Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Internationales Engagement für Biodiversität

Prachtsternschnecke

Gelbviolette Prachtsternschnecke (Mexichromis multituberculata), © picture-alliance

10.01.2022 - Artikel

Die biologische Vielfalt unserer Erde ist durch menschliches Handeln und den Klimawandel zunehmend bedroht. Dies gefährdet auch unsere Lebensgrundlagen und Gesundheit. Die Bundesregierung engagiert sich weltweit für einen Erhalt der Biodiversität.

Auf der Erde leben ca. zwei Millionen erforschte Arten. Diese Artenvielfalt ist ein unermesslicher Schatz. Über welchen Wert die Menschheit mit diesem Schatz verfügt, erschließt sich den Lebenswissenschaften erst nach und nach. Trotzdem ist der Bestand der biologischen Vielfalt weltweit stark gefährdet.

One Health: Verlust der Biodiversität gefährdet menschliche Gesundheit

Über diesen drohenden unwiederbringlichen Verlust hinaus lassen jüngste Forschungsergebnisse vermuten, dass der Verlust von Biodiversität auch negative Folgen für die menschliche Gesundheit hat. Dort wo Mensch und Tier in ungesunder Weise eng aufeinander treffen (z.B. aufgrund der Zerstörung natürlicher Rückzugsräume durch unmittelbares menschliches Handeln oder auch Folgen des Klimawandels oder die illegale Bejagung, bzw. den illegalen Handel von Wildtieren) wächst das Risiko von Pandemien aufgrund von Tier-zu-Mensch Übertragungen von Krankheitserregern (Zoonosen). Auf Grund dieser Erkenntnis wurden im Oktober 2019 im Rahmen der ersten “One Planet, One Health, One Future”-Konferenz die Berliner Prinzipien erarbeitet, die die Grundlagen des One-Health-Ansatzes definieren: Pandemierisiken können durch eine nachhaltige Pflege der biologischen Vielfalt weltweit reduziert werden. Nachhaltiger Naturschutz nutzt allen.

Übereinkommen über die Biologische Vielfalt

Deutschland engagiert sich international für den Schutz der Biodiversität. Das grundlegende Übereinkommen ist das „Übereinkommens über die Biologische Vielfalt“ (CBD), dem Deutschland seit 1992 angehört - inzwischen sind 196 Staaten Vertragspartner. Es hat die Erhaltung der biologischen Vielfalt zum Ziel. Der Begriff der „Biologische Vielfalt“ umfasst dabei die Vielfalt der Arten auf der Erde, die genetische Vielfalt sowie die Vielfalt von Ökosystemen. Das Übereinkommen umfasst neben dem Schutzaspekt auch die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt. Es ist die erste völkerrechtliche Übereinkunft, die die biologische Vielfalt als Ressource unter der Verfügungsgewalt der Nationalstaaten betrachtet. Biologische Vielfalt rangiert damit auf einer Ebene mit Bodenschätzen oder sonstigen natürlichen Ressourcen.

Völkerrechtliche Meilensteine zum Schutz biologischer Vielfalt

Wichtige Meilensteine waren weiterhin die Verabschiedung zweier völkerrechtlich verbindlicher Abkommen unter dem Rahmen des Übereinkommens zur biologischen Vielfalt: Mit dem 2000 beschlossenen Cartagena-Protokoll, das 2003 in Kraft trat, wird der grenzüberschreitenden Verkehr von gentechnisch veränderten Organismen geregelt. Das Nagoya-Protokoll wurde 2010 beschlossen und trat 2014 in Kraft. Es etabliert einen rechtlich verbindlichen Rahmen für den Zugang zu genetischen Ressourcen und für den gerechten Ausgleich der sich aus deren Nutzung ergebenden Vorteile, bzw. Gewinne.

Um das Bewusstsein der Staatengemeinschaft für die Bedeutung von Biodiversität neben anderen umwelt- und klimapolitischen Themen weiter zu stärken, hat im Dezember 2010 die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Schaffung einer „Zwischenstaatlichen Plattform für Biodiversität und Ökosystem-Dienstleistungen“ (IPBES) beschlossen. Ähnlich wie der Weltklimarat, der die Regierungen wissenschaftlich über den Klimawandel berät, soll die IPBES, quasi ein Weltbiodiversitätsrat, die Entwicklung der natürlichen Artenvielfalt auf der Erde wissenschaftlich erfassen und die Umweltpolitik beraten. Deutschland hatte sich seit langem für die Schaffung dieser Plattform eingesetzt und sich schließlich auch erfolgreich um den Sitz des IPBES-Sekretariats am UN-Standort Bonn beworben. Seit Anfang 2014 befindet sich das IPBES-Sekretariat auf dem UN-Campus am Rhein.

Ein wichtiger Teilaspekt des Erhaltes von Biodiversität ist der Artenschutz in der Tierwelt. Die Bundesrepublik Deutschland hat neben dem „Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen“ (Washingtoner Artenschutzübereinkommen - CITES) auch das Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (CMS - Convention on the Conservation of Migratory Species of Wild Animals, auch „Bonner Konvention“) gezeichnet. Darüber hinaus ist Deutschland bereits seit 1982 Mitglied der Internationalen Walfangkommission (IWC) und unterstützt aktiv die Aufrechterhaltung des Verbots des kommerziellen Walfangs. Deutschland ist auch diversen Regionalabkommen beigetreten für einzelne Tierarten oder -gruppen, die gefährdet, jedoch nicht notwendigerweise vom Aussterben bedroht sind.

Weitere Informationen

Schlagworte

nach oben