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Unkontrolliertem Waffenhandel weltweit ein Ende setzen

20.08.2019 - Artikel

Der Vertrag über den Waffenhandel hat erstmals international gültige Standards für den Handel mit konventionellen Rüstungsgütern geschaffen. Am 14. Dezember 2018 trat der 100. Staat dem Abkommen bei.

Für den Handel mit konventionellen Rüstungsgütern gab es bis zum Inkrafttreten des Arms Trade Treaty (ATT) im Dezember 2014 keine international gültigen Standards. Das hatte für viele Menschen auf der Welt gravierende Folgen: Kriegswaffen und Rüstungsgüter, darunter auch sogenannte kleine und leichte Waffen, werden unkontrolliert weiterverbreitet und tragen zur Eskalation von bewaffneten Konflikten und Menschenrechtsverletzungen bei. Mit dem Vertrag über den Waffenhandel soll sich dies ändern.

Skulptur 'Non-Violence' vor dem VN-Hauptgebäude
Skulptur 'Non-Violence' vor dem VN-Hauptgebäude© Vereinte Nationen

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete am 2. April 2013 mit großer Mehrheit eine Resolution, mit der der Text des Vertrags über den Waffenhandel angenommen wurde. Vorangegangen war ein seit 2006 andauernder Prozess von Verhandlungen, an denen Staatenvertreter, aber auch Vertreter von Nichtregierungsorganisationen und der Industrie beteiligt waren. Am Ende stimmten 154 Staaten, darunter Deutschland, für gemeinsame Standards beim Waffenhandel, nur drei Staaten (Iran, Nordkorea und Syrien) dagegen, 23 enthielten sich. Der damalige VN-Generalsekretär Ban Ki-moon sprach von einer „historischen Leistung“ und einem „Sieg für die Menschen auf der Welt“.

Der Vertrag wurde am 3. Juni 2013 zur Unterzeichnung aufgelegt, Deutschland unterzeichnete am gleichen Tag und hinterlegte am 2. April 2014 die Ratifikationsurkunde bei den Vereinten Nationen. Bis heute haben 135 Staaten den Vertrag unterzeichnet. Der Vertrag trat am 24. Dezember 2014 in Kraft, nachdem im September 2014 mehr als 50 Staaten den Vertrag ratifiziert hatten.

Erstmals weltweit verbindliche Regeln zum Rüstungsgüter-Export

Mit dem Vertrag wurden erstmals international verbindliche Regeln für den Export von Rüstungsgütern festgelegt. Er erstreckt sich auf Panzer, bewaffnete Fahrzeuge, schwere Artilleriesysteme, Kampfflugzeuge und -hubschrauber, Kriegsschiffe, Raketen und Raketenwerfer sowie auf kleine und leichte Waffen. Vor einem Export sind die Vertragsstaaten unter anderem verpflichtet zu prüfen, ob mit den Waffen „schwere Verletzungen der internationalen Menschenrechtsnormen“ begangen oder erleichtert werden können.

Die Bundesregierung hatte den ATT-Verhandlungsprozess seit 2006 aktiv unterstützt und sich aktiv für einen robusten und effektiven Vertrag eingesetzt.

Mit der frühzeitigen Unterzeichnung und dem zügigen Abschluss des Ratifikationsverfahrens hat die Bundesregierung den besonderen Stellenwert des ATT unterstrichen und zu seinem frühen Inkrafttreten beigetragen.

Im August 2015 hat in Cancún, Mexiko, die erste Staatenkonferenz der ATT-Vertragsstaaten stattgefunden und wesentliche Entscheidungen zur institutionellen Ausgestaltung des Vertrages getroffen. Auf den zwei folgenden Vertragsstaatenkonferenzen in Genf (2016 und 2017) wurden die Weichen für die Aufnahme der inhaltlichen Arbeit des ATT gestellt und erstmals diskutiert, welchen Beitrag der ATT zum Erreichen der Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen leisten kann. Die vierte Staatenkonferenz, die im August 2018 in Tokyo stattfand, thematisierte u.a. die Bedeutung des ATT für die Asien-Pazifik Region. Die aktuelle ATT-Präsidentschaft hat Lettland inne, das für August 2019 zur fünften Staatenkonferenz nach Genf eingeladen hat.

Deutsche Beiträge zur Vertragsumsetzung und -universalisierung

Die Bundesregierung bringt sich bei der Umsetzung des Vertrags aktiv ein. Deutschland fördert hierzu eine Reihe von Initiativen, vor allem in Entwicklungsländern: Seit 2014 hat die Bundesregierung 3,5 Mio. Euro für Projekte der VN-Geberfazilität „UNSCAR“ (UN Trust Facility Supporting Cooperation on Arms Regulation) zur Verfügung gestellt. Ferner wurde 2016 der maßgeblich von Deutschland vorangetriebene Freiwillige Treuhandfonds (Voluntary Trust Fund) zur Unterstützung von Staaten bei der Umsetzung des ATT eingerichtet. Deutschland ist derzeit Vorsitzender des Auswahlausschusses des Fonds und mit insgesamt fast 1,5 Mio. Euro sein zweitgrößter Geber.

Neben weiteren bilateralen, durch das Auswärtige Amt geförderten Unterstützungsmaßnahmen setzt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag der Europäischen Union seit 2014 ein breites Spektrum an Beratungsprojekten zur Exportkontrolle in ATT-Partnerländern um. Das aktuelle Gesamtvolumen dieses EU-Programms von ca. 7,2 Mio. Euro für 2017-2019 wird von Deutschland zu einem Fünftel kofinanziert.

Neben seiner effektiven Umsetzung ist die weitere Universalisierung des Vertrages über den Waffenhandel von entscheidender Bedeutung. Deutschland wirbt daher bei anderen Staaten für einen Beitritt zum ATT.

Zum Weiterlesen:

Gesetz zu dem Vertrag vom 2. April 2013 über den Waffenhandel vom 19. Oktober 2013 mit ATT-Vertragstext in Englisch, Französisch und Deutsch PDF / 346 KB

Denkschrift zum Waffenhandelsvertrag PDF / 442 KB

Webseite des Arms Treaty Secretariat (engl.)

Aktueller Stand der Unterzeichnungen und Ratifikationen auf der Webseite der Vereinten Nationen

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