Bitte beachten Sie, dass die Honorarkonsuln nur auf ehrenamtlicher Basis tätig sind. Sie sind daher nicht uneingeschränkt erreichbar und können nur ein begrenztes Spektrum an konsularischen Leistungen anbieten. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an die übergeordnete Auslandsvertretung.
- Unterschriftsbeglaubigungen, z.B. auf Geburtsanzeigen, Namenserklärungen usw. (die zur weiteren Bearbeitung an die Botschaft Paris weitergeleitet werden)
- Beglaubigungen von Fotokopien
- Lebensbescheinigungen
Deutsche Staatsangehörigen werden darauf hingewiesen, dass ein neuer Reisepass mindestens 6 Monate vor Ablaufdatum beantragt werden sollte.
Départements 02 Aisne, 14 Calvados, 18 Cher, 22 Côtes-d'Armor, 91 Essonne, 27 Eure, 28 Eure-et-Loir, 29 Finistère, 92 Hauts-de-Seine, 35 llle-et-Vilaine, 36 Indre, 37 Indre-et-Loire, 44 Loire-Atlantique, 45 Loiret, 41 Loir-et-Cher, 49 Maine-et-Loire, 50 Manche, 53 Mayenne, 980 Monaco (principauté), 56 Morbihan, 59 Nord, 60 Oise, 61 Orne, 62 Pas-de-Calais, 72 Sarthe, 77 Seine-et-Marne, 76 Seine-Maritime, 93 Seine-Saint-Denis, 80 Somme, 94 Val-de-Marne, 95 Val-d'Oise, 85 Vendée, 75 Ville-de-Paris, 78 Yvelines, die Übersee-Departements Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte und Réunion, die Übersee-Territorien Französisch-Polynesien, Neukaledonien, St. Pierre und Miquelon, Wallis und Futuna sowie das Fürstentum Monaco. Zuständige Visabehörde für St. Pierre und Miquelon ist die österreichische Botschaft in Ottawa, für die französischen Überseegebiete im Südpazifik die Botschaft Wellington. Zuständige Passstelle für Französisch-Polynesien ist die Botschaft Wellington.
Der Leiter der Vertretung Botschaft Paris ist zugleich als Botschafter in Monaco mit Sitz in Paris akkreditiert. Die Vertretung unterstützt die Generalkonsulate Bordeaux und Straßburg (Frankreich) in Rechts- und Konsularangelegenheiten.