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EU-Erweiterung: Serbien
Stadtansicht von Belgrad © picture alliance / imageBROKER
Wie allen Staaten des Westlichen Balkans wurde auch Serbien durch den Europäischen Rat im Juni 2000 der Status eines „potenziellen Beitrittskandidaten“ zugesprochen. Der Rat bestätigte die EU-Perspektive des Westlichen Balkans mit der sogenannten „Thessaloniki-Agenda“ im Juni 2003.
In dieser Agenda bekräftigte der Rat ebenfalls, dass wirtschaftliche und politische Reformen die Voraussetzung für Fortschritte im Annäherungsprozess an die EU darstellen. Die EU-Perspektive für den Westlichen Balkan wurde auf den EU-Westbalkan Gipfeln (zuletzt im Dezember 2024 in Brüssel) erneut bekräftigt.
Fortschritte im Normalisierungsprozess zwischen Serbien und Kosovo sowie in den Rechtsstaatskapiteln bestimmen maßgeblich die Geschwindigkeit der Beitrittsverhandlungen mit Serbien.
Meilensteine der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Serbien
Das im April 2008 unterzeichnete Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) bildet den Rahmen für die EU-Annäherung Serbiens und trat zum 01.09.2013 in Kraft, nachdem alle EU-Mitgliedstaaten das Abkommen ratifiziert hatten.
Mit Inkrafttreten eines Visaerleichterungsabkommens im Dezember 2009 wurde zudem die Visapflicht für serbische Bürgerinnen und Bürger bei der touristischen Einreise in den Schengen-Raum aufgehoben.
Vom Beitrittsantrag zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen
Am 22.12.2009 beantragte Serbien eine Mitgliedschaft in der EU. In ihrer Stellungnahme zum serbischen Beitrittsgesuch vom 12.10.2011 empfahl die Europäische Kommission, Serbien den Status eines Beitrittskandidaten zu verleihen unter der Voraussetzung, dass Serbien den Dialog mit Kosovo fortführt und alle bisher getroffenen Vereinbarungen mit Kosovo vollständig umsetzt.
Der Europäische Rat verlieh Serbien am 01.03.2012 den Status eines Beitrittskandidaten. Im Dezember 2012 bestätigte der Rat für Allgemeine Angelegenheiten die Voraussetzungen für eine Aufnahme von Beitrittsverhandlungen. Als Schlüsselkriterium benannte er sichtbare und nachhaltige Fortschritte in den Beziehungen zu Kosovo.
Der Europäische Rat folgte dieser Empfehlung am 28.06.2013 und beschloss die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Serbien. Der Verhandlungsrahmen für Serbien sieht einen Fokus auf dem Kapitel zum Normalisierungsprozess mit Kosovo (Kapitel 35) sowie auf den Kapiteln zu Rechtsstaatlichkeitsthemen (Kapitel 23 und 24) vor.
Serbien muss im innenpolitischen Reformprozess weitere Fortschritte erzielen, um die politischen und wirtschaftlichen Kriterien für einen Beitritt zur Europäischen Union zu erfüllen. In ihrem Länderbericht vom 30.10.2024 bemängelt die EU-Kommission unter anderem die mangelnde Reformdynamik, insbesondere im Rechtsstaatlichkeitsbereich und bei der Justizreform, den mangelnden Medienpluralismus sowie die niedrige Angleichung an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Europäischen Union. Die Angleichung an die GASP hat seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine abgenommen, da Serbien insbesondere die EU-Sanktionen gegen Russland (und Iran) nicht mitträgt.
Am 14.12.2015 wurden als erste Verhandlungskapitel das Kapitel über Finanzkontrolle (Kapitel 32) und das Kapitel über die Normalisierung der Beziehungen zum Kosovo (Kapitel 35) eröffnet. Dies war aufgrund von Fortschritten bei der Normalisierung möglich. Im Juli 2016 wurden aufgrund serbischer Reformfortschritte die prioritären Kapitel 23 („Justiz und Grundrechte“) sowie 24 („Recht, Freiheit und Sicherheit“) geöffnet.
Seit der Beitrittskonferenz am 14.12.2021 sind insgesamt 22 Kapitel geöffnet, darunter alle Kapitel in Cluster 1 („Grundlagen“) und 4 („Grüne Agenda“). Weitere Fortschritte im Beitrittsprozess hängen nach der neuen Methodik des Beitrittsverfahrens von weiteren Reformfortschritten in den prioritären Kapiteln 23 und 24 sowie 35 ab. Seit 2022 empfiehlt die EU-Kommission die zeitnahe Öffnung von neuen Clustern im Beitrittsprozess.
Normalisierungsprozess Serbien-Kosovo
Seit März 2011 führen Serbien und Kosovo in Brüssel einen von der EU moderierten Dialog. Ziel ist die umfassende Normalisierung der Beziehungen zwischen den beiden Ländern. Nur wenn die Beziehungen zwischen Serbien und Kosovo abschließend geklärt sind, ist perspektivisch der EU-Beitritt beider Staaten möglich. Mangelnde Fortschritte im Normalisierungsdialog, dies ist in der EU-Verhandlungsposition festgeschrieben, wirken sich negativ auf das allgemeine Vorankommen Serbiens in Beitrittsgesprächen mit der Europäischen Union aus. Im Zeitraum 2013 bis 2015 wurde eine Reihe von Abkommen geschlossen („Brüsseler Abkommen“).
Die Verhandlungen zwischen Serbien und Kosovo wurden im November 2018 vorübergehend aufgrund bilateraler Spannungen unterbrochen. Im Juli 2020 gelang die Wiederaufnahme, nachdem Miroslav Lajčák im April zum EU-Sonderbeauftragten für den Normalisierungsdialog ernannt wurde. Seit Februar 2025 ist der neue EU-Sonderbeauftrage Peter Sørensen. Das Ziel des Dialogs ist die umfassende Normalisierung der Beziehung in Form eines abschließenden und rechtlich bindenden Abkommens, das im Einklang mit dem Völkerrecht steht und zur regionalen Stabilität beiträgt.
Im Frühjahr 2023 einigten sich Kosovo und Serbien im Rahmen des EU-geführten Dialogs auf Basis einer deutsch-französischen Initiative auf ein Grundlagen- und ein Umsetzungsabkommen. Am 02.05.2023 konnten sich beide Parteien auf eine gemeinsame Erklärung zur Zusammenarbeit bei der Suche nach Vermissten verständigen. Im Frühjahr 2024 wurde die Erfüllung des Grundlagenabkommens als Bedingung in den Verhandlungsrahmen von Serbien aufgenommen.
Trotz des Grundlagenabkommens, kommt es immer wieder zu Spannungen zwischen den beiden Ländern.
Unterstützung der EU für Serbien auf dem Weg zum Beitritt
Die EU unterstützt den Reformprozess finanziell durch das Instrument für Heranführungshilfe IPA („Instrument for Pre-Accession Assistance“). Unter dem aktuellen IPA-Instrument erhält Serbien im mehrjährigen Finanzrahmen 2021–2027 substanzielle EU-Unterstützung und wird unter anderem mit dem von der EU-Kommission vorgelegten Wirtschafts- und Investitionsplan für den Westlichen Balkan von einem Gesamtfördervolumen von bis zu 9 Mrd. EUR profitieren. Im Rahmen des Wachstumsplans für den Westlichen Balkan wurde im Frühsommer 2024 eine Reform- und Wachstumsfazilität für den Westlichen Balkan eingerichtet. Diese umfasst 6 Mrd. EUR.
Zum Weiterlesen:
Länderbericht der EU-Kommission zu Serbien, 30.10.2024 (Englisch)
Länderinformationen zu Serbien
Mehr zum Stand der Verhandlungen mit Serbien auf den Seiten der EU-Kommission (Englisch)