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EU-Erweiterung: Türkei

Stadtansicht von Istanbul, © picture alliance / imageBROKER
Die Türkei ist ein wichtiger Partner der Europäischen Union. Seit 1963 bestehen vertragliche Beziehungen zwischen der EU und der Türkei, 1995 wurde eine Zollunion errichtet und im Jahr 2005 Beitrittsverhandlungen zur Europäischen Union aufgenommen.
Meilensteine der Beziehungen zwischen EU und Türkei
Die vertraglichen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei gehen auf das Jahr 1963 zurück. Mit der Unterzeichnung des sogenannten „Abkommens von Ankara“ war die Türkei nach Griechenland der zweite Staat, mit dem die damalige Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG, damals bestehend aus Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Italien) ein Assoziierungsabkommen schloss. Über eine enge wirtschaftliche Verbindung hinaus bot das Abkommen der Türkei in Artikel 28 bereits eine erste Beitrittsperspektive. 1995 errichteten die EU und die Türkei eine Zollunion, die am 1. Januar 1996 in Kraft trat.
Nach dem offiziellen Beitrittsgesuch der Türkei im Jahr 1987 verlieh der Europäische Rat von Helsinki der Türkei im Jahr 1999 den Status eines Beitrittskandidaten. Nachdem der Europäische Rat im Dezember 2004 feststellte, dass die Türkei die sogenannten Kopenhagener Beitrittskriterien (beschlossen auf dem Europäischen Rat in Kopenhagen im Juni 1993) „hinreichend erfüllt“, wurden am 03.10.2005 Beitrittsverhandlungen eröffnet.
Beitrittsverhandlungen: Verlauf und Herausforderungen
Beitrittsverhandlungen haben in einzelnen, detaillierten Verhandlungskapiteln die vollständige Übernahme des rechtlichen Besitzstandes der EU durch den Beitrittskandidaten zum Ziel. Im Falle der Türkei beinhaltet der von beiden Seiten beschlossene Verhandlungsrahmen daneben auch eine sogenannte Einbeziehungsklausel, die eine weitgehende Verankerung der Türkei in Europäischen Strukturen für den Fall vorsieht, dass die Türkei langfristig nicht in der Lage ist, den Verpflichtungen einer EU-Vollmitgliedschaft vollständig nachzukommen. Eine Suspendierungsklausel sieht die Aussetzung der Beitrittsverhandlungen für den Fall vor, dass die Türkei Grundwerte der Europäischen Union wie Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ernsthaft und dauerhaft bricht.
Von insgesamt 35 Verhandlungskapiteln konnte bislang nur das Kapitel „Wissenschaft und Forschung“ vorläufig geschlossen werden. Zu weiteren 16 Kapiteln sind seit 2005 Verhandlungen eröffnet worden, zuletzt das Kapitel „Finanz- und Haushaltsbestimmungen“ am 30. Juni 2016.
Der Beitritt zahlreicher mittel- und osteuropäischer Staaten, Maltas und Zyperns zur Europäischen Union 2004 machte ihre Einbeziehung in die schon bestehende Zollunion der Europäischen Union mit der Türkei notwendig. Dafür wurde am 29. Juli 2005 ein Zusatzprotokoll zum Abkommen von Ankara, das sogenannte Ankara-Protokoll, unterzeichnet. In einer Erklärung brachte die Türkei zum Ausdruck, dass sie ihre Nicht-Anerkennung der Republik Zypern aufrechterhalte und sich die Zollunion aus ihrer Sicht nicht auf Zypern erstrecke. Die Europäische Union wies diese Interpretation in einer Gegenerklärung zurück und bestätigte die Pflicht zur ausnahmslosen Einbeziehung der Republik Zypern in die Zollunion. Trotzdem weigert sich die Türkei weiterhin, die in der Zollunion geschaffene Warenverkehrsfreiheit in Form eines freien Zugangs zyprischer Schiffe, Flugzeuge und LKWs auf türkisches Hoheitsgebiet zu gewährleisten.
Der Rat der Europäischen Union hat diese Vertragsverletzung wiederholt kritisiert und als Antwort darauf im Dezember 2006 die teilweise Aussetzung der Beitrittsverhandlungen beschlossen. Bis zur Lösung des Zypernkonfliktes und einer nicht-diskriminierenden Umsetzung des Ankara-Protokolls durch die Türkei, bleiben acht Verhandlungskapitel ungeöffnet; keine weiteren Verhandlungskapitel können geschlossen werden. Der Rat hat diesen Beschluss wegen Ausbleibens von Fortschritten bei der Umsetzung des Ankara-Protokolls seit 2006 jährlich erneuert.
2013 und erneut 2015 kam es zu einer Dynamisierung der zwischenzeitlich weitgehend blockierten Beitrittsverhandlungen. Die Europäische Union schloss mit der Türkei 2013 ein Rückübernahmeabkommen, das Rückführungen ausreisepflichtiger Personen in die Türkei regelt. Gleichzeitig wurden Verhandlungen über eine Visaliberalisierung aufgenommen und der Türkei ein Fahrplan zu Schaffung der Voraussetzungen übermittelt, der insgesamt 72 zu erfüllende Bedingungen beinhaltet. In zeitlichem Zusammenhang hiermit konnte im Dezember 2013 ein weiteres Verhandlungskapitel zur Regionalpolitik geöffnet werden. 2015 tagten nach längerer Unterbrechung erstmals wieder die Arbeitsgruppen im Rahmen des Assoziierungsabkommens, der Europäische Rat im Oktober 2015 sprach sich für eine Redynamisierung der Beitrittsverhandlungen aus. Im Dezember 2015 konnte das Kapitel 17 (Wirtschafts- und Währungspolitik) sowie im Juni 2016 Kapitel 33 (Finanz- und Haushaltsvorschriften) geöffnet werden.
Den Putschversuch in der Türkei am 15. Juli 2016 verurteilte die Bundesregierung und begrüßte dessen Niederschlagung. Gleichzeitig aber werden die seitdem eingetretenen Entwicklungen in der Türkei von der Europäischen Union und der Bundesregierung mit großer Sorge betrachtet.
Die Bundesregierung unterstrich wiederholt ihre Sorge über die Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit sowie die Achtung der Grundfreiheiten in der Türkei. Angesichts nachhaltig gravierender Rückschritte in Schlüsselbereichen wie Achtung der Grund- und Menschenrechte oder Rechtsstaatlichkeit liegen die Beitrittsverhandlungen derzeit faktisch auf Eis. Entsprechend kritisch fallen auch die Ratsschlussfolgerungen des Rates für Allgemeine Angelegenheiten der EU von 2019 aus. Aufgrund der anhaltenden Provokationen und nicht genehmigten Bohraktivitäten der Türkei in umstrittenen Gebieten im östlichen Mittelmeer hat die EU im November 2019 einen Sanktionsrahmen gegen an Bohraktivitäten beteiligte Personen und Entitäten errichtet, der am 12.11.2021 um ein weiteres Jahr verlängert wurde. Die ersten Listungen unter dem Sanktionsregime erfolgten im Februar 2020. Ab Jahresbeginn 2021 folgte eine Phase der Deeskalation im östlichen Mittelmeer sowie die Wiederaufnahme direkter Sondierungsgespräche mit Griechenland.
Im März und Juni 2021 verstetigte die EU ihren doppelten Ansatz: Im Fall fortgesetzter Deeskalation im östlichen Mittelmeer sollen die EU-Türkei Beziehungen im Rahmen einer EU-Türkei Dialogagenda intensiviert werden. Andererseits wird die EU die ihr zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen, falls es zu erneuten Provokationen von Seiten der Türkei käme.
Die Türkei ist weiter das größte Aufnahmeland für Flüchtlinge weltweit und ein wichtiger Partner der EU im Bereich Flucht und Migration. Mit Blick auf die signifikante Leistung durch die Aufnahme von ca. vier Millionen Flüchtlingen beschloss die EU die Fortsetzung der finanziellen Unterstützung für die Versorgung von Flüchtlingen in der Türkei und in der Region.
In ihrem Länderbericht vom 19. Oktober 2021 würdigt die EU-Kommission die Türkei zwar als wichtigen Partner und erkennt Erfolge der Zusammenarbeit im Migrationsbereich an, konstatiert jedoch zugleich gravierende Rückschritte in Schlüsselbereichen wie Menschenrechte oder Justizsystem; die Türkei entferne sich immer weiter von der EU.
Unterstützung der Europäischen Union für die Türkei auf dem Weg zum Beitritt
Als Beitrittskandidat erhält die Türkei finanzielle Unterstützung der EU durch das Instrument für Heranführungshilfe IPA (“Instrument for Pre-Accession Assistance”). Dabei standen im Mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 der EU ca. 3,2 Mrd. Euro für die Türkei zur Verfügung. Angesichts der illegalen türkischen Explorationsaktivitäten im östlichen Mittelmeer sowie der fortdauernden Defizite im Rechtsstaatsbereich und bei der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten wurden die für die Türkei vorgesehenen Mittel mehrfach gekürzt. Auch unter dem Nachfolgeinstrument IPA III leistet die EU im Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 Unterstützung für die Türkei.
Darüber hinaus hat die EU im Rahmen der EU-Türkei-Erklärung vom 18. März 2016 über die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei 6 Mrd. Euro für die Unterstützung von Flüchtlingen in der Türkei mobilisiert
Zum Weiterlesen:
Länderbericht der EU-Kommission zur Türkei, 19.10.2021 (Englisch)
Weitere Informationen

Länderinformationen des Auswärtigen Amts
Die jüngsten Stellungnahmen der EU-Kommission zum Fortschritt und Stand der Verhandlungen mit der Türkei sind hier abrufbar; Neuerscheinungen stehen zumeist erst in englischer oder französischer Sprache zur Verfügung, die jeweiligen Übersetzungen werden zeitversetzt ins Netz gestellt.