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Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland

Im Rahmen des Projekts „Touchdown21 Ukraine“ wurden Wertediskurse über die Themen Behinderung und Inklusion gefördert.

Im Rahmen des Projekts „Touchdown21 Ukraine“ wurden Wertediskurse über die Themen Behinderung und Inklusion gefördert., © Britt Schilling

06.10.2022 - Artikel

Zivilgesellschaften leisten einen unersetzlichen Beitrag dazu, demokratische, stabile und inklusive Gesellschaften aufzubauen und zu erhalten. In den Ländern der Östlichen Partnerschaft und in Russland bietet die Bundesregierung gezielte Förderprogramme an.

Mit dem Programm „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ (ÖPR) unterstützt die Bundesregierung seit 2014 den Auf- und Ausbau zivilgesellschaftlicher Strukturen in Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Republik Moldau, Ukraine und Russland und ihre Vernetzung mit der deutschen Zivilgesellschaft. Die gesamte Bandbreite kultureller und bildungspolitischer Projektarbeit kann durch das Programm unterstützt werden: Medien, Wissenschaft, Bildung und berufliche Bildung, Kultur, Sprache und Jugendarbeit.

Zielländer und Projektinhalte

Im Rahmen des Programms fördert die Bundesregierung über das Auswärtige Amt Initiativen der Zivilgesellschaft, die in den Ländern der Östlichen Partnerschaft (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Republik Moldau, Ukraine) und Russland die Transformations- und internen Integrationsprozesse in umfassender Weise unterstützen.

Der Fokus für das Programmjahr 2023 liegt auf dem Erhalt und dem Aufbau demokratisch orientierter zivilgesellschaftlicher Strukturen – auch im temporären Exil.

Gefördert werden Projekte, die die demokratische Resilienz von Gesellschaften stärken und Desinformation bekämpfen. Auch Austausch zu Menschenrechten und Projekte der akademischen, beruflichen und gesellschaftspolitischen Bildung von jungen Menschen sind förderungsfähig.

Ziele der zivilgesellschaftlichen Zusammenarbeit

Förderfähig sind Maßnahmen, die dauerhafte zivilgesellschaftliche Strukturen der Zusammenarbeit zwischen Akteuren aus Deutschland und den Ländern der Östlichen Partnerschaft bzw. aus Russland auf- oder ausbauen. Projekte müssen außerdem eines der nachfolgenden vier Förderziele verfolgen:

  1. Pluralismus und Resilienzen stärken – um Meinungs- und Medienvielfalt zu unterstützen und Desinformation zu bekämpfen.
    Das Auswärtige Amt fördert Projekte, die den Auf- und Ausbau von Informations-, Meinungs- und Medienvielfalt fördern, Desinformation bekämpfen und Resilienzen erhöhen. Insbesondere werden dabei Projekte berücksichtigt, die zur Resilienz von Gesellschaften gegen unzuverlässige und falsche Informationen durch eine Stärkung und Qualifizierung der Medienakteurinnen und -akteure sowie zu einem besseren Zugang zu qualitativ hochwertigen und pluralistischen (lokalen) Medienangeboten beitragen können. Zudem sollen Journalistinnen und Journalisten sowie Medienschaffende auch im temporären Exil so unterstützt werden, dass sie ihre gelernte Profession weiter ausüben können.
  2. Wertediskurse und Menschenrechte fördern – um das gegenseitige Verständnis zu vertiefen.

    Unter diesem Ziel können vor allem Austausch- und Kulturprojekte gefördert werden. Im Rahmen des aktuell Möglichen werden Begegnungsmaßnahmen gefördert, um sich über fundamentale Grundwerte wie die Achtung der Menschenrechte, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung sowie dem Prinzip der Mehrheitsentscheidung auszutauschen. Gemeinsam für diese Werte einzutreten, fördert auch das gegenseitige Verständnis innerhalb der ÖPR-Region und das Bewusstsein über diese Länder in Deutschland.

    Förderfähig sind Maßnahmen, die oben genannte Grundwerte durch zivilgesellschaftlichen Austausch oder durch kulturpolitische Maßnahmen vermitteln, stärken und zur Netzwerkbildung der Zivilgesellschaft in den Partnerländern beitragen.

  3. Zukunftsperspektiven und demokratische Transformation schaffen – um Demokratien zu stärken, Korruption zu bekämpfen, auf eine Annäherung an die EU hinzuwirken und gleichzeitig individuelle Bildungschancen zu ermöglichen.
    Unter diesem Ziel fördert das Auswärtige Amt Initiativen, die demokratische Bestrebungen stärken, um sichere gesellschaftliche Zukunftsperspektiven für alle zu schaffen. Insbesondere in der Ukraine liegt unsere Priorität auf der Unterstützung von Transformationsprozessen und dem Erhalt und Wiederaufbau von zivilgesellschaftlichen Strukturen, die durch den russischen Angriffskrieg zerstört wurden. Projekte, die gleichzeitig den perspektivischen EU-Beitritt der Ukraine, der Republik Moldau und Georgiens im Blick haben, können hierzu einen gezielten Beitrag leisten. Förderfähig sind auch Maßnahmen der akademischen, beruflichen und gesellschaftspolitischen Aus- und Fortbildung, die zu mehr gesellschaftlichen Engagement motivieren. Auch sollen (zivil-) gesellschaftliche Strukturen dort erhalten werden, wo sie besonderen Schwierigkeiten ausgesetzt sind.
  4. Dialog und Annäherung unterstützen – vertrauensbildende Maßnahmen, um perspektivisch Regionalkonflikte zu überwinden.
    Förderfähig sind Maßnahmen, die unter Einsatz von Instrumenten aus dem Kultur- und Bildungsbereich in ungelösten regionalen Konflikten krisenpräventiv bzw. -bewältigend wirken und so die Weichen für eine perspektivische Verständigung stellen. 2023 richtet sich dieses Förderziel an die Länder des Südkaukasus (Armenien, Aserbaidschan, Georgien) sowie die Republik Moldau. Im Zuge des russischen Angriffskrieges haben u.a. auch Menschen aus der Ukraine, Russland und Belarus ihre Heimat verlassen und sich in anderen Ländern der Östlichen Partnerschaft niedergelassen, weil sie sich Bedrohungen und Repressionen ob ihrer Überzeugungen ausgesetzt sahen. Projekte, die den Aspekt des Zusammenbringens dieser Menschen mit der (Zivil-)Gesellschaft ihrer neuen Heimat berücksichtigen, sind ebenfalls förderfähig.

Einreichung von Projektideen

Projektskizzen (auf Deutsch oder Englisch) für das Jahr 2023 können ab 20.09.2022 bis zum 21.10.2022 hier eingereicht werden. Auf dieser Website finden Sie weitere Informationen und Anleitungen zum Einreichen von Projektskizzen. Die Auswertung der eingegangenen Projektskizzen wird voraussichtlich Anfang 2023 abgeschlossen sein. Interessenten erhalten per E-Mail eine Einschätzung, ob ein Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung gemäß § 44 BHO unter Berücksichtigung aller anderen eingegangenen Projektskizzen voraussichtlich Aussicht auf Erfolg haben wird.

Informationen zum Programm

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