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Rechtsstaatsförderung
Rechtsstaatlichkeit ermöglicht ein friedliches und regelbasiertes Zusammenleben und schützt den Bürger vor staatlicher Willkür.
Rechtsstaatsförderung ist daher ein zentrales Instrument der Bundesregierung im Bereich Krisenprävention, Konfliktbewältigung und Friedensförderung. Im Juli 2019 hat die Bundesregierung die die „Ressortgemeinsame Strategie zur Rechtsstaatsförderung“ verabschiedet.
Ohne Recht kein Frieden
Fehlende Rechtsstaatlichkeit verursacht Fragilität, verhindert ein friedliches und regelbasiertes Zusammenleben einer Gesellschaft und setzt den Einzelnen dem Risiko staatlicher Willkür aus. Wenn Bürgerinnen und Bürger kein Recht erfahren, kann Frieden nicht gedeihen. Daher stärkt die Bundesregierung mit ihrer Rechtsstaatsförderung die Rolle des Rechts, insbesondere die Unabhängigkeit und Integrität der Justiz. In zahlreichen Ländern hilft Deutschland seinen Partnern auch dabei, neue Verfassungen zu entwickeln, Verwaltungssysteme zu reformieren, Korruption zu bekämpfen und Zugang zu Recht und Streitbeilegung für die gesamte Bevölkerung zu verbessern. In der Umsetzung arbeitet die Bundesrepublik nicht nur eng mit den einzelnen Ländern zusammen, sondern unterstützt auch Friedens- und Rechtsstaatsmissionen der Europäischen Union, der OSZE und der Vereinten Nationen. Darüber hinaus setzt sich Deutschland für regionale und internationale Justizorgane wie den Internationalen Strafgerichtshof ein.
Lokale Lösungen unterstützen
Das Auswärtige Amt richtet einen besonderen Fokus auf Maßnahmen, die präventiv wirken, indem sie legitime staatliche Strukturen unterstützen und so das Vertrauen der Bevölkerung in Politik, Verwaltung und Justiz stärken. Recht und Rechtsstaatlichkeit sind je nach kulturellem Kontext und institutionellem Aufbau einer Gesellschaft unterschiedlich ausgeprägt. Daher fördert das AA lokale Mechanismen, um Konflikte friedlich zu lösen und damit soziale, ethnische und kulturelle Spannungen abzubauen.
Besonders herausfordernd - aber auch wichtig - ist die Förderung von Rechtsstaatlichkeit nach gewalttätigen Konflikten. Hier kann sie den Friedens- und Aussöhnungsprozess rechtlich begleiten und ist untrennbar mit dem Instrument der Vergangenheitsarbeit (“Transitional Justice”) verbunden, denn vielfach erlittene Gewalt und Menschenrechtsverletzungen sind noch präsent und Opfer fordern Gerechtigkeit. Das Vertrauen in den Staat, in seine Legitimität und Schutzfunktion muss erst wiederhergestellt werden. Die umsichtige Auseinandersetzung mit der Vergangenheit kann in diesen Situationen stabilisierende Wirkung entfalten und helfen, Frieden abzusichern und Versöhnung zu ermöglichen. Voraussetzung ist stets die enge und vertrauensvolle Abstimmung mit den jeweiligen lokalen Regierungen und weiteren maßgeblichen Akteuren.
Strategie für Rechtsstaatsförderung
Die Bundesregierung hat im Juli 2019 die unter Federführung des Auswärtigen Amts erarbeitete „Ressortgemeinsame Strategie zur Rechtsstaatsförderung“ verabschiedet. Sie erfüllt damit eine Selbstverpflichtung der Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“. Sie bildet – neben den Strategien zur Vergangenheitsarbeit und zur Sicherheitssektorreform – die Grundlage für eine noch engere Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Ressorts, den Durchführungsorganisationen, der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft.
Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern. Leitlinien der Bundesregierung
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