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EU-Perspektive für Bosnien und Herzegowina

Stadtansicht von Sarajewo

Stadtansicht von Sarajewo © picture alliance / PIXSELL

14.08.2025 - Artikel

Wie für alle anderen Staaten des Westlichen Balkans besteht auch für Bosnien und Herzegowina die Perspektive eines Beitritts zur EU – das hat der Europäische Rat in Thessaloniki im Jahr 2003 festgestellt und zuletzt auf dem EU-Westbalkan Gipfel in Brüssel im Dezember 2024 erneut bekräftigt.

Bosnien und Herzegowina hat am 15.02.2016 einen EU-Beitrittsantrag gestellt. Am 20.09.2016 beauftragte der Rat der Europäischen Union die EU-Kommission mit einer Stellungnahme („Avis“) zum Beitrittsantrag, nachdem Bosnien und Herzegowina substanzielle Fortschritte bei der Erfüllung einer sozioökonomisch geprägten Reformagenda vorweisen konnte. In ihrer Stellungnahme vom 29.05.2019 zum EU-Beitrittsantrag identifizierte die EU-Kommission insgesamt 14 Reformprioritäten, v.a. im Justizbereich und öffentlicher Verwaltung, die Bosnien und Herzegowina für weitere Fortschritte im Rahmen der Annäherung an die EU erfüllen müsse.

Am 15.12.2022 verlieh der Europäische Rat Bosnien und Herzegowina den Status eines Beitrittskandidaten, im März 2024 beschloss der Europäische Rat den Beginn von Beitrittsverhandlungen sobald die von der EU-Kommission im Oktober 2022 definierten Schritte erfüllt sind. Diese Schritte umfassen u.a. die Stärkung der Demokratie, die Funktionsfähigkeit der staatlichen Institutionen, die Rechtsstaatlichkeit, die Bekämpfung der Korruption und der Organisierten Kriminalität und die Gewährleistung der Medienfreiheit.

Im Länderbericht der EU-Kommission vom 08.11.2023 wurde ein geringer Fortschritt bei der Umsetzung dieser 14 Reformprioritäten festgestellt und Bosnien und Herzegowina aufgefordert, weitere Anstrengungen zu unternehmen. Der andauernde Reformstillstand wurde im Länderbericht vom 30.10.2024 erneut bekräftigt.

Europäische Unterstützung für den Reformprozess

Die Europäische Union unterstützt Bosnien und Herzegowina durch ihren EU-Sonderbeauftragten Luigi Soreca (Amtsantritt 01.09.2024) bei den für die weitere EU-Annäherung nötigen Reformschritten. Er ist zugleich Leiter der EU-Delegation in Bosnien und Herzegowina.

Seit 2007 erhält Bosnien und Herzegowina finanzielle Unterstützung über das Instrument für Heranführungshilfe IPA („Instrument for Pre-Accession Assistance“). Geförderte Maßnahmen konzentrieren sich auf die Bereiche Demokratisierung und gute Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte, Umwelt, Klima und Energie, Transport, Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und ländliche Entwicklung, Bildung, Beschäftigung und Soziales sowie regionale Kooperation.

Auch unter dem Nachfolgeinstrument IPA III erhält Bosnien und Herzegowina im Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 substanzielle EU-Unterstützung und wird unter anderem vom von der EU-Kommission vorgelegten Wirtschafts- und Investitionsplan für den Westbalkan mit einem Gesamtfördervolumen von bis zu 9 Mrd. EUR profitieren. Wegen anhaltender sezessionistischer Rhetorik und Politik sind Infrastrukturmittel für die Entität Republika Srpska teilweise ausgesetzt.

Seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine wurden außerdem Mittel in Höhe von 70 Millionen Euro für Maßnahmen im Bereich Energie zur Verfügung gestellt.

Im Rahmen des Wachstumsplans für den Westlichen Balkan wurde im Frühsommer 2024 eine Reform- und Wachstumsfazilität für den Westlichen Balkan eingerichtet. Diese umfasst insgesamt 6 Mrd. EUR. Um für diese Mittel berücksichtigt zu werden, muss Bosnien und Herzegowina eine neue umfassende Reformagenda vorlegen.

Zum Weiterlesen

Länderbericht der EU-Kommission zu Bosnien und Herzegowina, 30.10.2024 (Englisch)

Länderinformationen zu Bosnien und Herzegowina

Mehr zur Heranführung Bosniens und Herzegowinas an die EU auf der Webseite der EU-Kommission (Englisch)

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