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Europäische Nachbarschaftspolitik
Enge und freundschaftliche Beziehungen der EU zu ihren Nachbarn sind zentrales Anliegen deutscher und europäischer Außenpolitik.
Die Nachbarschaftspolitik der EU (ENP) richtet sich an die unmittelbaren Nachbarn der EU im Osten einerseits (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau, Ukraine) , sowie im Süden andererseits (Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Palästinensische Gebiete, Tunesien, sowie – zur Zeit ausgesetzt - Syrien), seit Juli 2008 auch in der Union für den Mittelmeerraum. Aufgrund des russischen Angriffskriegs in der Ukraine ist die Östliche Partnerschaft derzeit im Wandel. Die Mitgliedschaft von Belarus in der Östlichen Partnerschaft ist vorläufig suspendiert.
Politik zur Förderung von Reformprozessen in Europas Nachbarschaft
Die Partnerstaaten werden im Rahmen der ENP bei Modernisierungs- und Stabilisierungsvorhaben und insbesondere bei der Umsetzung rechtsstaatlicher und demokratischer Reformen unterstützt. Außerdem wird der Dialog mit der Zivilgesellschaft gefördert. Hierbei setzt die EU auf finanzielle Unterstützung, Erleichterungen in den Bereichen Handel und Mobilität, stärkere wirtschaftliche Integration, einen engeren politischen Dialog sowie auf vertiefte sektorale Zusammenarbeit mit den Partnerstaaten und der Partner untereinander. Innerhalb dieses Rahmens verfolgt die EU einen leistungsbezogenen Ansatz: Staaten, die deutliche Erfolge auf dem Reformweg vorweisen, können ihre Beziehungen mit der Union substantiell vertiefen. Grundlage der ENP sind dabei die zwischen EU und Partnerländern abgeschlossenen Assoziierungsabkommen.
Östliche Partnerschaft
Die Bundesregierung engagiert sich seit langem intensiv für gute Beziehungen der EU zu ihren östlichen Nachbarstaaten. Im Mai 2008 beschloss der Rat auf Initiative Polens und Schwedens die Gründung einer Östlichen Partnerschaft (ÖP) als eine regionale Komponente der ENP. Die ÖP wurde unter tschechischer EU-Ratspräsidentschaft im Mai 2009 durch ein Gipfeltreffen in Prag offiziell begründet. Seitdem bietet die ÖP Armenien, Aserbaidschan, Belarus (seit Juni 2021 durch Belarus vorläufig suspendiert), Georgien, Moldau und der Ukraine eine Heranführung an Werte und Standards der EU durch politischen Austausch, wirtschaftliche Integration und die Einbindung weiter Teile der Gesellschaft. Die ÖP umfasst sowohl eine bilaterale Ebene mit den jeweiligen Partnerländern als auch eine multilaterale Ebene zur Förderung der Beziehungen der ÖP-Länder untereinander.
Welche Ziele sollen mit der Östlichen Partnerschaft erreicht werden? Auf dem sechsten ÖP-Gipfel im Dezember 2021 beschlossen die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten und der Partnerstaaten fünf langfristige, politische Ziele:
- resiliente, nachhaltige und integrierte Volkswirtschaften,
- rechenschaftspflichtige Institutionen, Rechtsstaatlichkeit und Sicherheit,
- ökologische Resilienz und Klimaresilienz,
- digitaler Wandel und
- faire und inklusive Gesellschaften.
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat das geopolitische Umfeld der Östlichen Partnerschaft drastisch verändert: Drei Länder aus der Östlichen Partnerschaft – die Ukraine, Moldau und Georgien - haben im Frühjahr 2022 einen Antrag auf Beitritt zur Europäischen Union gestellt. Die EU eröffnete allen drei Staaten eine EU-Beitrittsperspektive und verlieh der Ukraine und Moldau den EU-Kandidatenstatus. Bei der Außenministertagung der Östlichen Partnerschaft im Dezember 2022 haben die Außenministerinnen und Außenminister der EU und der Partnerstaaten ihr Interesse an der Fortführung der Partnerschaft im Lichte der neuen geopolitischen Lage und der nun laufenden Beitrittsprozesse bekräftigt.
Kooperation mit dem Mittelmeerraum
Im Juli 2008 wurde auf französische Initiative die Union für den Mittelmeerraum (UfM) gegründet. Dieser gehören alle EU-Staaten, die Mittelmeeranrainer (Libyen ist Beobachter, Teilnahme Syriens seit 2011 suspendiert), sowie Jordanien und Mauretanien an.. Die Union für den Mittelmeerraum spielt dabei eine wichtige Rolle als Forum für politischen Dialog und regionale Kooperation insbesondere zu Zukunftsthemen wie Wasser und Umwelt, Transport und Stadtentwicklung, Energie und Klimaschutz, Soziales und Zivilgesellschaft, Bildung und Forschung sowie wirtschaftliche Entwicklung und Beschäftigung.
Zur Gestaltung der Beziehungen zwischen der EU und der Südlichen Nachbarschaft (bestehend aus Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Palästinensische Gebiete, Tunesien, sowie – zur Zeit ausgesetzt - Syrien) haben die EU-Kommission und der EAD im Februar 2021 eine Gemeinsame Mitteilung zu einer erneuerten Partnerschaft mit der Südlichen Nachbarschaft („Eine neue Agenda für den Mittelmeerraum“) veröffentlicht. Die Mitteilung umfasst die fünf Maßnahmenfelder: Menschliche Entwicklung, gute Regierungsführung, Rechtstaatlichkeit; Resilienz, Wohlstand und digitale Transition; Frieden und Sicherheit; Migration und Mobilität; Grüner Wandel.
Finanzierung der Europäischen Nachbarschaftspolitik
Das „Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI) – Europa in der Welt“ ist das neue einheitliche Außenfinanzierungsinstrument der EU. Im Rahmen von NDICI stehen im laufenden Mehrjährigen Finanzrahmen der EU 2021-2027 rund 19,3 Mrd. Euro für die Länder der Europäischen Nachbarschaftspolitik zur Verfügung (für 2014-2020 waren es 15,58 Mrd. Euro). Partnerländer, die sich für den Aufbau einer demokratischen Gesellschaft und für Reformen einsetzen, werden nach dem Anreizprinzip („mehr für mehr“) stärker unterstützt. Hierfür sind 10% der für die Europäische Nachbarschaft bestimmten NDICI-Mittel vorgesehen.
Weitere Informationen
Sämtliche Informationen des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) zur ENP finden Sie hier sowie auf der Seite des Europäischen Parlaments.
Weiterführende Informationen zur Östlichen Partnerschaft finden Sie auf der Seite der EU „External Action“ und auf der Seite des Rats der Europäischen Union.
Zur Union für den Mittelmeerraum hier finden Sie Informationen auf der Seite der Union für den Mittelmeerraum.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen sind auf folgenden Internetseiten der EU zu finden: