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Großbritannien/Vereinigtes Königreich

Bezeichnung
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Leiterin / Leiter
Andreas Michaelis
Ort
London
Telefon
+44 20 78 24 13 00
Fax
+44 20 78 24 14 35
Postadresse
Embassy of the Federal Republic of Germany, 23 Belgrave Square, London, SW1X 8PZ, Großbritannien / Vereinigtes Königreich.
Straßenanschrift
23 Belgrave Square, London, SW1X 8PZ
Amtsbezirk / Konsularbezirk
Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. Konsularischer Amtsbezirk: Avon, Bedfordshire, Berkshire, Blaenau Gwent, Bridgend, Buckinghamshire, Caerphilly, Cambridgeshire, Cardiff, Carmarthenshire, Ceredigion, Cheshire, Clwyd, Conwy, Cornwall, Denbighshire, Derbyshire, Devon, Dorset, Essex, Flintshire, Gloucestershire, Greater Manchester, Gwynedd, Hampshire, Hereford and Worcester, Hertfordshire, Humberside, Isle of Anglesey, Kent, Lancashire, Leicestershire, Lincolnshire, Greater London, Merseyside, Merthyr Tydfil, Monmouthshire, Neath Port Talbot, Newport, Norfolk, Northamptonshire, Selbyvon North Yorkshire, Nottinghamshire, Oxfordshire, Pembrokeshire, Powys, Rhondda Cynon Taff, Salop, Somerset, Staffordshire, Suffolk, Surrey, East Sussex, West Sussex, Wrexham, Torfaen, Vale of Glamorgan, Swansea, West Yorkshire, South Yorkshire, Warwickshire, West Midlands, Isle of Wight,York, Isle of Man, Nordirland, Britische Kanalinseln, Gibraltar, Falklandinseln (Malwinen). Weitere Amtsbezirke: Britische Jungferninseln (British Virgin Islands, Konsularische Zuständigkeit: Botschaft Port-of-Spain, Trinidad und Tobago) sowie Kaiman Inseln (Cayman Islands), Turks und Caicos Inseln (Konsularische Zuständigkeit: Botschaft Kingston, Jamaika).
Abteilungen
Pass- und Visastelle:
F: 090 65 54 07 40 (Automatisches Telefonauskunftssystem Visastelle, nicht aus dem Ausland anwählbar)
F: Info Visa +44 20 782 41 465
F: Termine Pass +44 20 782 41 426
F: Info Pass +44 20 781 41 463
FAX: +44 20 78 24 14 49
Website
Bezeichnung
Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland
Leiterin / Leiter
N.N.
Ort
Edinburgh
Telefon
+44 131 337 23 23
Fax
+44 131 3479 873
Postadresse
16 Eglinton Crescent
Edinburgh, EH12 5DG
United Kingdom
Amtsbezirk / Konsularbezirk
Schottland und die folgenden englischen Regionen: Cumbria, Darlington, Durham, Hartlepool, Middlesbrough, Northumberland, Redcar and Cleveland, Stockton on Tees, Tyne and Wear (Tyneside), North Yorkshire ohne York und Selby.
Website
Bezeichnung
Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland Aberdeen
Leiterin / Leiter
Mr Graeme Edward, Honorarkonsul
Telefon
+44 1224 40 84 08
Fax
+44 1224 40 84 03
Postadresse
Ledingham Chalmers LLP, Johnstone House, 52-54 Rose Street, Aberdeen, AB10 1HA
Amtsbezirk / Konsularbezirk
Aberdeen City and Aberdeenshire.
Übergeordnete Auslandsvertretung: Generalkonsulat Edinburgh.
vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen
Dienstleistungen:
Beglaubigung von Unterschriften in zivilrechtlichen Angelegenheiten
Beglaubigung von Unterschriften in Rentenangelegenheiten (Lebensbescheinigungen)
Beglaubigung von Kopien
Annahme von Anträgen auf Ausstellung eines biometrischen Reisepasses
Bezeichnung
Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland Barrow upon Humber
Leiterin / Leiter
Sascha Hans Kripgans, Honorarkonsul
Telefon
+44 1469 53 13 88
Postadresse
Honorary Consul of the Federal Republic of Germany, Wood Lea, Westoby Lane, Barrow upon Humber DN19 7DI, North Lincolnshire Großbritannien / Vereinigtes Königreich.
barrow_upon_humber@hk-diplo.de
vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen
Dienstleistungen:
Beglaubigung von Unterschriften in zivilrechtlichen Angelegenheiten
Beglaubigung von Unterschriften in Rentenangelegenheiten (Lebensbescheinigungen)
Beglaubigung von Kopien
Annahme von Anträgen auf Ausstellung eines biometrischen Reisepasses
Bezeichnung
Honorarkonsulin der Bundesrepublik Deutschland Belfast
Leiterin / Leiter
Dr. Angela Vaupel-Schwittay, Honorarkonsulin
Telefon
+44 79 06 67 21 75
Postadresse
Honorary Consul of the Federal Republic of Germany, 32 Agherton Drive, Portstewart BT55 7JQ, Co. Londonderry, Northern Ireland.

vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Dienstleistungen:
Beglaubigung von Unterschriften in zivilrechtlichen Angelegenheiten
Beglaubigung von Unterschriften in Rentenangelegenheiten (Lebensbescheinigungen)
Beglaubigung von Kopien
Annahme von Anträgen auf Ausstellung eines biometrischen Reisepasses
Bezeichnung
Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland Bristol
Leiterin / Leiter
Kai von Pahlen
Telefon
+44 (0) 117 925 20 20
Postadresse
VWV, Narrow Quay House, Narrow Quay, Bristol, BS1 4QA, England
Amtsbezirk / Konsularbezirk
Bristol, Gloucestershire, Somerset. Übergeordnete Auslandsvertretung: Botschaft London.

vorherige Terminvereinbarung notwendig
Dienstleistungen:
Beglaubigung von Unterschriften in zivilrechtlichen Angelegenheiten
Beglaubigung von Unterschriften in Rentenangelegenheiten (Lebensbescheinigungen)
Beglaubigung von Kopien
Annahme von Anträgen auf Ausstellung eines biometrischen Reisepasses
Informationen zum Passantrag bei Honorarkonsuln
Bezeichnung
Honorarkonsulin der Bundesrepublik Deutschland Cardiff
Leiterin / Leiter
Helga Rother-Simmonds, Honorarkonsulin
Telefon
+44 79 67 44 22 68
Postadresse
Honorary Consul of the Federal Republic of Germany, 42 St Margaret's Road, Whitchurch, Cardiff, CF14 7AB
Amtsbezirk / Konsularbezirk
Cardiff, Vale of Glamorgan, Swansea, Newport, Torfaen, Blaenau Gwent, Rhondda Cynon Taff, Caerphilly, Merthyr Tydfil, Bridgend, Monmouthshire, Breconshire/Powys, Neath Port Talbot, Carmarthenshire, Pembrokeshire, Ceredigion. Übergeordnete Auslandsvertretung: Botschaft London

vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen
Dienstleistungen:
Beglaubigung von Unterschriften in zivilrechtlichen Angelegenheiten
Beglaubigung von Unterschriften in Rentenangelegenheiten (Lebensbescheinigungen)
Beglaubigung von Kopien
Annahme von Anträgen auf Ausstellung eines biometrischen Reisepasses
Vornahme deutscher notarieller Beurkunden
Bezeichnung
Honorarkonsulin der Bundesrepublik Deutschland Birmingham/ Coventry
Leiterin / Leiter
Kirin Kalsi, Honorarkonsulin
Telefon
+44 24 76 19 30 00
Fax
+44 24 76 422 52 48
Postadresse
Honorary Consul of the Federal Republic of Germany, c/o E. ON UK plc, Westwood Way, Westwood Business Park, Coventry CV4 8LG, Großbritannien / Vereinigtes Königreich.
Amtsbezirk / Konsularbezirk
West Midlands. Übergeordnete Auslandsvertretung: Botschaft London
vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen
Dienstleistungen:
Beglaubigung von Unterschriften in zivilrechtlichen Angelegenheiten
Beglaubigung von Unterschriften in Rentenangelegenheiten (Lebensbescheinigungen)
Beglaubigung von Kopien
Bitte beachten: Die Honorarkonsulin berät nicht in Pass- und Visaangelegenheiten. Bitte wenden Sie sich in diesen Fragen daher direkt an die deutsche Botschaft in London.
Bezeichnung
Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland Dover
Leiterin / Leiter
John Ryeland, Honorarkonsul
Telefon
+44 79 70 56 40 91
Fax
+44 13 04 24 03 74
Postadresse
Honorary Consul of the Federal Republic of Germany, c/o Dover South Services, Limekiln Street, Dover Kent CT17 9EF, Großbritannien / Vereinigtes Königreich.
Amtsbezirk / Konsularbezirk
Counties Essex, Kent, East- und West-Sussex. Übergeordnete Auslandsvertretung: Botschaft London
vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen

Dienstleistungen:
Beglaubigung von Unterschriften in zivilrechtlichen Angelegenheiten
Beglaubigung von Unterschriften in Rentenangelegenheiten (Lebensbescheinigungen)
Beglaubigung von Kopien
Weitere Informationen vom Honorarkonsul für Dover, Herrn John Ryeland:
Liebe Leser,
gelegentlich werde ich gefragt, welche konsularischen Tätigkeiten ich in meiner Position als Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland in Dover innerhalb meines Konsularbezirkes (Vogtei Essex, Kent, East- und West Sussex) erledigen kann.
Zunächst ein Überblick: Die Bundesrepublik Deutschland verfügt weltweit über ein Netzwerk von über 300 Honorarkonsuln, 17 davon im Vereinigten Königreich. Honorarkonsuln, die die nicht notwendigerweise die deutsche Staatsangehörigkeit haben müssen, übernehmen ihr Amt freiwillig und erhalten für ihre Dienste kein Gehalt. Honorarkonsuln versehen ihr Amt meist neben einer privaten beruflichen Tätigkeit. Mit dem Ziel, die Interessen Deutschlands und seiner Bürger im Vereinigten Königreich zu schützen und die Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu pflegen, unterstützt und ergänzt der Honorarkonsul die Arbeit der Deutschen Botschaft in London und des Generalkonsulates in Edinburgh. Ein Honorarkonsul ist zuständig für konsularische Dienste, kulturelle Zusammenarbeit, die Förderung des Handels und Gewerbes sowie die Darstellung eines positiven und modernen Deutschlandbildes im Ausland.
Im Folgenden erläutere ich meine konsularischen Tätigkeiten:
Passanträge / Visumanträge
Es ist nicht möglich, in meinem Büro in Dover einen deutschen Pass zu beantragen. Passanträge sind über die deutsche Botschaft London einzureichen.
Detaillierte Hinweise zum Verfahren entnehmen Sie bitte der Homepage der Botschaft.
Bitte beachten Sie, dass ich keine Visumanträge annehmen / bearbeiten kann.
Beglaubigungen
Unterschriften auf Dokumenten die für den Gebrauch in Deutschland bestimmt sind oder eine Unterschrift auf einem Antrag auf Ausstellung eines polizeilichen Führungszeugnisses können vom Honorarkonsul beglaubigt werden. Die Gebühr beträgt Euro 20.00 (zu zahlen in £ Sterling).
Zu Unterschriftsbeglaubigungen auf Vollmachten und Erklärungen betreffend den Erwerb oder Verkauf von Eigentum in Deutschland berechnet sich die Gebühr anhand des Wertes des zugrunde liegenden Rechtsgeschäftes. Die Gebühr für die Beglaubigung von Kopien liegt bei Euro 10.00 für bis zu 10 Seiten (zu zahlen in £ Sterling).
Namenserklärungen
Aufgrund der rechtlichen Komplexität der Materie werden Namenserklärungen von der Botschaft in London erledigt; allerdings können Unterschriften und Kopien aller vorzulegenden Originalunterlagen durch den Honorarkonsul beglaubigt werden. Die Gebühr für die Beglaubigung einer Unterschrift zur Namenserklärung beträgt Euro 25.00 und für die Beglaubigung von Kopien bis zu 10 Seiten Euro 10.00 (zu zahlen in £ Sterling).
Informationen zur Namenserklärung entnehmen Sie bitte der Homepage der Deutschen Botschaft London.
Rentenangelegenheiten
Empfänger einer gesetzlichen Rente aus Deutschland müssen eine jährliche Lebensbescheinigung bei der Rentenkasse einreichen. Die Unterschrift des Rentenempfängers auf dem einzureichenden Formblatt kann durch den Honorarkonsul beglaubigt werden. Hierfür fallen keine Gebühren an.
Erbausschlagung
Gelegentlich möchten Erben ihre Erbschaft ausschlagen. Nach deutschem Recht kann die Ausschlagung innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalles gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht erkläret werden. Hält sich der Erbe zum Zeitpunkt des Todesfalles und unabhängig vom eigentlichen Wohnort im Ausland auf, oder hatte der Verstorbene seinen Wohnsitz ausschließlich außerhalb von Deutschland, ist eine Frist von 6 Monaten einzuhalten. Alle Unterschriften auf der Ausschlagungserklärung können durch den Honorarkonsul beglaubigt werden. Die aktuelle Gebühr beträgt Euro 20.00 (zu zahlen in £ Sterling).
Anschließend ist die Erklärung an das zuständige deutsche Nachlassgericht zu übersenden. Hat der Erbe Nachkommen, so geht das Erbrecht entsprechend der gesetzlichen Erbfolge auf diese über. Sollten auch die Nachkommen das Erbe ausschlagen wollen, ist eine gesonderte Ausschlagungserklärung mit Unterschriftsbeglaubigung erforderlich.
Erklärungen für minderjährige Kinder sind durch ihre gesetzlichen Vertreter, in der Regel die Eltern, abzugeben. Im Einzelfall ist für Ausschlagungserklärungen von Minderjährigen die Zustimmung des Familiengerichtes einzuholen. Diese ist dem zuständigen Nachlassgericht in den genannten Fristen zu übermitteln.
Wird der Minderjährige infolge einer Ausschlagung der Eltern und gesetzlichen Vertreter zum Erben, ist die Zustimmung durch das Familiengerichtgericht nicht notwendig.
Der Honorarkonsul leistet keine Rechtsberatung in Erbrechtssachen, inklusive der Frage zur Wirksamkeit und der rechtlichen Folgen einer Erbausschlagung.
Sie werden daher gebeten mit dem zuständigen deutschen Nachlassgericht zu klären, ob die Ausschlagungserklärung fristgemäß eingetroffen ist. Für eine detaillierte rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte gegebenenfalls an einen Rechtsanwalt.
Vereinbarung eines Termins mit dem Honorarkonsul
Zur Vereinbarung eines Termins kontaktieren Sie mich bitte per Email, Telefon oder auf dem Postweg.
Ich freue mich auf Ihren Besuch.
Bezeichnung
Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland Glasgow
Leiterin / Leiter
Michael John Dean, Honorarkonsul
Telefon
+44 0141 271 5730
Fax
+44 141 248 5819
Postadresse
PA: Honorary Consul of the Federal Republic of Germany, c/o Dentons UK & Middle East LLP, 1 George Square, Glasgow, G2 1AL, Großbritannien/Vereinigtes Königreich.
Amtsbezirk / Konsularbezirk
Stadt und Hafen Glasgow. Übergeordnete Auslandsvertretung: Generalkonsulat Edinburgh.
vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen
Dienstleistungen:
Beglaubigung von Unterschriften in zivilrechtlichen Angelegenheiten
Beglaubigung von Unterschriften in Rentenangelegenheiten (Lebensbescheinigungen)
Beglaubigung von Kopien
Bezeichnung
Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland
Leiterin / Leiter
Jens Alers, Honorarkonsul
Ort
Hamilton
Telefon
+1 441 295 06 14
Fax
+1 441 292 25 41
Postadresse
Honorary Consul of the Federal Republic of Germany, P.O. Box HM 2089, Hamilton HM HX, Bermuda.
Straßenanschrift
Richmond House, 12 Par-la-Ville Road, Hamilton HM 08, Bermuda.
Amtsbezirk / Konsularbezirk
Bermuda. Übergeordnete Auslandsvertretung: Generalkonsulat New York.
Hinweis: Bei Benutzung einer Telefon- bzw. Faxverbindung via Satellit (Satcom) entstehen höhere Gebühren.
Bezeichnung
Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland Leeds
Leiterin / Leiter
Mark Green, Honorarkonsul
Telefon
+44 1535 656 525
Postadresse
Honorary Consul of the Federal Republic of Germany, The Old Vicarage, Briggate, Silsden, BD20 9JS, Großbritannien/ Vereinigtes Königreich.
Amtsbezirk / Konsularbezirk
York, Bradford, Leeds, Calderdale, Kirklees, Wakefield, Doncaster, Barnsley, Sheffield, Rotherham, Manchester, Selby von North Yorkshire, West Yorkshire und South Yorkshire. Übergeordnete Auslandsvertretung: Botschaft London

vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Dienstleistungen:
Beglaubigung von Unterschriften in zivilrechtlichen Angelegenheiten
Beglaubigung von Unterschriften in Rentenangelegenheiten (Lebensbescheinigungen)
Beglaubigung von Kopien
Annahme von Anträgen auf Ausstellung eines biometrischen Reisepasses
Informationen zum Passantrag bei Honorarkonsuln
Weitere Informationen vom Honorarkonsul für Leeds und Manchester, Herrn Mark Green:
Liebe Leser,
gelegentlich werde ich gefragt, welche konsularischen Tätigkeiten ich in meiner Position als Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland innerhalb meines Konsularbezirkes erledigen kann.
Zunächst ein Überblick: Die Bundesrepublik Deutschland verfügt weltweit über ein Netzwerk von über 300 Honorarkonsuln, 17 davon im Vereinigten Königreich. Honorarkonsuln, die nicht notwendigerweise die deutsche Staatsangehörigkeit haben müssen, übernehmen ihr Amt freiwillig und erhalten für ihre Dienste kein Gehalt. Honorarkonsuln versehen ihr Amt meist neben einer privaten beruflichen Tätigkeit. Mit dem Ziel, die Interessen Deutschlands und seiner Bürger im Vereinigten Königreich zu schützen und die Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu pflegen, unterstützt und ergänzt der Honorarkonsul die Arbeit der Deutschen Botschaft in London und des Generalkonsulates in Edinburgh. Ein Honorarkonsul ist zuständig für konsularische Dienste, kulturelle Zusammenarbeit, die Förderung des Handels und Gewerbes sowie die Darstellung eines positiven und modernen Deutschlandbildes im Ausland.
Bitte beachten Sie, dass ich keine Visumanträge annehmen/ bearbeiten kann. Zu allen Fragen in Visaangelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an die deutsche Botschaft in London.
Im Folgenden erläutere ich meine konsularischen Tätigkeiten:
Passanträge
Es ist möglich, in meinem Büro einen deutschen Pass zu beantragen. Passanträge werden ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache angenommen. Beachten Sie bitte, dass aufgrund der zahlreichen Anfragen eine Wartezeit von bis zu zwei Monaten entstehen kann.
Die Antragsgebühren und die zusätzliche Konsulargebühr sind in £ Sterling zu zahlen. Die Gebühren können entsprechend der konkreten Umstände (Passart, Alter des Antragstellers etc.) schwanken und werden auf Anfrage oder bei Antragsannahme festgesetzt.
Alle vom Antragsteller vorzulegenden Kopien von Dokumenten werden mit den Originalen, die vom Antragsteller mitzubringen sind, abgeglichen und beglaubigt. Relevante persönliche Daten wie Fingerabdrücke und Lichtbild werden digital aufgenommen und an die Botschaft in London zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Die Ausstellung eines neuen Ausweises erfolgt in Deutschland und dauert in der Regel neun Wochen. Die Botschaft London und der Honorarkonsul haben keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit der ausstellenden Behörde. Der neue Pass wird dem Antragsteller schließlich per „special delivery“ zugesandt.
Beglaubigungen
Unterschriften auf Dokumenten die für den Gebrauch in Deutschland bestimmt sind oder eine Unterschrift auf einem Antrag auf Ausstellung eines polizeilichen Führungszeugnisses können vom Honorarkonsul beglaubigt werden. Die Gebühr beträgt Euro 20.00 (zu zahlen in £ Sterling).
Zu Unterschriftsbeglaubigungen auf Vollmachten und Erklärungen betreffend den Erwerb oder Verkauf von Eigentum in Deutschland berechnet sich die Gebühr anhand des Wertes des zugrunde liegenden Rechtsgeschäftes.
Die Gebühr für die Beglaubigung von Kopien liegt bei Euro 10.00 für bis zu 10 Seiten (zu zahlen in £ Sterling).
Namenserklärungen
Aufgrund der rechtlichen Komplexität der Materie werden Namenserklärungen von der Botschaft in London erledigt; allerdings können Unterschriften und Kopien aller vorzulegenden Originalunterlagen durch den Honorarkonsul beglaubigt werden. Die Gebühr für die Beglaubigung einer Unterschrift zur Namenserklärung beträgt Euro 25.00 und für die Beglaubigung von Kopien bis zu 10 Seiten Euro 10.00 (zu zahlen in £ Sterling).
Informationen zur Namenserklärung entnehmen Sie bitte der Homepage der Deutschen Botschaft.
Rentenangelegenheiten
Empfänger einer gesetzlichen Rente aus Deutschland müssen eine jährliche Lebensbescheinigung bei der Rentenkasse einreichen. Die Unterschrift des Rentenempfängers auf dem einzureichenden Formblatt kann durch den Honorarkonsul beglaubigt werden. Hierfür fallen keine Gebühren an.
Erbausschlagung
Gelegentlich möchten Erben ihre Erbschaft ausschlagen. Nach deutschem Recht kann die Ausschlagung innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalles gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht erkläret werden. Hält sich der Erbe zum Zeitpunkt des Todesfalles und unabhängig vom eigentlichen Wohnort im Ausland auf, oder hatte der Verstorbene seinen Wohnsitz ausschließlich außerhalb von Deutschland, ist eine Frist von 6 Monaten einzuhalten. Alle Unterschriften auf der Ausschlagungserklärung können durch den Honorarkonsul beglaubigt werden. Die aktuelle Gebühr beträgt Euro 20.00 (zu zahlen in £ Sterling).
Anschließend ist die Erklärung an das zuständige deutsche Nachlassgericht zu übersenden. Hat der Erbe Nachkommen, so geht das Erbrecht entsprechend der gesetzlichen Erbfolge auf diese über. Sollten auch die Nachkommen das Erbe ausschlagen wollen, ist eine gesonderte Ausschlagungserklärung mit Unterschriftsbeglaubigung erforderlich.
Erklärungen für minderjährige Kinder sind durch ihre gesetzlichen Vertreter, in der Regel die Eltern, abzugeben. Im Einzelfall ist für Ausschlagungserklärungen von Minderjährigen die Zustimmung des Familiengerichtes einzuholen. Diese ist dem zuständigen Nachlassgericht in den genannten Fristen zu übermitteln.
Wird der Minderjährige infolge einer Ausschlagung der Eltern und gesetzlichen Vertreter zum Erben, ist die Zustimmung durch das Familiengerichtgericht nicht notwendig.
Der Honorarkonsul leistet keine Rechtsberatung in Erbrechtssachen, inklusive der Frage zur Wirksamkeit und der rechtlichen Folgen einer Erbausschlagung.
Sie werden daher gebeten mit dem zuständigen deutschen Nachlassgericht zu klären, ob die Ausschlagungserklärung fristgemäß eingetroffen ist. Für eine detaillierte rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte gegebenenfalls an einen Rechtsanwalt.
Vereinbarung eines Termins mit dem Honorarkonsul
Zur Vereinbarung eines Termins mit dem Honorarkonsul in Leeds zwecks Beantragung eines Passes oder für alle anderen konsularischen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an seine konsularische Assistentin per E-Mail, Post oder Telefon wie folgt:
E-Mail: leeds@hk-diplo.de
Telefon: 01535 656 525
Sie werden freundlich darum gebeten, uns möglichst per E-Mail zu erreichen.
Honorarkonsul Mark Green und seine konsularische Assistentin Sue Mageean freuen sich auf Ihren Besuch.
Bezeichnung
Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland
Leiterin / Leiter
Dieter Glaser, Honorarkonsul
Ort
Lerwick (Shetland)
Telefon
+44 159 569 59 56
Fax
+44 159 569 59 49
Postadresse
Honorary Consul of the Federal Republic of Germany, 43 Kantersted Road, Lerwick, Shetland, ZE1 0RJ,, Großbritannien / Vereinigtes Königreich.
Amtsbezirk / Konsularbezirk
Shetland-Inseln. Übergeordnete Auslandsvertretung: Generalkonsulat Edinburgh
vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen
Dienstleistungen:
Beglaubigung von Unterschriften in zivilrechtlichen Angelegenheiten
Beglaubigung von Unterschriften in Rentenangelegenheiten (Lebensbescheinigungen)
Beglaubigung von Kopien
Bezeichnung
Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland Liverpool
Leiterin / Leiter
Dr. med. Ulrich Pfeiffer, Honorarkonsul
Telefon
+44 7757 3726 41
Postadresse
Honorary Consul of the Federal Republic of Germany,
5th Floor Hanover House
Hanover Street
Liverpool L1 3DZ
Großbritannien / Vereinigtes Königreich
Amtsbezirk / Konsularbezirk
Grafschaften Cheshire, Conwy, Denbighshire, Flintshire, Gwyneed, Isle of Man, Isle of Anglesey und Wrexham sowie die unabhängigen Verwaltungsbezirke Halton, Knowsley, Liverpool, Sefton, St. Helens, Warrington und Wirral. Übergeordnete Auslandsvertretung: Botschaft London
vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen
Dienstleistungen:
Beglaubigung von Unterschriften in zivilrechtlichen Angelegenheiten
Beglaubigung von Unterschriften in Rentenangelegenheiten (Lebensbescheinigungen)
Beglaubigung von Kopien
Annahme von Anträgen auf Ausstellung eines biometrischen Reisepasses
Bezeichnung
Honorarkonsulin der Bundesrepublik Deutschland Newcastle upon Tyne
Leiterin / Leiter
Manuela Wendler, Honorarkonsulin
Telefon
+44 79 54 03 47 44
Postadresse
Honorary Consul of the Federal Republic of Germany, Consular Offices, Newcastle Civic Centre, Registrar's Entrance, Newcastle upon Tyne NE1 8PS, Großbritannien / Vereinigtes Königreich.
vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen
Dienstleistungen (auch für Antragsteller mit Wohnort in Teesside und North Yorkshire):
Beglaubigung von Unterschriften in zivilrechtlichen Angelegenheiten
Beglaubigung von Unterschriften in Rentenangelegenheiten (Lebensbescheinigungen)
Beglaubigung von Kopien
Annahme von Anträgen auf Ausstellung eines biometrischen Reisepasses
Informationen zum Passantrag bei Honorarkonsuln
Weitere Informationen vom Honorarkonsul für Newcastle upon Tyne, Frau Manuela Wendler

Liebe Leser,
gelegentlich werde ich gefragt, welche konsularischen Tätigkeiten ich in meiner Position als Honorarkonsulin der Bundesrepublik Deutschland innerhalb meines Konsularbezirkes erledigen kann.
Zunächst ein Überblick: Die Bundesrepublik Deutschland verfügt weltweit über ein Netzwerk von über 300 Honorarkonsuln, 17 davon im Vereinigten Königreich. Honorarkonsuln, die nicht notwendigerweise die deutsche Staatsangehörigkeit haben müssen, übernehmen ihr Amt freiwillig und erhalten für ihre Dienste kein Gehalt. Honorarkonsuln versehen ihr Amt meist neben einer privaten beruflichen Tätigkeit. Mit dem Ziel, die Interessen Deutschlands und seiner Bürger im Vereinigten Königreich zu schützen und die Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu pflegen, unterstützt und ergänzt der Honorarkonsul die Arbeit der Deutschen Botschaft in London und des Generalkonsulates in Edinburgh. Ein Honorarkonsul ist zuständig für konsularische Dienste, kulturelle Zusammenarbeit, die Förderung des Handels und Gewerbes sowie die Darstellung eines positiven und modernen Deutschlandbildes im Ausland.
Im Folgenden erläutere ich meine konsularischen Tätigkeiten:
Passanträge
Es ist möglich, in meinem Büro in Newcastle einen deutschen Pass zu beantragen. Passanträge werden immer donnerstags und ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache angenommen. Beachten Sie bitte, dass aufgrund der zahlreichen Anfragen eine Wartezeit von mehreren Wochen entstehen kann.
Die Antragsgebühren und die zusätzliche Konsulargebühr aufgrund Beantragung in Newcastle sind in £ Sterling zu zahlen. Die Gebühren können entsprechend der konkreten Umstände (Passart, Alter des Antragstellers etc.) schwanken und werden auf Anfrage oder bei Antragsannahme festgesetzt.
Alle vom Antragsteller vorzulegenden Kopien von Dokumenten werden mit den Originalen, die vom Antragsteller mitzubringen sind, abgeglichen und beglaubigt. Relevante persönliche Daten wie Fingerabdrücke und Lichtbild werden digital aufgenommen und innerhalb von 24 Stunden an das Generalkonsulat Edinburgh zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Üblicherweise ist ein Fotograf zum Termin anwesend um bei Bedarf Passbilder entsprechend den Anforderungen an die Biometrie zu machen. Die Kosten für Passbilder betragen £ 10.
Die Ausstellung eines neuen Ausweises erfolgt in Deutschland und dauert in der Regel sechs bis sieben Wochen. Das Generalkonsulat Edinburgh und die Honorarkonsulin haben keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit der ausstellenden Behörde. Der neue Pass wird dem Antragsteller schließlich per „special delivery“ zugesandt.
Beglaubigungen
Unterschriften auf Dokumenten die für den Gebrauch in Deutschland bestimmt sind oder eine Unterschrift auf einem Antrag auf Ausstellung eines polizeilichen Führungszeugnisses können von der Honorarkonsulin beglaubigt werden. Die Gebühr beträgt Euro 20.00 (zu zahlen in £ Sterling).
Zu Unterschriftsbeglaubigungen auf Vollmachten und Erklärungen betreffend den Erwerb oder Verkauf von Eigentum in Deutschland berechnet sich die Gebühr anhand des Wertes des zugrunde liegenden Rechtsgeschäftes.
Die Gebühr für die Beglaubigung von Kopien liegt bei Euro 10.00 für bis zu 10 Seiten (zu zahlen in £ Sterling).
•Namenserklärungen
Namenserklärungen (Geburt, Heirat, Scheidung) können bis auf wenige und rechtlich komplizierte Einzelfälle von der Honorarkonsulin entgegengenommen werden. Nach Beglaubigung der Unterschriften und der Kopien aller vorzulegenden Originaldokumente durch die Honorarkonsulin wird der Antrag zur weiteren Bearbeitung an das Generalkonsulat Edinburgh weitergeleitet. Die Gebühr für die Beglaubigung einer Unterschrift zur Namenserklärung beträgt Euro 25.00 und für die Beglaubigung von Kopien bis zu 10 Seiten Euro 10.00 (zu zahlen in £ Sterling).
Informationen zu Namenserklärungen entnehmen Sie bitte der Homepage des Generalkonsulats Edinburgh.
Rentenangelegenheiten
Empfänger einer gesetzlichen Rente aus Deutschland müssen eine jährliche Lebensbescheinigung bei der Rentenkasse einreichen. Die Unterschrift des Rentenempfängers auf dem einzureichenden Formblatt kann durch die Honorarkonsulin beglaubigt werden. Hierfür fallen keine Gebühren an.
Erbausschlagung
Gelegentlich möchten Erben ihre Erbschaft ausschlagen. Nach deutschem Recht kann die Ausschlagung innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalles gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht erklärt werden. Hält sich der Erbe zum Zeitpunkt des Todesfalles und unabhängig vom eigentlichen Wohnort im Ausland auf, oder hatte der Verstorbene seinen Wohnsitz ausschließlich außerhalb von Deutschland, ist eine Frist von 6 Monaten einzuhalten. Alle Unterschriften auf der Ausschlagungserklärung können durch die Honorarkonsulin beglaubigt werden. Die aktuelle Gebühr beträgt Euro 20.00 (zu zahlen in £ Sterling).
Anschließend ist die Erklärung an das zuständige deutsche Nachlassgericht zu übersenden. Hat der Erbe Nachkommen, so geht das Erbrecht entsprechend der gesetzlichen Erbfolge auf diese über. Sollten auch die Nachkommen das Erbe ausschlagen wollen, ist eine gesonderte Ausschlagungserklärung mit Unterschriftsbeglaubigung erforderlich.
Erklärungen für minderjährige Kinder sind durch ihre gesetzlichen Vertreter, in der Regel die Eltern, abzugeben. Im Einzelfall ist für Ausschlagungserklärungen von Minderjährigen die Zustimmung des Familiengerichtes einzuholen. Diese ist dem zuständigen Nachlassgericht in den genannten Fristen zu übermitteln.
Wird der Minderjährige infolge einer Ausschlagung der Eltern und gesetzlichen Vertreter zum Erben, ist die Zustimmung durch das Familiengerichtgericht nicht notwendig.
Die Honorarkonsulin leistet keine Rechtsberatung in Erbrechtssachen, inklusive der Frage zur Wirksamkeit und der rechtlichen Folgen einer Erbausschlagung.
Sie werden daher gebeten mit dem zuständigen deutschen Nachlassgericht zu klären, ob die Ausschlagungserklärung fristgemäß eingetroffen ist. Für eine detaillierte rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte gegebenenfalls an einen Rechtsanwalt.
Visa
Bitte beachten Sie, dass ich keine Visumanträge annehmen / bearbeiten kann. Zu allen Fragen in Visaangelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an das deutsche Generalkonsulat in Edinburgh.
Vereinbarung eines Termins mit dem Honorarkonsul
Zur Vereinbarung eines Termins mit der Honorarkonsulin in Newcastle wenden Sie sich bitte direkt an die Honorarkonsulin, Frau Manuela Wendler:
Addresse: c/o German Consular Office, Registrar’s Entrance, Newcastle Civic Centre, Newcastle upon Tyne, NE1 8PS
Telefon: 079 5403 4744
Email: newcastle-upon-tyne@hk-diplo.de
Honorarkonsulin Wendler freut sich auf Ihren Besuch.
Bezeichnung
Honorarkonsulin der Bundesrepublik Deutschland Plymouth
Leiterin / Leiter
Angela Spatz, Honorarkonsulin
Telefon
+44 75 82 22 89 76
Postadresse
Honorary Consul of the Federal Republic of Germany, 6 Lanveoc Way, Modbury, PL21 0FW
Amtsbezirk / Konsularbezirk
Devon und Cornwall. Übergeordnete Auslandsvertretung: Botschaft London
vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen
Dienstleistungen:
Beglaubigung von Unterschriften in zivilrechtlichen Angelegenheite
Beglaubigung von Unterschriften in Rentenangelegenheiten (Lebensbescheinigungen)
Beglaubigung von Kopien
Annahme von Anträgen auf Ausstellung eines biometrischen Reisepasses
Informationen zum Passantrag bei Honorarkonsuln
Bezeichnung
Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland Southampton
Leiterin / Leiter
Richard Cutler, Honorarkonsul
Telefon
+44 23 8155 0065
Postadresse
Honorary Consul of the Federal Republic of Germany, Totton & Eling Tennis Center, Aikman Lane, Totton, Hampshire, SO40 8 FT, Großbritannien / Vereinigtes Königreich.
Amtsbezirk / Konsularbezirk
Dorset, Hampshire, Isle of Wight und Wiltshire. Übergeordnete Auslandsvertretung: Botschaft London.

vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen
Dienstleistungen:
Beglaubigung von Unterschriften in zivilrechtlichen Angelegenheiten
Beglaubigung von Unterschriften in Rentenangelegenheiten (Lebensbescheinigungen)
Beglaubigung von Kopien
Annahme von Anträgen auf Ausstellung eines biometrischen Reisepasses
Informationen zum Passantrag bei Honorarkonsuln
Weitere Information vom Honorarkonsul fϋr Southampton, Herrn Richard Cutler:
Ich bin sehr stolz, als Honorarkonsul fϋr Hampshire, Isle of Wight, Dorset und Wiltshire tätig zu sein. Ich habe diese Position im November 2012 von Herrn Roger Thornton übernommen, der das Amt des Honorarkonsuls 37 Jahre lang mit viel Engagement und großer Sachkenntnis ausgeübt hat.
Die Bundesrepublik Deutschland verfügt weltweit über ein Netzwerk von über 300 Honorarkonsuln, 17 davon im Vereinigten Königreich. Honorarkonsuln, die nicht notwendigerweise die deutsche Staatsangehörigkeit haben müssen, übernehmen ihr Amt freiwillig und erhalten für ihre Dienste kein Gehalt. Honorarkonsuln versehen ihr Amt meist neben einer privaten beruflichen Tätigkeit.
Termine werden deshalb in meinen Geschäftsräumen, Totton & Eling Tennis Centre, angeboten und finden immer montags und freitags statt.
Ich werde sehr oft gefragt, wie ich zu meiner Tätigkeit als Honorarkonsul gekommen bin. Kurz zusammengefasst habe ich Deutsch / Betriebswirtschaftslehre an der Universität Aston in Birmingham studiert. Dadurch (und danach) habe ich in Deutschland als Groβkunden-Betreuer in der Logistikindustrie gearbeitet und hauptsächlich in Hamburg und Offenau (Stuttgart) gelebt. Ich hatte schon immer ein starkes Interesse an Tennis und glücklicherweise hat sich mir 2004 die Möglichkeit eröffnet, ein Geschäft in diesem Sport aufzubauen. Leider hatte ich danach weniger Gelegenheit, Deutsch zu sprechen, obwohl ich noch viele Verbindungen zu Deutschland hatte (z.B. Southampton Anglo-Deutsche Gesellschaft, Totton & Eling / Amt Trittau Städtepartnerschaft und Britisch-Deutsche Gesellschaft). Als 2012 mein Geschäft gut etabliert war und ich dementsprechend etwas mehr Zeit hatte, habe ich eine Möglichkeit gesucht, meine Verbindungen zu Deutschland auszubauen und die Sprache häufiger und besser zu nutzen. Die frei werdende Position des Honorarkonsuls in Southampton kam somit genau zur rechten Zeit!
Bitte beachten Sie, dass ich keine Visumanträge annehmen/ bearbeiten kann. Zu allen Fragen in Visaangelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an die deutsche Botschaft in London.
Im Folgenden erläutere ich meine konsularischen Tätigkeiten:
Passanträge
Es ist möglich, in meinem Büro einen deutschen Pass zu beantragen. Leider darf ich keine Personalausweisanträge bearbeiten.
Die Antragsgebühren und die zusätzliche Konsulargebühr sind in £ Sterling zu zahlen. Die Gebühren können entsprechend der konkreten Umstände (Passart, Alter des Antragstellers etc.) schwanken und werden auf Anfrage oder bei Antragsannahme festgesetzt. Bitte beachten Sie, dass die Passgebϋhren, die an die Botschaft in London weitergeleitet werden, nur mit „Postal Order“ zu bezahlen sind. Die zusätzliche Konsulargebϋhr ist nur in bar bezahlbar.
Alle vom Antragsteller vorzulegenden Kopien von Dokumenten werden mit den Originalen, die vom Antragsteller mitzubringen sind, abgeglichen und beglaubigt. Relevante persönliche Daten wie Fingerabdrücke und Lichtbild werden digital aufgenommen und innerhalb von 24 Arbeitsstunden an die Botschaft in London zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses erfolgt in Deutschland und dauert in der Regel 4-6 Wochen. Fϋr einen Expressantrag ist die Bearbeitungsdauer ungefähr 2-4 Wochen. Die Botschaft London und der Honorarkonsul haben keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit der ausstellenden Behörde. Der neue Pass wird dem Antragsteller schließlich per „Special Delivery“ zugesandt.
Beglaubigungen
Unterschriften auf Dokumenten, die für den Gebrauch in Deutschland bestimmt sind, oder eine Unterschrift auf einem Antrag auf Ausstellung eines polizeilichen Führungszeugnisses können vom Honorarkonsul beglaubigt werden. Die Gebühr beträgt Euro 20.00 (zu zahlen in £ Sterling).
Zu Unterschriftsbeglaubigungen auf Vollmachten und Erklärungen betreffend den Erwerb oder Verkauf von Eigentum in Deutschland berechnet sich die Gebühr anhand des Wertes des zugrunde liegenden Rechtsgeschäftes.
Die Gebühr für die Beglaubigung von Kopien liegt bei Euro 10.00 für bis zu 10 Seiten (zu zahlen in £ Sterling).
Namenserklärungen
Aufgrund der rechtlichen Komplexität der Materie werden Namenserklärungen von der Botschaft in London erledigt; allerdings können Unterschriften und Kopien aller vorzulegenden Originalunterlagen durch den Honorarkonsul beglaubigt werden. Die Gebühr für die Beglaubigung einer Unterschrift zur Namenserklärung beträgt Euro 25.00 und für die Beglaubigung von Kopien bis zu 10 Seiten Euro 10.00 (zu zahlen in £ Sterling).
Informationen zur Vorbereitung der Namenserklärung finden Sie hier.
Rentenangelegenheiten
Empfänger einer gesetzlichen Rente aus Deutschland müssen eine jährliche Lebensbescheinigung bei der Rentenkasse einreichen. Die Unterschrift des Rentenempfängers auf dem einzureichenden Formblatt kann durch den Honorarkonsul kostenlos beglaubigt werden.
Erbausschlagung
Gelegentlich möchten Erben ihre Erbschaft ausschlagen. Nach deutschem Recht kann die Ausschlagung innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalles gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht erkläret werden. Hält sich der Erbe zum Zeitpunkt des Todesfalles und unabhängig vom eigentlichen Wohnort im Ausland auf, oder hatte der Verstorbene seinen Wohnsitz ausschließlich außerhalb von Deutschland, ist eine Frist von 6 Monaten einzuhalten. Alle Unterschriften auf der Ausschlagungserklärung können durch den Honorarkonsul beglaubigt werden. Die aktuelle Gebühr beträgt Euro 20.00 (zu zahlen in £ Sterling).
Anschließend ist die Erklärung an das zuständige deutsche Nachlassgericht zu übersenden. Hat der Erbe Nachkommen, so geht das Erbrecht entsprechend der gesetzlichen Erbfolge auf diese über. Sollten auch die Nachkommen das Erbe ausschlagen wollen, ist eine gesonderte Ausschlagungserklärung mit Unterschriftsbeglaubigung erforderlich.
Erklärungen für minderjährige Kinder sind durch ihre gesetzlichen Vertreter, in der Regel die Eltern, abzugeben. Im Einzelfall ist für Ausschlagungserklärungen von Minderjährigen die Zustimmung des Familiengerichtes einzuholen. Diese ist dem zuständigen Nachlassgericht in den genannten Fristen zu übermitteln. Wird der Minderjährige infolge einer Ausschlagung der Eltern und gesetzlichen Vertreter zum Erben, ist die Zustimmung durch das Familiengerichtgericht nicht notwendig.
Der Honorarkonsul leistet keine Rechtsberatung in Erbrechtssachen, inklusive der Frage zur Wirksamkeit und der rechtlichen Folgen einer Erbausschlagung. Sie werden daher gebeten mit dem zuständigen deutschen Nachlassgericht zu klären, ob die Ausschlagungserklärung fristgemäß eingetroffen ist. Für eine detaillierte rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte gegebenenfalls an einen Rechtsanwalt.
Vereinbarung eines Termins mit dem Honorarkonsul
Termine stehen montags und/oder freitags nur nach vorheriger Terminabsprache zur Verfügung. Für Beglaubigungen von Unterschriften und Fotokopien besteht z.Zt. eine Wartezeit von ungefähr 1-2 Wochen. Die Wartezeit für Reisepassanträge beträgt momentan 2-3 Wochen. In dringenden Fällen werde ich mich jedoch bemühen, schnellstmöglich einen Termin zu finden.
Schicken Sie bitte zunächst eine E-Mail mit allen Einzelheiten Ihrer Anfrage an southampton@hk-diplo.de.
Bitte geben Sie darin Ihren vollständigen Namen und Ihre Telefonnummer an. Ich bemühe mich, innerhalb von 2-3 Arbeitstagen alle Anfragen zu beantworten oder Sie zurückrufen.
Wenn Sie mit mir direkt sprechen müssen, rufen Sie bitte unter 023 8155 0065 an.
Bitte beachten Sie, dass ich wegen meiner beruflichen Verpflichtungen Telefonanrufe selten sofort annehmen kann. Eine E-Mail ist daher der beste Weg, von mir schnell eine Antwort zu erhalten.
Es kann allerdings vorkommen, dass meine E-Mails beim Empfänger als „Spam-Mail“ ankommen (vor allem bei Gmail-Kunden). Bitte prüfen Sie daher regelmäßig Ihre Spam / Junk Ordner und markieren meine E-Mail als „Nicht Spam“. Es wäre auch hilfreich, wenn Sie sie zu Ihrem Adressbuch hinzufügen würden.
Honorarkonsul Richard Cutler freut sich auf Ihren Besuch!
Bezeichnung
Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland
Leiterin / Leiter
Kenneth Soar, Honorarkonsul
Ort
St. Helier, Jersey
Telefon
+44 15 34 28 08 58
Postadresse
Honorary Consul of the Federal Republic of Germany, Les Palmiers, La Rue des Vignes, St Peter, Jersey, JE3 7BE
Amtsbezirk / Konsularbezirk
Insel Jersey (Bailiwick of Jersey). Übergeordnete Auslandsvertretung: Botschaft London.

vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen
Dienstleistungen:
Beglaubigung von Unterschriften in zivilrechtlichen Angelegenheiten
Beglaubigung von Unterschriften in Rentenangelegenheiten (Lebensbescheinigungen)
Beglaubigung von Kopien
Ausstellung von Passersatzpapieren in Notfällen
Bezeichnung
Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland
Leiterin / Leiter
Christopher Nicholas Betley, Honorarkonsul
Ort
St. Peter Port, Guernsey
Telefon
+44 014 81 72 51 15
Fax
+44 014 81 72 49 34
Postadresse
Honorary Consul of the Federal Republic of Germany, 55 Le Bordage, St. Peter Port, Guernsey, GY1 1BP, Channel Islands, Großbritannien / Vereinigtes Königreich.
Amtsbezirk / Konsularbezirk
Autonomes Gebiet Guernsey (Bailiwick of Guernsey). Übergeordnete Auslandsvertretung: Botschaft London

vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen
Dienstleistungen:
Beglaubigung von Unterschriften in zivilrechtlichen Angelegenheiten
Beglaubigung von Unterschriften in Rentenangelegenheiten (Lebensbescheinigungen)
Beglaubigung von Kopien
Ausstellung von Passersatzpapieren in Notfällen
Weitere Informationen vom Honorarkonsul für St. Peter Port/ Guernsey Herrn Christopher Nicholas Betley:
Liebe Leser,
gelegentlich werde ich gefragt, welche konsularischen Tätigkeiten ich in meiner Position als Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland innerhalb meines Konsularbezirkes (Vogtei Guernsey, inklusive der Inseln Alderney, Sark und Herm) erledigen kann.
Zunächst ein Überblick: Die Bundesrepublik Deutschland verfügt weltweit über ein Netzwerk von über 300 Honorarkonsuln, 18 davon im Vereinigten Königreich. Honorarkonsuln, die die nicht notwendigerweise die deutsche Staatsangehörigkeit haben müssen, übernehmen ihr Amt freiwillig und erhalten für ihre Dienste kein Gehalt. Honorarkonsuln versehen ihr Amt meist neben einer privaten beruflichen Tätigkeit. Mit dem Ziel, die Interessen Deutschlands und seiner Bürger im Vereinigten Königreich zu schützen und die Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu pflegen, unterstützt und ergänzt der Honorarkonsul die Arbeit der Deutschen Botschaft in London und des Generalkonsulates in Edinburgh. Ein Honorarkonsul ist zuständig für konsularische Dienste, kulturelle Zusammenarbeit, die Förderung des Handels und Gewerbes sowie die Darstellung eines positiven und modernen Deutschlandbildes im Ausland.
Im Folgenden erläutere ich meine konsularischen Tätigkeiten:
Passanträge
Es ist nicht möglich, in meinem Büro in St. Peter Port einen deutschen Pass zu beantragen. Passanträge sind über die deutsche Botschaft London einzureichen. Detaillierte Hinweise zum Verfahren entnehmen Sie bitte der Homepage der Botschaft.
In Notfällen (z.B. Passverlust, Diebstahl) kann ich für deutsche Staatsangehörige einen Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen.
Bitte beachten Sie, dass ich keine Visumanträge annehmen/ bearbeiten kann.
Beglaubigungen
Unterschriften auf Dokumenten die für den Gebrauch in Deutschland bestimmt sind oder eine Unterschrift auf einem Antrag auf Ausstellung eines polizeilichen Führungszeugnisses können vom Honorarkonsul beglaubigt werden. Die Gebühr beträgt Euro 20.00 (zu zahlen in £ Sterling).
Zu Unterschriftsbeglaubigungen auf Vollmachten und Erklärungen betreffend den Erwerb oder Verkauf von Eigentum in Deutschland berechnet sich die Gebühr anhand des Wertes des zugrunde liegenden Rechtsgeschäftes. Die Gebühr für die Beglaubigung von Kopien liegt bei Euro 10.00 für bis zu 10 Seiten (zu zahlen in £ Sterling).
Namenserklärungen
Aufgrund der rechtlichen Komplexität der Materie werden Namenserklärungen von der Botschaft in London erledigt; allerdings können Unterschriften und Kopien aller vorzulegenden Originalunterlagen durch den Honorarkonsul beglaubigt werden. Die Gebühr für die Beglaubigung einer Unterschrift zur Namenserklärung beträgt Euro 25.00 und für die Beglaubigung von Kopien bis zu 10 Seiten Euro 10.00 (zu zahlen in £ Sterling).
Informationen zur Namenserklärung entnehmen Sie bitte der Homepage der Deutschen Botschaft London.
Rentenangelegenheiten
Empfänger einer gesetzlichen Rente aus Deutschland müssen eine jährliche Lebensbescheinigung bei der Rentenkasse einreichen. Die Unterschrift des Rentenempfängers auf dem einzureichenden Formblatt kann durch den Honorarkonsul beglaubigt werden. Hierfür fallen keine Gebühren an.
Erbausschlagung
Gelegentlich möchten Erben ihre Erbschaft ausschlagen. Nach deutschem Recht kann die Ausschlagung innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalles gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht erkläret werden. Hält sich der Erbe zum Zeitpunkt des Todesfalles und unabhängig vom eigentlichen Wohnort im Ausland auf, oder hatte der Verstorbene seinen Wohnsitz ausschließlich außerhalb von Deutschland, ist eine Frist von 6 Monaten einzuhalten. Alle Unterschriften auf der Ausschlagungserklärung können durch den Honorarkonsul beglaubigt werden. Die aktuelle Gebühr beträgt Euro 20.00 (zu zahlen in £ Sterling).
Anschließend ist die Erklärung an das zuständige deutsche Nachlassgericht zu übersenden. Hat der Erbe Nachkommen, so geht das Erbrecht entsprechend der gesetzlichen Erbfolge auf diese über. Sollten auch die Nachkommen das Erbe ausschlagen wollen, ist eine gesonderte Ausschlagungserklärung mit Unterschriftsbeglaubigung erforderlich.
Erklärungen für minderjährige Kinder sind durch ihre gesetzlichen Vertreter, in der Regel die Eltern, abzugeben. Im Einzelfall ist für Ausschlagungserklärungen von Minderjährigen die Zustimmung des Familiengerichtes einzuholen. Diese ist dem zuständigen Nachlassgericht in den genannten Fristen zu übermitteln.
Wird der Minderjährige infolge einer Ausschlagung der Eltern und gesetzlichen Vertreter zum Erben, ist die Zustimmung durch das Familiengerichtgericht nicht notwendig.
Der Honorarkonsul leistet keine Rechtsberatung in Erbrechtssachen, inklusive der Frage zur Wirksamkeit und der rechtlichen Folgen einer Erbausschlagung.
Sie werden daher gebeten mit dem zuständigen deutschen Nachlassgericht zu klären, ob die Ausschlagungserklärung fristgemäß eingetroffen ist. Für eine detaillierte rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte gegebenenfalls an einen Rechtsanwalt.
Zur Vereinbarung eines Termins kontaktieren Sie mich bitte per Email, Telefon oder auf dem Postweg.
Bezeichnung
Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland
Leiterin / Leiter
Philipp Neumann, Honorarkonsul
Ort
Britische Jungferninseln
Telefon
+1 284 499 40 40
Postadresse
Folio Chambers, PO Box 800, Road Town, Tortola, British Virgin Islands
Honorary Consul of the Federal Republic of Germany
Britische Jungferninseln.
Amtsbezirk / Konsularbezirk
Britische Jungferninseln. Übergeordnete Auslandsvertretung: Botschaft Port-of-Spain.
Hinweis: Bei Benutzung einer Telefon- bzw. Faxverbindung via Satellit (Satcom) entstehen höhere Gebühren.