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EU-Erweiterung: Montenegro

Altstadt von Kotor, Montenegro

Altstadt von Kotor, Montenegro, © picture alliance / imageBROKER

04.03.2024 - Artikel

Wie für alle anderen Staaten des Westlichen Balkans besteht auch für Montenegro die Perspektive eines Beitritts zur Europäischen Union – das hat der Europäische Rat in Thessaloniki im Jahr 2003 ausdrücklich festgestellt und auf dem EU-Westbalkan Gipfel in Brüssel 2023 erneut bekräftigt.

Im Dezember 2008 beantragte Montenegro die EU-Mitgliedschaft. Seit Dezember 2010 hat das Land den Status eines Beitrittskandidaten. Am 26.06.2012 entschied der Rat, Beitrittsverhandlungen mit Montenegro aufzunehmen. Die erste Beitrittskonferenz fand am 29.06.2012 in Brüssel statt. Die in den Verhandlungen prioritären Rechtsstaatskapitel wurden im Dezember 2013 geöffnet.

Meilensteine der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Montenegro

Über die Beziehungen der Europäischen Union (EU) zur Staatengemeinschaft Serbien und Montenegro profitierte Montenegro bereits vor seiner Unabhängigkeitserklärung am 03.06.2006 von einer Teilnahme am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess mit der EU. Seit 2006 haben sich die Beziehungen zwischen der EU und dem souveränen, unabhängigen Montenegro weiter vertieft. Regelmäßige Dialoge auf ministerialer und parlamentarischer Ebene untermauern die ausgeprägte wirtschaftliche und politische Kooperation zwischen der EU und Montenegro.

Im Oktober 2007 wurde ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) als Rahmen für den EU-Annäherungsprozess Montenegros unterzeichnet. Es trat nach seiner Ratifikation im Mai 2010 in Kraft. Seit 2008 sind zudem die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Montenegro durch ein Interimsabkommen institutionalisiert.

Mit Inkrafttreten eines Visaerleichterungsabkommens im Dezember 2009 wurde ferner die Visapflicht für montenegrinische Bürgerinnen und Bürger bei der touristischen Einreise in die EU aufgehoben.

Antrag auf EU-Mitgliedschaft

Am 15.12.2008 beantragte Montenegro die Mitgliedschaft in der EU. In ihrer Stellungnahme zum montenegrinischen Beitrittsgesuch vom 09.11.2010 empfahl die Europäische Kommission, Montenegro den Status eines Beitrittskandidaten zu verleihen. Der Europäische Rat kam der Empfehlung der Europäischen Kommission am 17.12.2010 nach.

Beitrittsverhandlungen

Im Mai 2012 legte die EU-Kommission gemäß Auftrag des Europäischen Rats vom Dezember 2011 einen zusätzlichen Länderbericht vor, in dem sie eine Verstetigung der montenegrinischen Reformfortschritte sowie hinreichende Erfüllung von sieben Schlüsselkriterien feststellte. Der Rat für Allgemeine Angelegenheiten der EU folgte der Empfehlung der EU-Kommission – am 29. Juni 2012 fand die erste Beitrittskonferenz der Verhandlungsdelegationen von Europäischer Union und Montenegro statt - die bisher letzte am 29. Januar 2024.

Damit die von Montenegro beschlossenen Reformen möglichst effektiv angegangen und umgesetzt werden können, hatte die Europäische Kommission vor der Eröffnung der Beitrittsverhandlungen mit Montenegro ein neues Verfahren vorgeschlagen: Die Verhandlungskapitel zu Justiz, Grundrechten und Innerer Sicherheit (Kapitel 23 und 24) sollen als erstes geöffnet und vertieft bearbeitet werden. Für die Eröffnung dieser Kapitel musste die montenegrinische Regierung Aktionspläne zur konkreten Umsetzung der erforderlichen Reformen vorlegen. Diese wurden im Juli 2013 verabschiedet und sehen eine umfassende Reformagenda im Bereich der Rechtsstaatlichkeit, einschließlich der Justiz und Grundrechte, vor. Der Reformfortschritt wird von der EU-Kommission überwacht, die den Mitgliedsstaaten regelmäßig Bericht erstattet. Unzureichende Fortschritte können zu Verzögerungen bei der Öffnung und Schließung weiterer Verhandlungskapitel führen.

Mittlerweile sind alle Verhandlungskapitel geöffnet. Die EU-Kommission bescheinigt Montenegro in ihren Länderberichten (zuletzt am 08.11.2023) eine grundsätzlich gute Entwicklung in zahlreichen Feldern der EU-Annäherung, benennt jedoch regelmäßig auch Defizite. Aufgrund innenpolitischer Polarisierung hat sich das Reformtempo deutlich verlangsamt. Im prioritären Rechtsstaatsbereich steht derzeit die Erfüllung von Zwischenzielen, welche Voraussetzung für weitere Fortschritte im Beitrittsverfahren sind, noch aus. Erforderlich sind zudem weitere Anstrengungen bei der Schaffung und Implementierung von Verwaltungskapazitäten sowie im Bereich der Presse- und Meinungsfreiheit.

Unterstützung der EU für Montenegro auf dem Weg zum Beitritt

Seit 2007 erhält Montenegro von der EU finanzielle Unterstützung über das Instrument für Heranführungshilfe IPA („Instrument for Pre-Accession Assistance“). Geförderte Maßnahmen konzentrieren sich auf die Bereiche Demokratisierung und gute Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte, Umwelt, Klima und Energie, Transport, Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und ländliche Entwicklung, Bildung, Beschäftigung und Soziales sowie regionale Kooperation.

Auch unter dem Nachfolgeinstrument IPA III erhält Montenegro im Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 substanzielle EU-Unterstützung und wird unter anderem vom von der EU-Kommission vorgelegten Wirtschafts- und Investitionsplan für den Westbalkan mit einem Gesamtfördervolumen von bis zu 9 Mrd. EUR profitieren.

Im Jahr 2020 hat die EU zudem für die Westbalkanstaaten ein EU-Covid19-Unterstützungspaket in Höhe von 3,3 Milliarden Euro zur Bewältigung der Gesundheitskrise und zur sozio-ökonomischen Erholung mobilisiert.

Angesichts des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine beschloss die EU im November 2022 darüber hinaus ein Energieförderpaket („Energy Support Package for the Western Balkans“) mit einem Umfang von 1 Milliarde Euro. Die Hälfte dieser Mittel steht den Westbalkanstaaten dabei als kurzfristige Hilfe zur Verfügung, sodass Montenegro seit Januar 2023 Unterstützungen von zunächst 30 Millionen Euro abrufen kann.

Zum Weiterlesen:

Länderbericht der EU-Kommission zu Montenegro, 08.11.2023 (Englisch)

Länderinformationen zu Montenegro

Mehr Informationen auf der Website der EU-Kommission zu den Beitrittsverhandlungen mit Montenegro

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