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EU-Erweiterung: Albanien

Stadtansicht von Tirana

Stadtansicht von Tirana, © picture alliance / imageBROKER

11.08.2022 - Artikel

Albanien hat 2009 einen Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union gestellt. Seit Juni 2014 ist das Land Beitrittskandidat.

Die erste Beitrittskonferenz mit Albanien am 19.07.2022 markierte den Beginn der Beitrittsverhandlungen. Wie für alle anderen Staaten des Westlichen Balkans besteht seit 2003 für Albanien die Perspektive eines Beitritts zur Europäischen Union – dies hat der Europäische Rat in Thessaloniki im Jahr 2003 ausdrücklich festgestellt und diese wurde auf den EU-Westbalkan-Gipfeltreffen in Zagreb 2020, in Brdo 2021 und in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23./24.06.2022 erneut bekräftigt.

Meilensteine der Beziehungen zwischen der EU und Albanien

Nach Jahrzehnten der Isolation nähert sich Albanien seit Anfang der 1990er Jahre der EU an. Die damalige Europäische Gemeinschaft nahm im Juni 1991 Beziehungen zu Albanien auf. 1992 trat ein Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Albanien in Kraft.

Das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) Albaniens mit der EU wurde 2006 unterzeichnet und trat am 01.04.2009 in Kraft. Damit sollte unter anderem die politische Stabilisierung Albaniens, der Übergang zu einer funktionierenden Marktwirtschaft und die regionale Zusammenarbeit auf dem Westlichen Balkan gefördert werden.

Am 28.04.2009 hat Albanien den Antrag auf Beitritt zur EU gestellt. In ihrer Stellungnahme zum albanischen Beitrittsantrag erklärte die EU-Kommission im Dezember 2010, dass Albanien vor der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen die erforderlichen Kriterien erfüllen und insbesondere zwölf wichtige Kriterien umsetzen müsse.

Nachdem der im Juni 2014 vorgelegte Kommissionsbericht Albanien hinreichende Fortschritte attestiert hatte, erhielt Albanien am 24.06.2014 den Status eines Beitrittskandidaten.

Der Rat für Allgemeine Angelegenheiten am 26.06.2018 hat nach positiver Empfehlung der EU-Kommission die Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen in Aussicht gestellt. Voraussetzung hierfür waren Fortschritte in den fünf wichtigen Kriterien Justizreform, Verwaltungsreform, Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität. Der Länderbericht der EU-Kommission vom 29.05.2019 empfahl erneut die Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen.

Am 25.03.2020 wurden die Ratsschlussfolgerungen zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Albanien angenommen. In den Ratsschlussfolgerungen waren bestimmte von Albanien vor der ersten Beitrittskonferenz zu erfüllende Kriterien enthalten, einschließlich derjenigen, die der Bundestag in seinem Beschluss vom 26.09.2019 aufgestellt hatte. Diese bezogen sich insbesondere auf die Funktionsfähigkeit des Verfassungsgerichts und der obersten Gerichtshöfe sowie eine Wahlrechtsreform. Weitere Bedingungen, welche vor der zweiten Beitrittskonferenz erfüllt sein sollen, knüpfen inhaltlich an die o. g. fünf Kriterien an.

Der Länderbericht der EU-Kommission vom 19.10.2021 empfahl erneut den Beginn der Beitrittsverhandlungen und attestierte, dass Albanien alle Voraussetzungen für eine erste Beitrittskonferenz erfüllt.

Am 19.07.2022 fand schließlich die erste Beitrittskonferenz mit Albanien statt. Am Vortag hatte der Rat den hierfür notwendigen EU-Verhandlungsrahmen sowie die begleitenden Ratsschlussfolgerungen für die Beitrittsverhandlungen beschlossen. Die EU-Kommission beginnt nun mit dem sogenannten Screening. Hierzu prüft sie eingehend, gemeinsam mit dem Beitrittskandidaten, das Vorbereitungsniveau des Landes zur Übernahme des Besitzstandes der EU, also die Gesamtheit des gültigen EU-Rechts. Nach Abschluss des Screenings wird die EU-Kommission hierzu den Mitgliedsstaaten einen Bericht vorlegen, auf dessen Basis der Rat dann einstimmig über die Öffnung des ersten Verhandlungsclusters entscheidet, in denen einzelne Themenfelder bearbeitet werden.

Europäische Unterstützung für den Reformprozess

Die EU unterstützt den Reformprozess finanziell durch das Instrument für Heranführungshilfe IPA (“Instrument for Pre-Accession Assistance“). Unter dem aktuellen IPA-Instrument erhält Albanien im mehrjährigen Finanzrahmen 2021–27 substanzielle EU-Unterstützung und wird unter anderem mit dem von der EU-Kommission vorgelegten Wirtschafts- und Investitionsplan für den Westlichen Balkan von einem Gesamtfördervolumen von bis zu 9 Mrd. EUR profitieren.

Im Jahr 2020 hat die EU zudem für die Länder des Westlichen Balkans ein Unterstützungspaket in Höhe von 3,3 Milliarden Euro zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie und zur sozio-ökonomischen Erholung mobilisiert.

Zum Weiterlesen

Länderbericht der EU-Kommission zu Albanien, 19.10.2021 (Englisch)

Länderinformationen zu Albanien

Mehr zur Heranführung Albaniens an die EU auf den Seiten der EU-Kommission

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