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Ministerkonferenz in Turin: Den Europarat zukunftsfest machen

Familienfoto aller teilnehmenden Ministerinnen und Minister

Außenministerin Baerbock nimmt an der 132. Ministerkonferenz des Europarats in Turin teil., © Janine Schmitz/photothek.de

20.05.2022 - Artikel

Außenministerin Baerbock nimmt an der 132. Ministerkonferenz des Europarats in Turin teil. Mittelpunkt der Gespräche: was das Ausscheiden Russlands strategisch für die Arbeit des Europarats als zentrale Organisation zum Schutz der Menschenrechte bedeutet und wie er zukunftsfest gemacht werden kann.

Europarat als zentraler Akteur des Menschenrechtsschutzes

Seit dem Ministertreffen in Helsinki 2019 ist Turin das erste physische Zusammentreffen des Ministerkomitees. Als Entscheidungsgremium legt das Ministerkomitee die Politik des Europarates fest, genehmigt den Haushalt und das Tätigkeitsprogramm der Organisation. Mit der Ministerkonferenz in Turin wird Italien seinen halbjährigen Vorsitz im Ministerkomitee des Europarats abschließen und an den Nachfolger Irland übergeben.

Vor ihrer Abreise nach Turin unterstrich Außenministerin Baerbock die zentrale Rolle des Europarats für über 700 Millionen Menschen in Europa, die Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedsstaaten sind:

Jeder einzelne davon hat ein Recht auf Frieden und auf ein Leben in Würde und Selbstbestimmung. Für dieses Prinzip steht keine andere Organisation wie der Europarat.

Folgen des Ausschlusses Russlands: Europarat darf nicht geschwächt werden

Generalsekretärin Marija Pejcinovic Buric wird wie üblich ihren Jahresbericht zu Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Europa vorstellen. In Turin wird es aber vor allem um die Zukunft des Europarats nach dem Ausscheiden Russlands am 16. März dieses Jahr gehen.

Die unmenschliche, verbrecherische Politik Russlands hat auch den Europarat in seinen Grundfesten erschüttert. Ein Regime, das seinen Nachbarn überfällt, das Krankenhäuser und Schulen bombardiert, das Zivilisten ermordet und aushungert, willkürlich all das verletzt, was den Europarat im Kern ausmacht – ein solches Land kann nicht mehr Mitglied in dieser Organisation sein, das wäre ein Hohn.
– Außenministerin Baerbock

Nach dem Ausschluss mussten zunächst vor allem praktische Fragen wie die anteilige finanzielle Kompensation des wegfallenden finanziellen Beitrag Russlands am Haushalt des Europarats geklärt werden. Die Bundesregierung hat hierfür 10 Millionen Euro zusätzlich eingeplant unter anderem für höhere Pflichtbeitrage. Wichtig sind aus Sicht der Bundesregierung aber auch weitere Projektmittel. So ist beispielsweise ein Konfliktnachsorge-Programm des Europarats für die Ukraine in Vorbereitung. Aber auch für Mitgliedstaaten wie Georgien, Moldau oder im westlichen Balkan, die anderen unter starkem russischem Einfluss leiden, soll die Projektarbeit intensiviert werden.

Vorrangiges Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass der Europarat in Folge des russischen Krieges auf keinen Fall geschwächt wird. Hierfür ist auch eine strategische Neuausrichtung notwendig, für die sich der italienische Vorsitz eingesetzt hat.

Außenministerin Baerbock betonte:

In der Ministerkonferenz des Europarats werden wir darüber diskutieren, was das Ausscheiden Russlands strategisch für die Arbeit des Europarats bedeutet. Für mich ist dabei klar: unsere Stärke ist unsere Geschlossenheit.

In Turin sollen hierfür Leitlinien gesetzt werden. Diskutiert wird unter anderem über die Einrichtung eines hochrangigen Beratergremiums.

Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Eine weitere Priorität Deutschlands ist die verbesserte Umsetzung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Ein Großteil der Urteile wird umgesetzt, es gibt aber auch Defizite. Außenministerin Baerbock hob hervor:

Für den gesamten paneuropäischen Raum hat der Europarat mit der Europäischen Menschenrechtskonvention ein Fundament für diese Rechte und Prinzipien geschaffen und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) setzt diese Rechte und Prinzipien durch. Von Albanien bis Zypern, von Lissabon bis nach Tiflis: alle Mitglieder des Europarats haben sich dem unterworfen, sich also verpflichtet, entsprechend zu handeln. Im Interesse der Menschen in Europa müssen wir handeln, wenn einzelne Staaten diese Rechte und Prinzipien verletzen.

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