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Generalkonsulate und Konsulate
Generalkonsulate und Konsulate haben im Unterschied zu den für ein oder mehrere Länder zuständigen Botschaften einen regional begrenzten Amtsbezirk. Ihr Aufgabenspektrum umfasst vor allem das Rechts- und Konsularwesen, die Außenwirtschaftsförderung, die kulturelle Zusammenarbeit und die Öffentlichkeitsarbeit. Die politischen Beziehungen sind hingegen den Botschaften vorbehalten.
Wie die Konsularabteilungen der Botschaften gewähren Generalkonsulate und Konsulate deutschen Bürgern und Bürgerinnen Rat und Beistand in Notsituationen sowie Auskünfte verschiedener Art. Die Konsularbeamten erfüllen dabei auch Aufgaben deutscher Gerichte, Notare und Kommunalbehörden.
Die Adressen und Amtsbezirke der Generalkonsulate und Konsulate finden Sie bei den Informationen zu dem jeweiligen Land oder über die vollständige Download-Liste (siehe unten).
Weitere Informationen
Anschriften und Internet-Adressen der deutschen Auslandsvertretungen