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Europäischer Rat
Europäischer Rat in Brüssel, 21.10.2021, © Europäische Union
Der Europäische Rat legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten der EU fest.
Der Europäische Rat setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten des Europäischen Rates, Charles Michel, und der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, zusammen. Bei der Erörterung außenpolitischer Fragen nimmt zudem der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Josep Borrell, an den Tagungen des Europäischen Rates teil.
Der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs ist nicht zu verwechseln mit dem Rat der Europäischen Union (kurz „Rat“), der die Mitgliedstaaten auf Ministerebene im politischen System der EU vertritt. Anders als dem Europäischen Parlament und dem Rat kommt dem Europäischen Rat keine Legislativkompetenz zu. Vielmehr übernimmt der Europäische Rat die Festlegung allgemeiner politischer Zielvorstellungen und Prioritäten der EU und trifft politische Leitentscheidungen, die dann durch den Rat umgesetzt werden.
Repräsentiert wird der Europäische Rat durch seinen Präsidenten oder seine Präsidentin, der oder die für zweieinhalb Jahre gewählt wird. Der Präsident oder die Präsidentin führt den Vorsitz im Europäischen Rat, bereitet gemeinsam mit dem Präsidenten oder der Präsidentin der Kommission die Tagungen des Europäischen Rates vor und vertritt zusammen mit dem oder der Hohen Vertreter/in der Union für Außen- und Sicherheitspolitik die EU in diesem Bereich nach außen.
Auf seinen Tagungen nimmt der Europäische Rat sogenannte Schlussfolgerungen zu wichtigen anstehenden Themen an. Diese legen zugleich dar, welche Maßnahmen eingeleitet oder welche Ziele erreicht werden sollen. Durch die Möglichkeit, beispielsweise eine Frist für die Vorlage eines Gesetzgebungsvorschlags festzulegen, kann der Europäische Rat damit die politische Agenda der EU konkret lenken. Der Europäische Rat tritt in der Regel vierteljährlich zusammen, aus aktuellem Anlass können auch kurzfristige Sitzungen anberaumt werden.
In der am 20. Juni 2019 festgelegten Strategische Agenda für die kommenden fünf Jahre, hat sich der Europäische Rat auf vier Hauptprioritäten verständigt:
- Schutz der Bürgerinnen und Bürger und der Freiheiten,
- Entwicklung einer soliden und dynamischen wirtschaftlichen Basis,
- Verwirklichung eines klimaneutralen, grünen, fairen und sozialen Europas,
- Förderung der Interessen und Werte Europas in der Welt.
Der Europäische Rat entscheidet in der Regel im Konsens. In besonderen Fällen, die in den EU-Verträgen dargelegt sind, entscheidet er mit qualifizierter Mehrheit, an denen der bzw. die Präsidenten selbst nicht teilnehmen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Europäischen Rates: https://www.consilium.europa.eu