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Europäische Nachbarschaftspolitik

22.08.2022 - Artikel

Enge und freundschaftliche Beziehungen der EU zu ihren Nachbarn sind zentrales Anliegen deutscher Außenpolitik.

Ansicht des Opernhaus Odessa, das im Juni 2022 wiedereröffnet wurde
Opernhaus Odessa, das im Juni 2022 wiedereröffnet wurde© Zoonar.com/Multipedia

Die Nachbarschaftspolitik der EU (ENP) richtet sich an die unmittelbaren Nachbarn der EU im Osten einerseits (Armenien, Aserbaidschan, Belarus – von dortiger Seite vorläufig suspendiert, Georgien, Moldau, Ukraine), seit 2009 unter dem Dach der Östlichen Partnerschaft, sowie im Süden andererseits (Marokko, Algerien, Tunesien, Ägypten, Israel, palästinensische Gebiete, Jordanien, Libanon, Libyen, sowie – zur Zeit ausgesetzt - Syrien), seit Juli 2008 auch in der Union für den Mittelmeerraum. Aufgrund des russischen Angriffskriegs in der Ukraine ist die östliche Partnerschaft derzeit im Wandel.

Politik zur Förderung von Reformprozessen in Europas Nachbarschaft

Diese Partnerstaaten werden im Rahmen der ENP bei Modernisierungs- und Stabilisierungsvorhaben und insbesondere bei der Umsetzung rechtsstaatlicher und demokratischer Reformen unterstützt. Außerdem wird der Dialog mit der Zivilgesellschaft gefördert. Hierbei setzt die EU auf finanzielle Unterstützung, Erleichterungen in den Bereichen Handel und Mobilität, stärkere wirtschaftliche Integration, einen engeren politischen Dialog sowie auf vertiefte sektorale Zusammenarbeit mit den Partnerstaaten und der Partner untereinander. Innerhalb dieses Rahmens verfolgt die EU einen leistungsbezogenen Ansatz: Staaten, die deutliche Erfolge auf dem Reformweg vorweisen, können ihre Beziehungen mit der Union substantiell vertiefen.

Im Rahmen der ENP unterstützt die EU zudem die regionale Zusammenarbeit im Rahmen der Östlichen Partnerschaft und der Südlichen Nachbarschaft, inklusive der Union für den Mittelmeerraum. Grundlage der ENP sind dabei die zwischen EU und Partnerländern abgeschlossenen Assoziierungsabkommen. Deren Umsetzung wird primär durch mit den Partnerländern vereinbarte Partnerschaftsprioritäten bzw. Assoziierungsagenden geleistet, die Reformschwerpunkte definieren und den politischen Rahmen für die finanzielle Unterstützung der EU darstellen.

Östliche Partnerschaft

Die Bundesregierung engagiert sich seit langem intensiv für gute Beziehungen der EU zu ihren östlichen Nachbarstaaten. Im Mai 2008 beschloss der Rat auf Initiative Polens und Schwedens die Gründung einer Östlichen Partnerschaft (ÖP) als eine regionale Komponente der ENP. Die ÖP wurde unter tschechischer EU-Ratspräsidentschaft im Mai 2009 durch ein Gipfeltreffen in Prag offiziell begründet. Seitdem bietet die ÖP Armenien, Aserbaidschan, Belarus (seit Juni 2021 von Seiten Belarus aus vorläufig suspendiert), Georgien, Moldau und der Ukraine eine Heranführung an Werte und Standards der EU durch politischen Austausch, wirtschaftliche Integration und die Einbindung weiter Teile der Gesellschaft. Die ÖP umfasst sowohl eine bilaterale Ebene mit den jeweiligen Partnerländern als auch eine multilaterale Ebene zur Förderung der Beziehungen der ÖP-Länder untereinander.

Im März 2020 haben die EU-Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) eine Gemeinsame Mitteilung zu künftigen Ausgestaltung der Östlichen Partnerschaft auf Basis fünf langfristiger politischer Ziele vorgelegt:

  • resiliente, nachhaltige und integrierte Volkswirtschaften,
  • rechenschaftspflichtige Institutionen, Rechtsstaatlichkeit und Sicherheit,
  • ökologische Resilienz und Klimaresilienz,
  • digitaler Wandel und
  • faire und inklusive Gesellschaften.

Gemeinsam mit den im Juli 2021 vorgelegten konkreten Zielvorgaben zu deren Operationalisierung wurden diese Vorgaben im Rahmen des sechsten Gipfels der Östlichen Partnerschaft am 15.12.2021 von den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten und den Partnerstaaten indossiert.

Kooperation mit dem Mittelmeerraum

Auf Initiative Frankreichs wurde unter französischer EU-Ratspräsidentschaft im Juli 2008 in Paris die Union für den Mittelmeerraum (UfM) gegründet. Dieser gehören alle EU-Staaten, die Mittelmeeranrainer (Libyen ist Beobachter, Teilnahme Syriens seit 2011 suspendiert), sowie Jordanien und Mauretanien an. Die UfM baut auf dem bereits 1995 eingeleiteten Barcelona-Prozess auf. Die UfM spielt dabei eine zentrale Rolle als multilaterales Forum für politischen Dialog und regionale Kooperation in sechs prioritären Bereichen: Wasser und Umwelt, Transport und Stadtentwicklung, Energie und Klimaschutz, Soziales und Zivilgesellschaft, Bildung und Forschung sowie wirtschaftliche Entwicklung und Beschäftigung. Neu verabschiedet wurde im Dezember 2021 eine Strategie für die Jugend, nachdem die Förderung der Jugendbeschäftigung bereits zuvor ein wichtiges Querschnittsthema war.

Dabei bringt die UfM Akteure und Investoren für Projekte mit regionaler Bedeutung zusammen und wirkt als Vermittler, ohne über eigene Projektmittel zu verfügen. Durch Vergabe eines Labels für geförderte Projekte beispielsweise für die Entwicklung grenzüberschreitender Infrastrukturen oder die Stärkung der wirtschaftlichen Rolle der Frauen im Mittelmeerraum wirkt die UfM gleichzeitig als Katalysator und begleitet die Projektdurchführung durch ihr Sekretariat.

Zur Gestaltung der Beziehungen zwischen der EU und der Südlichen Nachbarschaft (bestehend aus Marokko, Algerien, Tunesien, Ägypten, Jordanien, Libanon, Libyen, Israel, Palästinensische Gebiete, sowie – zur Zeit ausgesetzt - Syrien) haben die EU-Kommission und der EAD im Februar 2021 eine Gemeinsame Mitteilung zu einer erneuerten Partnerschaft mit der Südlichen Nachbarschaft („Eine neue Agenda für den Mittelmeerraum“) veröffentlicht. Die Mitteilung umfasst die fünf Maßnahmenfelder: Menschliche Entwicklung, gute Regierungsführung, Rechtstaatlichkeit; Resilienz, Wohlstand und digitale Transition; Frieden und Sicherheit; Migration und Mobilität; Grüner Wandel.

Im April 2021 hat der Ministerrat diese Hauptziele für die nächsten Jahre bekräftigt.

Finanzierung der ENP

Das „Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI) – Europa in der Welt“ ist das neue einheitliche Außenfinanzierungsinstrument der EU. Im Rahmen von NDICI stehen im laufenden Mehrjährigen Finanzrahmen der EU 2021-2027 rund 19,3 Mrd. Euro für die Länder der Europäischen Nachbarschaftspolitik zur Verfügung (für 2014-2020 waren es 15,58 Mrd. Euro). Partnerländer, die sich für den Aufbau einer demokratischen Gesellschaft und für Reformen einsetzen, werden nach dem Anreizprinzip („mehr für mehr“) stärker unterstützt. Hierfür sind 10% der für die Europäische Nachbarschaft bestimmten NDICI-Mittel vorgesehen.

Weitere Informationen

Sämtliche Informationen des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) zur ENP finden Sie hier sowie auf der Seite des Europäischen Parlaments.

Weiterführende Informationen zur Östlichen Partnerschaft finden Sie auf der Seite der EU „External Action“ und auf der Seite des Rats der Europäischen Union.

Zur Union für den Mittelmeerraum hier finden Sie Informationen auf der Seite der Union für den Mittelmeerraum.

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