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Unterstützung der Beitrittsbemühungen
Die EU-Unterstützung für Beitrittsländer beruht unter anderem auf dem Instrument für Heranführungshilfe – im EU-Jargon ist es in seiner Kurzform „IPA“ (Instrument for Pre-Accession Assitance) bekannt – sowie auf Reform- und Wachstumsfazilitäten.
Um Beitrittsländer bei ihren Reformen zu unterstützen und damit eine optimale Vorbereitung auf die Erweiterung zu gewährleisten, entwickelte die EU eine Heranführungsstrategie als Rahmen für den Beitrittsprozess.
Über die Heranführungsstrategie haben Beitrittsländer unter anderem auch die Möglichkeit, an EU-Programmen und -Agenturen teilzunehmen. Dies stärkt die Kooperation zwischen den Beitrittsländern und der EU und gewährt den Beitrittsländern einen praktischen Einblick in die Instrumente und Politiken der Union.
Instrument für Heranführungshilfe (IPA)
Die Unterstützungsmaßnahmen der EU für Beitrittsländer werden seit 2007 in dem einheitlichen Instrument „IPA“ zusammengefasst. Der Zugang zu den Mitteln steht im Augenblick den Ländern Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Türkei offen.
Im Mehrjährigen Finanzrahmen der EU 2021-2027 werden die Beitrittsländer mittels IPA III unterstützt, wofür Mittel in Höhe von 14,162 Mrd. EUR zur Verfügung stehen. In den vorherigen Mehrjährigen Finanzrahmen gab es entsprechend IPA I und IPA II. Da Georgien, die Republik Moldau und die Ukraine 2021 noch keinen Beitrittsantrag gestellt hatten, werden sie bei IPA III bisher nicht berücksichtigt. Auch ihre finanzielle Unterstützung wird allerdings bei den Verhandlungen für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2028 eine Rolle spielen.
Ziel der Heranführungshilfe ist, die begünstigten Länder auf die künftige Mitgliedschaft in der Union vorzubereiten und ihren Beitrittsprozess zu unterstützen. Dazu leistet die EU unter IPA III Unterstützung bei der Annahme und Umsetzung der politischen, institutionellen, rechtlichen, administrativen, sozialen und wirtschaftlichen Reformen, die zur Einhaltung der Werte der Union und zur schrittweisen Angleichung an die Vorschriften, Normen, Strategien und Verfahren der Union erforderlich sind. So soll auch in den gegenseitigen Beziehungen der Beitrittsländer zu Stabilität, Sicherheit, Frieden und Wohlstand beigetragen werden.
Die Förderung unter IPA III sieht keine Vorabzuweisungen an einzelne Länder vor, sondern ist an fünf thematischen „Fenstern“ ausgerichtet:
- Rechtsstaatlichkeit, Grundrechte und Demokratie;
- Gute Regierungsführung, Angleichung an den EU-Acquis, gutnachbarliche Beziehungen und strategische Kommunikation;
- Grüne Agenda und nachhaltige Konnektivität;
- Wettbewerbsfähigkeit und integratives Wachstum;
- Territoriale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Im Rahmen des Wachstumsplans für den Westlichen Balkan wurde im Frühsommer 2024 eine Reform- und Wachstumsfazilität für den Westlichen Balkan für den Zeitraum 2024 bis 2027 eingerichtet. Die Fazilität umfasst bis zu 6 Mrd. EUR für 2024 bis 2027. Die finanzielle Unterstützung erfolgt durch Budgethilfe und durch Infrastrukturinvestitionen über den Western Balkans Investment Framework (WBIF). Sollten für eine bestimmte Auszahlungstranche erforderliche Reformen nicht erfüllt werden, würden die entsprechenden Mittel zurück in den Gesamttopf fließen und unter bestimmten Voraussetzungen einem anderen Land zur Verfügung gestellt werden können. Dies stellt eine härtere und sichtbarere Konditionierung als unter der Heranführungshilfe IPA dar.
Zur Unterstützung der Ukraine bei Wiederaufbau und Modernisierung hat die EU Anfang 2024 die Ukraine Fazilität für 2024 bis 2027 über ca. 50 Mrd. EUR eingerichtet. Sie unterstützt auch die EU-Annäherung, indem - neben den Maßnahmen zum Wiederaufbau - die Auszahlung von Mitteln an die Implementierung von Reformen und die Angleichung an den EU-Acquis geknüpft ist.
Im Rahmen des Wachstumsplans für die Republik Moldau erfolgte im Frühsommer 2025 die Errichtung einer Reform- und Wachstumsfazilität für die Republik Moldau. Sie umfasst 1,9 Mrd. EUR und ähnelt in ihrer Funktionsweise der Reform- und Wachstumsfazilität für den Westlichen Balkan.