Familiengerichtgericht nicht notwendig.
Der Honorarkonsul leistet keine Rechtsberatung in Erbrechtssachen, inklusive der Frage zur Wirksamkeit und der rechtlichen Folgen einer Erbausschlagung. Sie werden daher gebeten mit dem zuständigen deutschen Nachlassgericht zu klären, ob die Ausschlagungserklärung fristgemäß eingetroffen ist. Für eine detaillierte rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte gegebenenfalls an einen Rechtsanwalt.
Vereinbarung eines Termins mit dem Honorarkonsul
Termine stehen montags und/oder freitags nur nach vorheriger Terminabsprache zur Verfügung. Für Beglaubigungen von Unterschriften und Fotokopien besteht z.Zt. eine Wartezeit von ungefähr 1-2 Wochen. Die Wartezeit für Reisepassanträge beträgt momentan 2-3 Wochen. In dringenden Fällen werde ich mich jedoch bemühen, schnellstmöglich einen Termin zu finden.
Schicken Sie bitte zunächst eine E-Mail mit allen Einzelheiten Ihrer Anfrage an southampton@hk-diplo.de.
Bitte geben Sie darin Ihren vollständigen Namen und Ihre Telefonnummer an. Ich bemühe mich, innerhalb von 2-3 Arbeitstagen alle Anfragen zu beantworten oder Sie zurückrufen.
Wenn Sie mit mir direkt sprechen müssen, rufen Sie bitte unter 023 8155 0065 an.
Bitte beachten Sie, dass ich wegen meiner beruflichen Verpflichtungen Telefonanrufe selten sofort annehmen kann. Eine E-Mail ist daher der beste Weg, von mir schnell eine Antwort zu erhalten.
Es kann allerdings vorkommen, dass meine E-Mails beim Empfänger als „Spam-Mail“ ankommen (vor allem bei Gmail-Kunden). Bitte prüfen Sie daher regelmäßig Ihre Spam / Junk Ordner und markieren meine E-Mail als „Nicht Spam“. Es wäre auch hilfreich, wenn Sie sie zu Ihrem Adressbuch hinzufügen würden.
Honorarkonsul Richard Cutler freut sich auf Ihren Besuch!