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Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland

Im Rahmen des vom AA geförderten Projekts „Touchdown21 Ukraine“ wurden Wertediskurse über die Themen Behinderung und Inklusion gefördert.

Im Rahmen des vom AA geförderten Projekts „Touchdown21 Ukraine“ wurden Wertediskurse über die Themen Behinderung und Inklusion gefördert. © Britt Schilling

21.10.2025 - Artikel

Zivilgesellschaften leisten einen unersetzlichen Beitrag dazu, demokratische, stabile und inklusive Gesellschaften aufzubauen und zu erhalten. In den Ländern der Östlichen Partnerschaft und in Russland bietet die Bundesregierung gezielte Förderprogramme an.

Zivilgesellschaften leisten einen unersetzlichen Beitrag dazu, demokratische, stabile und inklusive Gesellschaften aufzubauen und zu erhalten. In den Ländern der Östlichen Partnerschaft und in Russland bietet die Bundesregierung gezielte Förderprogramme an.

Durch das Programm „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ (ÖPR-Programm) fördert die Bundesregierung seit 2014 Maßnahmen, die dauerhafte, zivilgesellschaftliche Strukturen der Zusammenarbeit zwischen demokratischen, nicht-staatlichen Akteurinnen und Akteuren in Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, der Republik Moldau, der Ukraine und Russland sowie ihre Vernetzung mit der deutschen Zivilgesellschaft unterstützen.

Ziel ist es, die Zivilgesellschaften in den Programmländern in ihrer Rolle als wichtige Akteurinnen für die demokratische Entwicklung und die andauernden Transformationsprozesse in den Programmländern zu stärken.

Das gesamte Spektrum kultureller und bildungspolitischer Projektarbeit kann durch das Programm unterstützt werden, insbesondere Medien, Wissenschaft, Bildung und berufliche Bildung, Kultur, Sport, Sprache und Jugendarbeit.

Zielländer und Projektinhalte

Im Rahmen des Programms fördert die Bundesregierung über das Auswärtige Amt Initiativen der demokratischen Zivilgesellschaft, die in den Ländern der Östlichen Partnerschaft (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Republik Moldau, Ukraine) und Russland die demokratischen Transformationsprozesse in umfassender Weise unterstützen.

Ziele der zivilgesellschaftlichen Zusammenarbeit

Gefördert werden können Maßnahmen, die dauerhafte zivilgesellschaftliche Strukturen der Zusammenarbeit zwischen Akteurinnen und Akteure aus Deutschland und den Ländern der Östlichen Partnerschaft bzw. aus Russland auf- oder ausbauen. Deshalb muss jeder Projektvorschlag von einem Tandem gemeinsam entwickelt werden, das aus einer deutschen zivilgesellschaftlichen Organisation und mindestens einer zivilgesellschaftlichen Organisation aus mindestens einem Programmlandbesteht. Im Geiste des Weimarer Dreiecks können darüber hinaus zusätzlich polnische und französische zivilgesellschaftliche Organisationen beteiligt werden.

Projekte müssen außerdem eines der nachfolgenden vier Förderziele verfolgen:

1. Pluralismus und Resilienzen stärken – um Meinungs- und Medienvielfalt zu unterstützen und Desinformation zu bekämpfen.

Pluralismus ist ein zentrales Element moderner Demokratien. Deren Legitimität liegt vor allem in der Anerkennung und dem Respekt vor der Vielfalt der Meinungen, Interessen und Ziele, die es in der Gesellschaft gibt.

Das Auswärtige Amt fördert Projekte, die den Auf- und Ausbau von Informations-, Meinungs- und Medienvielfalt ermöglichen, Desinformation bekämpfen und Resilienzen erhöhen. Insbesondere werden dabei Projekte berücksichtigt, die zur Resilienz von Gesellschaften gegen unzuverlässige und falsche Informationen durch eine Stärkung und Qualifizierung der Medienakteurinnen und -akteure sowie zu einem besseren Zugang zu qualitativ hochwertigen und pluralistischen (lokalen) Medienangeboten beitragen können. Zudem sollen Journalistinnen und Journalisten sowie Medienschaffende auch im temporären Exil so unterstützt werden, dass sie ihre bisherige Profession weiter ausüben können, bis eine Rückkehr in das Herkunftsland möglich ist.

2. Wertediskurse und Menschenrechte fördern – um das gegenseitige Verständnis zu vertiefen.

Unter diesem Ziel können vor allem Austausch- und Kulturprojekte gefördert werden. Begegnungsmaßnahmen sollen ermöglichen, sich über fundamentale Grundwerte wie die Achtung der Menschenrechte, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Recht auf Leben und freie Entfaltung sowie dem Prinzip der Mehrheitsentscheidung auszutauschen. Gemeinsam für diese Werte einzutreten, fördert auch das gegenseitige Verständnis innerhalb der ÖPR-Region und das Bewusstsein über diese Länder in Deutschland.

Gefördert werden können Maßnahmen, die oben genannte Grundwerte durch zivilgesellschaftlichen Austausch oder durch kulturpolitische Maßnahmen vermitteln, stärken und zur Netzwerkbildung der Zivilgesellschaft in den Partnerländern beitragen. Gefördert werden auch Initiativen, die die eigenständigen Identitäten der ÖPR-Länder in Deutschland sichtbar machen.

3. Zukunftsperspektiven und demokratische Transformation schaffen – um Demokratien zu stärken, Korruption zu bekämpfen, auf eine Annäherung an die EU hinzuwirken und gleichzeitig individuelle Bildungschancen zu ermöglichen.

Unter diesem Ziel können Initiativen gefördert werden, die demokratische Bestrebungen stärken, zur Korruptionsbekämpfung beitragen und eine Annäherung der ÖPR-Länder an die EU fördern. Insbesondere in der Ukraine liegt unsere Priorität auf der Unterstützung von Transformationsprozessen und dem Erhalt und Wiederaufbau von zivilgesellschaftlichen Strukturen.

Gefördert werden können auch Maßnahmen der akademischen, beruflichen und gesellschaftspolitischen Aus- und Fortbildung, die zu mehr gesellschaftlichem Engagement motivieren und politische und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.

4. Dialog und Annäherung unterstützen – vertrauensbildende Maßnahmen, um perspektivisch Regionalkonflikte zu überwinden.

Es können Maßnahmen gefördert werden, die unter Einsatz von Instrumenten aus dem Kultur- und Bildungsbereich in ungelösten regionalen Konflikten krisenpräventiv bzw. -bewältigend wirken und so die Weichen für eine perspektivische Verständigung stellen. 2025 richtet sich dieses Förderziel insbesondere an die Länder des Südkaukasus (Armenien, Aserbaidschan, Georgien) sowie die Republik Moldau. Angesichts der aktuellen Entwicklungen im Südkaukasus ist die Förderung von Dialog und Annäherung in der Region besonders aktuell und weiterhin relevant.
Im Zuge des russischen Angriffskrieges haben Menschen aus der Ukraine, Russland und Belarus ihre Heimat verlassen und sich in anderen Ländern der Östlichen Partnerschaft niedergelassen, weil sie aufgrund ihrer politischen Überzeugungen bedroht und eingeschüchtert werden. Ebenfalls gefördert werden können Projekte, die Menschen mit der (Zivil-)Gesellschaft ihrer neuen Heimat vernetzen.

Im vierten Jahr des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und angesichts sich weiter verengender Räume für zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure in der Programmregion, bleibt die Unterstützung der Zivilgesellschaft in allen ÖPR-Programmländern äußerst relevant.

Mit Blick darauf setzt das ÖPR-Programm 2026 folgende Schwerpunkte:

  1. Die Stärkung zivilgesellschaftlicher Netzwerke im Kontext europäischer Integration und Kooperation, insbesondere in den EU-Beitrittsländern Ukraine, Moldau und Georgien, außerdem in Armenien.
  2. Die Förderung unabhängiger, neutraler und inklusiver Berichterstattung und zivilgesellschaftlicher Strukturen soll Resilienz im Kontext autoritärer Repression und Desinformationskampagnen stärken, etwa durch Professionalisierung, Sensibilisierung und Vernetzung von Journalistinnen und Journalisten, Medienschaffenden und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren wie Menschenrechtsanwältinnen und -anwälten – auch im temporären Exil.
  3. Projekte, die die politische und gesellschaftliche Teilhabe marginalisierter und vulnerabler Gruppen stärken, wirken in die Breite der Gesellschaft. Entsprechende Projekte fördern Frauen, ethnische und religiöse Minderheiten, politisch verfolgte Gruppen, Menschen mit Behinderungen, Jugend, LGBTIQ und Menschen im ländlichen Raum.

Einreichung von Projektideen

Projektvorschläge (auf Deutsch oder Englisch) für das Jahr 2026 können vom 13.10.2025 bis zum 07.11.2025 hier eingereicht werden.

Auf dieser Website finden Sie weitere Informationen und Anleitungen zum Einreichen von Projektskizzen. Bitte beachten Sie die Ziel- und Zweckbestimmung und die FAQs (als Download ebenfalls hier verfügbar). Die Auswertung der eingegangenen Projektvorschläge wird voraussichtlich Anfang 2026 abgeschlossen sein. Interessentinnen und Interessenten erhalten per E-Mail eine Einschätzung, ob ein Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung gemäß § 44 BHO unter Berücksichtigung aller anderen eingegangenen Projektvorschläge voraussichtlich Aussicht auf Erfolg haben wird.

Informationen zum Programm

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