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Geschlossenes Vorgehen gegen Putins Krieg in der Ukraine: Welche Sanktionen sind in Kraft?
Güterzüge stehen im Rangierbahnhof München-Nord auf den Gleisen. Nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine haben westliche Staaten zahlreiche Sanktionen verhängt, die EU hat ein Ausfuhrverbot für Güter, Technologien und Dienstleistungen für die Luft- und Raumfahrtindustrie erlassen., © dpa
Am 24. Februar hat Russland völkerrechtswidrig die Ukraine angegriffen. In enger Abstimmung mit ihren Partnern verhängte die EU deshalb massive wirtschaftliche Sanktionen. Was beinhalten diese Sanktionspakete? Wie funktionieren Sanktionen?
Auf Befehl von Präsident Putin griff das russische Militär am 24. Februar die Ukraine an. In seinen Bemühungen, diese Eskalation noch diplomatisch abzuwenden, hatte Deutschland gemeinsam mit seinen internationalen Partnern immer wieder klargemacht, dass ein solcher Schritt massive Wirtschafts- und Finanzsanktionen nach sich ziehen würde. Deutschland reagierte gemeinsam mit seinen Partnern auf diesen völkerrechtswidrigen Krieg mit der Verhängung von Sanktionen, die bereits mehrfach verschärft wurden. Diese Verschärfungen erfolgten mit Blick auf die Grausamkeit, mit der das russische Militär gegen die Ukraine vorgeht und die hohen Opfer in der Zivilbevölkerung. Außenministerin Annalena Baerbock erklärte am 17. Mai 2022:
Diese Sanktionen, die wir gemeinsam auf den Weg gebracht haben, […] treffen das Machtzentrum des Kremls, um diesen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg weiter zu schwächen und deutlich zu machen: Wir tolerieren in keinster Art und Weise den Bruch der internationalen Regeln.
Was beinhalten die Sanktionen?
In Reaktion auf den völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine, die völkerrechtwidrige Anerkennung der sogenannten „Volksrepubliken“ in der Ostukraine und angesichts der Grausamkeiten, die im Zuge dieses Angriffs verübt wurden, setzte die EU in enger Abstimmung mit den G7-Partnern bislang sechs weitreichende Sanktionspakete in Kraft. Diesen schlossen sich auch zahlreiche weitere Staaten inner- und außerhalb Europas an.
Die russische Führung zur Verantwortung ziehen
Die Entscheidung zur Invasion der Ukraine wurde von der russischen Regierung unter Präsident Putin und zentralen Entscheidern des russischen Machtapparats getroffen. Für diese Entscheidung werden sie gezielt sanktioniert („sanktions-gelistet“). Auch Verantwortliche in Belarus haben den völkerrechtswidrigen Angriff Russlands maßgeblich unterstützt und werden daher ebenfalls sanktioniert. Die Liste umfasst knapp 1.000 Personen – angefangen bei Präsident Putin und seinen Töchtern sowie Außenminister Lawrow, über die Mitglieder des Nationalen Sicherheitsrats, hochrangige Militärs und Abgeordnete der Duma bis zu wichtigen russischen Oligarchen, die Putin und sein Umfeld wirtschaftlich stützen. Auf der Liste stehen auch Offiziere, die an Kriegsverbrechen in Butscha beteiligt waren. Das Vermögen sanktionierter Personen in der EU wird eingefroren, Geschäfte mit ihnen sind verboten. Zudem gilt in den meisten Fällen ein Einreiseverbot in die EU. Darüber hinaus wurden u.a. Visaerleichterungsabkommen für russische Delegationen, Parlamentsmitglieder, Diplomaten oder Geschäftsleute ausgesetzt.
Die EU geht zudem gegen die Verbreitung russischer Desinformation vor und hat deshalb ein Sendeverbot für eine Reihe russischer Staatskanäle – u.a. RT, Rossiya RTR und Sputnik - verhängt. In diesen Sendern darf zudem keine Werbung durch europäische Firmen geschaltet werden.
Die Finanzierung des Krieges und des Regimes unterbinden
Umfangreiche Finanzsanktionen schneiden den russischen Staat von seinen Reserven in Europa sowie vom europäischen Finanzmarkt ab: Neben Transaktionsverboten für die russische Zentralbank wurde der Handel mit neuen russischen Staatsschulden auf dem europäischen Kapitalmarkt verboten, ebenso wie die Vergabe von Krediten und Darlehen an den russischen Staat. Gegen ausgewählte russische und belarussische Banken wurden Vermögenseinfrierungen und Transaktionsverbote verhängt. Zudem wurden diese Banken gezielt vom internationalen Zahlungsverkehrssystem SWIFT ausgeschlossen. Russische Staatsunternehmen können zudem keine Wertpapiere mehr an europäischen Börsen ausgeben. Ausgewählte russische Unternehmen und Banken werden mit noch weitergehenden Refinanzierungsbeschränkungen vollständig vom europäischen Kapitalmarkt ausgeschlossen. Russische Anleger haben nun nur noch einen stark limitierten Zugang zum europäischen Kapitalmarkt. Da Belarus die russische Invasion aktiv unterstützt, gelten diese Finanzsanktionen seit dem 9. März auch für Belarus.
Die Einnahmen des russischen Staates werden zudem über weitreichende Importverbote beschränkt, die die EU im März und April verhängt hat – diese betreffen u.a. Eisen- und Stahlgüter, Zement, Glas, Holz und Alkohol. Dazu gehört auch ein Embargo gegen russisches Öl und Ölprodukte (mit Ausnahme des Imports über Pipelines) sowie gegen russische Kohle, das nach Übergangsfristen in Kraft tritt. Zudem wird die Vermittlung, Finanzierung, Versicherung und die technische Unterstützung für den Transport von russischem Rohöl in Drittstaaten verboten. Die Verbote betreffen jährliche Importe im Wert von insgesamt circa 65 Mrd. Euro. Weitere Maßnahmen im Verkehrssektor verstärken diese Verbote: Unter russischer Flagge fahrende Schiffe dürfen – mit Ausnahme von lebenswichtigen Gütern – europäische Häfen nicht mehr anlaufen. Russische und belarussische Lastwägen dürfen das europäische Straßennetz nicht mehr befahren.
Russische Firmen können sich nicht mehr an öffentlichen Ausschreibungen in der EU beteiligen. Gemeinsam mit ihren Partnern hat die EU zudem die WTO-Meistbegünstigungsbehandlung für Russland suspendiert, was Zollerhöhungen auf Importe aus Russland ermöglicht.
Das gemeinsame Ziel aller Maßnahmen: Die Kosten für die Finanzierung des Kriegs sollen in die Höhe getrieben werden. Besonders wirksam sind die beschlossenen Sanktionen dadurch, dass sie von allen G7-Staaten gemeinsam verhängt werden. Russland kann dadurch nicht auf andere bedeutende Märkte ausweichen. Hierfür war besonders wichtig, dass sich auch die Schweiz den Sanktionen angeschlossen hat. Gleichzeitig wird bei den Sanktionen darauf geachtet, dass die russische Zivilbevölkerung nicht ins direkte Visier genommen wird. Trotz breiter Finanz- und Wirtschaftssanktionen sind daher humanitäre Ausnahmen möglich. Dies gilt z.B. auch für das Flugverbot.
Zugang zu westlichem Know-How und Produkten verhindern
Russlands Industrie ist für die laufende Produktion und nicht zuletzt für ihre Modernisierung auf westliche Technologie und Produkte angewiesen. Als Reaktion auf die russische Aggression wird deren Export in weiten Teilen verboten. Dies gilt z.B. für Mikrochips und maritime Navigationstechnologie, aber auch für bestimmte Software, Ausrüstung für den Öl- und Gassektor, für den Aufbau von LNG-Anlagen, Vorprodukte und Maschinen aus verschiedenen Branchen sowie Luftfahrttechnik, inkl. Flugzeuge. Es gilt auch ein Exportverbot für Flugbenzin und bestimmte Chemikalien, die zur Herstellung von Treibstoffen benötigt werden. Außerdem gilt nun ein weitgehendes Verbot für Investitionen in den russischen Energiesektor. Zudem ist der Export sämtlicher Dual-use-Güter verboten – also Güter, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden könnten. Dieses Verbot gilt auch für eine Reihe belarussischer Firmen. Die russische Regierung und Unternehmen können künftig auch nicht mehr auf europäische Expertise im Bereich wirtschaftlicher Dienstleistungen wie Wirtschaftsprüfung oder Managementberatung zurückgreifen.
Auch diese Maßnahmen werden durch äquivalente Verbote der weiteren G7-Staaten verstärkt. Russland stehen damit keine alternativen Märkte für den Einkauf der betroffenen Produkte zur Verfügung.