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Ein globaler Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration

United Nations

United Nations, © Florian Gaertner/photothek.net

03.11.2018 - Artikel

Zum ersten Mal hat sich die überwältigende Mehrheit der Staaten auf gemeinsame Ziele bei der Gestaltung von Migration geeinigt. Worum geht es und was steht in dem Pakt?

Eine deutsche Übersetzung des Globalen Paktes für geordnete Migration finden Sie hier:

Der Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration ist das Ergebnis eines umfangreichen Diskussions- und Verhandlungsprozesses zwischen den Vertretern aller Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen. Die breite Mehrheit der VN-Mitglieder – mehr als 180 Staaten – will dem Pakt nun am 10./11. Dezember 2018 in Marrakesch/Marokko zustimmen. Der Pakt ist kein völkerrechtlicher Vertrag und nicht rechtsverbindlich.

1. Worum geht es beim Globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration?

Migrationsprozesse sind eine globale Realität. Ihre Steuerung ist eine der dringendsten Herausforderungen multilateraler Politik. Hier ist internationale Zusammenarbeit notwendig. Dazu soll der Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration („Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“, GCM) den internationalen Rahmen setzen.

2. Wie ist der Globale Pakt aufgebaut und was steht drin?

Der Globale Pakt für geordnete Migration beginnt mit einer Präambel und zehn Leitprinzipien, darunter die nationalstaatliche Souveränität, der völkerrechtlich
nicht-bindende Charakter des Dokuments und das Bekenntnis zur Universalität der Menschenrechte. Dann werden 23 Ziele für eine sichere, geordnete und reguläre Migration aufgeführt. Diese Ziele umfassen unter anderem:

• Minderung von strukturellen Faktoren irregulärer Migration
• Stärkung sicherer, geordneter und regulärer Zuwanderungswege
• grenzüberschreitende Bekämpfung von Menschenschmuggel und -handel
• verbesserte Kooperation im Grenzmanagement
• Stärkung und Schutz von Kinder- und Frauenrechten
• Gewährleistung des Zugangs zu Grundleistungen.

3. Werden durch den Globalen Pakt nationale Hoheitsrechte eingeschränkt?

Nein. Die Wahrung nationaler Souveränität ist ein Leitprinzip des Globalen Pakts: „Der Globale Pakt bekräftigt das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen, sowie ihr Vorrecht, die Migration innerhalb ihres Hoheitsbereichs in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht selbst zu regeln“ (Absatz 15 c) des Globalen Paktes). Nationale Hoheitsrechte werden weder eingeschränkt noch übertragen. Der Globale Pakt wird kein völkerrechtlicher Vertrag sein und entfaltet daher in der nationalen Rechtsordnung keine Rechtswirkung.

4. Verursacht der Globale Pakt Kosten?

Nein. Da nicht rechtsverbindlich, entstehen durch den Globalen Pakt keine direkten verpflichtenden Kosten. VN-Mitgliedstaaten können freiwillige Beiträge an die Vereinten Nationen und ihre Unter-Organisationen zahlen.

5. Wird durch den Globalen Pakt ein „Recht auf Migration“ begründet?

Mit dem Pakt werden keine neuen rechtlichen Kategorien geschaffen. Der Globale Pakt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Souveränität der Staaten, vor allem in aufenthaltsrechtlichen und grenzpolitischen Fragen, gewahrt bleibt. Gleichzeitig betont der Globale Pakt unmissverständlich die Menschenrechte aller Migranten. Dazu gehört unter anderem die Unterstützung von Migranten in besonders gefährdeten Situationen, v.a. von Kindern, gemäß geltender völkerrechtlicher Verpflichtungen.

6. Wie wirkt der Globale Pakt gegen irreguläre Migration? Wird Migration gefördert?

Ziel des Paktes ist es, irreguläre Migration durch verbesserte internationale Zusammenarbeit in geordnete und reguläre Bahnen zu lenken. Negative strukturelle Faktoren in den Herkunftsländern, die zu Migration führen, sollen minimiert (Ziel 2), Schleuser und Menschenhandel grenzüberschreitend bekämpft (Ziele 9 und 10) und das Grenzmanagement besser koordiniert werden. Reguläre Migration hingegen, an der wegen vielerorts bestehender demographischer Realitäten und arbeitsmarktpolitischer Erfordernisse ein Bedarf besteht, soll erleichtert werden.

7. Welche positiven Effekte kann reguläre Migration haben?

Hier wären zum Beispiel zu nennen:

• Fachkräfte: Der Bedarf des deutschen Arbeitsmarktes an Fachkräften ist bekannt.
Reguläre Zugangswege können helfen, diesen Bedarf zu decken.

• Beitrag zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung: der Umfang der von Migranten getätigten Rücküberweisungen in ihre Herkunftsländer betrug 2017 weltweit ca. 600 Milliarden US-Dollar; davon gingen ca. 450 Mrd. US-Dollar in Entwicklungsländer – das ist das Dreifache der gesamten öffentlichen Entwicklungshilfe.

8. Schränkt der Globale Pakt die Meinungsfreiheit ein?

Nein. Ziel 17 des Globalen Pakts spricht sich für einen auf nachweisbaren Fakten beruhenden
öffentlichen Diskurs und die volle Achtung der Medienfreiheit aus. Rassismus und der
Diskriminierung von Migranten soll allerdings klar entgegengetreten werden.

9. Wann, wie und wo wird der Globale Pakt angenommen?



10. Unterstützt die Bundesregierung die Annahme des Globalen Pakts?

Ja. Der Globale Pakt hat das Ziel, auf internationaler Ebene Antworten auf die vielfältigen Herausforderungen von Migration zu geben und er definiert Maßnahmen, um Missbrauch zu begegnen, aber auch die Chancen von Migration aufzuzeigen und zu nutzen. Der Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration ist Baustein einer umfassenden Migrationspolitik der Bundesregierung.

11. Wie wurden Öffentlichkeit und Bundestag eingebunden?

Die Vereinten Nationen und die Bundesregierung haben sich bemüht, die Öffentlichkeit von Anfang an in die Aushandlungen des Globalen Paktes einzubinden. Die Bundesregierung hat in jeder Phase des Erarbeitungsprozesses zum Globalen Pakt ihre Position für die Öffentlichkeit frei zugänglich online eingestellt (unter refugeesmigrants.un.org). Dazu hat das Auswärtige Amt zu jeder zwischenstaatlichen Verhandlungsrunde zum Teil mehrere Tweets zum Aushandlungsprozess veröffentlicht.

Auch der Bundestag und die Zivilgesellschaft wurden von Anfang an in den Aushandlungsprozess eingebunden. Während der Verhandlungen gab es fünf große Beratungs- und Anhörungsrunden bei den Vereinten Nationen. Hierzu wurden alle Fraktionen des Bundestages eingeladen. Einige Fraktionen kamen der Einladung nach und haben an den Beratungs- und Anhörungsrunden teilgenommen.

Nach Abschluss der Verhandlungen hat die Bundesregierung mehrfach aktiv in der Regierungs-Pressekonferenz und in den sozialen Medien über den Globalen Pakt informiert. Das Auswärtige Amt veröffentlichte bereits im Juli einen Artikel zum Globalen Pakt. Außenminister Maas hat den Globalen Pakt auch in seiner presseöffentlichen Eröffnungsrede auf dem Bali Democracy Forum in Berlin am 14. September besonders hervorgehoben.


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