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Vertragliche Grundlagen

Unterzeichnung des EU-Vertrages 2007

Unterzeichnung des EU-Vertrages 2007, © picture-alliance/ dpa

08.11.2023 - Artikel

Für die Europäische Union bilden seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon zwei Verträge die maßgebliche Grundlage.

  1. Der Vertrag über die Europäische Union (EUV) legt allgemeine Bestimmungen über Werte, Ziele und Organe der Union, über die verstärkte Zusammenarbeit und das auswärtige Handeln einschließlich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) fest.
  2. Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) regelt die supranationale Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in den einzelnen Politikbereichen. Im AEUV werden auch die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Rahmen des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (bisherige justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit) und das auswärtige Handeln der Union geregelt.

Der am 1. Dezember 2009 in Kraft getretene Vertrag von Lissabon führte die frühere Europäische Gemeinschaft (EG) und die Europäische Union (EU) zu einer einheitlichen Europäischen Union mit eigener Rechtspersönlichkeit zusammen. Der Vertrag von Lissabon ist, ebenso wie der Vertrag von Amsterdam und der Vertrag von Nizza, ein sog. Änderungsvertrag, d.h. die bestehenden Verträge – der Vertrag über die Europäische Union (EUV) sowie der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) – wurden durch ihn fortentwickelt. Mit dem landläufig verwendeten Begriff „Vertrag von Lissabon“ ist nicht der Vertrag an sich, sondern die durch ihn geänderten Verträge in ihrer neuen Fassung gemeint.

Der Vertrag von Lissabon PDF / 2 MB

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