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Generalkonsulate und Konsulate
Generalkonsulate und Konsulate haben im Unterschied zu den für ein oder mehrere Länder zuständigen Botschaften einen regional begrenzten Amts- und Konsularbezirk. Ihr Aufgabenspektrum umfasst im Grundsatz vor allem das Rechts- und Konsularwesen, die Außenwirtschaftsförderung, die kulturelle Zusammenarbeit und die Öffentlichkeitsarbeit. Die Pflege der politischen Beziehungen zum Gastland hingegen sind überwiegend den Botschaften vorbehalten.
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