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Internationaler Luftverkehr
Die Bundesrepublik Deutschland gehört zu den führenden Zivilluftfahrtnationen der Welt. Den rechtlichen Rahmen für die ihrer Natur nach global angelegte zivile Luftfahrt bilden bilaterale Luftverkehrsabkommen und multilaterale Verträge.
Internationales Regelwerk
Die internationale Zivilluftfahrt trägt in hohem Maße zu Begegnung, Austausch und Verständigung zwischen Staaten und Gesellschaften der Welt bei. Bereits 1944 einigte sich die internationale Gemeinschaft im Abkommen von Chicago auf grundlegende Rechte und Pflichten bei der zivilen Luftfahrt. Daraus entstand die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) mit Sitz in Montreal. Mit ihren 193 Mitgliedstaaten und weiteren Stakeholdern erarbeitet die UN-Sonderorganisation internationale Standards und Praktiken für eine sichere, effiziente, ökonomisch nachhaltige und ökologisch verantwortungsvolle Zivilluftfahrt. Die Bundesrepublik Deutschland ist seit 1956 Mitglied der ICAO und seitdem kontinuierlich im Rat, dem wichtigsten Entscheidungsgremium, vertreten. Wegen wiederholter, nachhaltiger Verstöße gegen das Abkommen von Chicago, z. B. durch den Abschuss von Flug MH17 über der Ukraine und dem völkerrechtswidrigen Betrieb von Drohnen in fremden Lufträumen, wurde die Russische Föderation seit 2022 nicht mehr in den Rat gewählt.
Deutschland wichtig im internationalen Luftverkehr
Das von der ICAO entwickelte multilaterale Vertragswerk wird durch bilaterale Luftverkehrsabkommen ergänzt. Unsere über 100 bilateralen Luftverkehrsabkommen bedürfen ständiger Fortentwicklung sowie der Anpassung an EU-Gemeinschaftsrecht. Zu diesem Zweck finden unter Federführung des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) bilaterale Verhandlungen statt, die vom Auswärtigen Amt unterstützt werden.
Auch der Ausbau des Luftverkehrs und die Entwicklung nachhaltiger Luftfahrttechnologien dauern an. Der Luftverkehr ist ein zentraler Bestandteil der globalen Wirtschaft und trägt wesentlich zur weltweiten Wertschöpfung und Vernetzung bei. Ein leistungsfähiger, international konkurrenzfähiger Luftfahrtsektor ist wesentlich für die deutsche Volkswirtschaft. Drehscheiben im internationalen Luftverkehr, wie die Flughäfen Frankfurt und München, sind wichtig für die Konnektivität sowohl Deutschlands als auch der internationalen Gemeinschaft. Sie spielen - wie auch weitere deutsche Flughäfen - in der Personen- und Luftfrachtbeförderung eine zentrale Rolle. Deutsche Fluggesellschaften investieren laufend in neues, moderneres und emissionsärmeres Fluggerät und bedienen damit große Streckennetze.
Die Rolle der Europäischen Union
Innerhalb der Europäischen Union sind sämtliche Beschränkungen für Dienstleistungen im Bereich der zivilen Luftfahrt aufgehoben. Kabotage, also Transporte innerhalb eines Mitgliedstaates durch ein europäisches Verkehrsunternehmen, sind in der EU seit 1997 erlaubt. Die EU-weit geltende „schwarze Liste“ risikobehafteter Fluggesellschaften schafft mehr Sicherheit für Fluggäste. Die Europäische Agentur für Luftsicherheit (EASA) legt als Flugsicherheitsbehörde Regeln und
Anforderungen zur Zivilluftfahrtsicherheit und nachhaltigen Umweltentwicklung fest. Der „Einheitliche Europäische Luftraum“ („Single European Sky“) trägt dazu bei, Verspätungen im Luftverkehr zu verringern. Mit ambitionierten Vorgaben für die Beimischung nachhaltiger Flugkraftstoffe (ReFuelEU Aviation Verordnung) und dem europäischen Emissionshandel (EU-ETS) hat die Union einen verlässlichen Rahmen zum Aufbau eines klimaverträglicheren Luftverkehrs geschaffen.
Luftfahrtaußenpolitik der EU mit Drittstaaten
Das sogenannte „Open Sky“-Urteil des europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2002 markiert den Start der EU-Luftfahrtaußenpolitik. Luftverkehrsabkommen werden seitdem in enger Kooperation zwischen der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten verhandelt. Neben den bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen der Bundesrepublik und Drittstaaten können auch Abkommen auf Ebene der Europäischen Union geschlossen werden. Diese Abkommen können als sogenannte Horizontale Abkommen bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten zwischen der Europäischen Union und einem Drittstaat regeln. Oder sie werden als sogenannte Umfassende Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und einem Drittstaat andererseits geschlossen.