Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Antragstellung (Online-Plattform und Verfahren)
FAQ
Die Registrierung erfolgt über die Schaltfläche „Registrieren“ auf der Startseite der Plattform.
Im Anschluss kann gewählt werden, ob ein Einzelprofil oder ein Organisationsprofil angelegt werden soll.
Für die Registrierung eines Einzelprofils oder Organisationsprofils gilt: Es kann pro E-Mail-Adresse nur ein Konto angelegt werden; Mehrfachkonten sind nicht möglich. Aus Gründen der Systemsicherheit und Spamprävention, können nur E-Mail-Adressen mit derselben Domain eingeladen werden. Wenn Sie aufgefordert werden, sich an die zuständige Administration zu wenden, ist hier stets die zuständige Administration innerhalb Ihrer Organisation gemeint.
Die im Online-Antrag hochzuladenden Unterlagen unterscheiden sich je nachdem, ob der Antrag über ein Organisationsprofil oder über ein Einzelprofil gestellt wird.
Organisationsbezogene Unterlagen:
- Registerauszug (Handels-, Vereins- oder Stiftungsregister)
- Satzung der Organisation
- Jahresbericht
- Geschäftsbericht
- Nachweis der Vertretungsberechtigung (z. B. laut Registerauszug)
Projekt- und Finanzierungsunterlagen:
- Finanzierungsplan
- Logframe / Wirkungslogik
Weitere Unterlagen bei Bedarf:
- Belege oder Erläuterungen zu Eigen- und Drittmitteln
- Dokumente zur Einhaltung des Besserstellungsverbots (bei personalbezogenen Angaben)
Die Online-Plattform unterstützt alle gängigen Browser, darunter insbesondere Chrome, Firefox, Safari und Edge.
Für das Hochladen von Unterlagen werden die folgenden Dateiformate unterstützt:
- PDF-Dateien
- Excel-Dateien
- JPG
- JPEG
Ja, der Antrag wird während der Bearbeitung automatisch gespeichert und kann jederzeit zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufgerufen und weiterbearbeitet werden.
Für den Online-Antrag ist keine elektronische Unterschrift erforderlich. Die Einreichung erfolgt direkt über die Plattform; eine gesonderte digitale Signatur ist nicht notwendig.
Nach dem Absenden wird der Antrag in der Online-Plattform auf der Übersichtsseite angezeigt. Dort sind die Status der angelegten und/oder eingereichten Förderanträge einsehbar.
Die Anzeige des Antrags in dieser Übersicht bestätigt, dass er erfolgreich eingegangen ist.
Sie sehen in der Portalzusammenfassung mit dem Status „Antrag eingereicht“ eine „externalReference Nummer“ z.B. 9000000352, die der Vorhaben-ID Nummer im Auswärtigen Amt entspricht.
Eine Kommunikation über die Plattform ist nicht vorgesehen. Für Rückfragen oder ergänzen-de Informationen wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an die zuständige Kontaktadresse der jeweiligen Förderlinie. Die entsprechenden Kontaktadressen finden Sie auf der Webseite der jeweiligen Förderlinie:
Den aktuellen Status Ihres Antrags können Sie im Antragsportal einsehen. Bitte sehen Sie von Zwischenanfragen zum Bearbeitungsstand ab, da diese den Prozess verzögern können.
Ja, solange der Antrag noch nicht bewilligt wurde, können Dokumente und Informationen nachgereicht werden. Das ist beim Status „Eingereicht“ und „in Prüfung“ der Fall.
Über die Funktion „Neue Version erstellen“ kann auch nach dem Einreichen des Antrags eine aktualisierte Version abgeschickt werden, wenn nachträglich Änderungen oder Ergänzungen erforderlich werden.
Unabhängig davon erfolgt nach Eingang des Antrags eine Erstsichtung durch den zuständigen Fachbereich des Auswärtigen Amts. Bei weiterem Informationsbedarf nimmt das Auswärtige Amt proaktiv Kontakt zur antragstellenden Organisation auf.
Es wird gebeten, davon abzusehen, unaufgefordert zusätzliche Unterlagen hochzuladen und zu übersenden, wenn diese nicht wesentlich für die neue Antragsversion sind.
Wenn der Status „Entscheidung ausstehend“ im Portal eingetragen ist, können keine Versionen erzeugt und abgesendet werden. Das Ergebnis der Prüfung muss abgewartet werden.
Bei abgelehnten Anträgen (Status „Abgelehnt“) ist der Antrag abschließend bearbeitet und es sind keine neuen Versionen einreichbar.
Nein. Eine gemeinsame Bearbeitung des Antrags innerhalb der Plattform ist nur innerhalb derselben E-Mail-Domainmöglich. Personen oder Organisationen mit abweichenden Domains können nicht zur Mitarbeit eingeladen werden.
Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte direkt an das Auswärtige Amt unter folgender Kontaktadresse: foerdermittelportal@zentrale.auswaertiges-amt.de.
Bitte schildern Sie dabei möglichst genau den auftretenden Fehler und fügen Sie – sofern möglich – einen Screenshot bei, um die Bearbeitung zu erleichtern.
Ja, Entwürfe werden automatisch gespeichert und können jederzeit erneut aufgerufen und weiterbearbeitet werden.
Bei der Antragstellung werden die von Ihnen eingegebenen personenbezogenen Daten gespeichert. Sie bestätigen, dass Sie die dafür erforderliche Einwilligung der betroffenen Personen gemäß Art. 7 DSGVO eingeholt haben.
Die Daten dürfen vom Auswärtigen Amt bzw. dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten intern verarbeitet und weiterverwendet werden.
Weitere Informationen zu Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung finden Sie in der Datenschutzerklärung des Fördermittelportals.
Sie werden per E-Mail benachrichtigt, sobald Ihr Antrag durch das Auswärtige Amt bearbeitet wurde oder noch Informationen nachgereicht werden müssen. Den aktuellen Status können Sie im Antragsportal einsehen.
Ein direkter Wechsel ist derzeit nicht vorgesehen. Als Zwischenlösung sollten zwei unterschiedliche E-Mail-Adressen genutzt werden, um ein Organisationskonto und ein Einzelprofil getrennt anzulegen und bearbeiten zu können.
Derzeit nicht möglich, da aus Gründen des Spam- und Sicherheitsschutzes nur bestimmte Domains zugelassen sind.
Wenn der Registrierungslink bei der empfangenden Person nicht ankommt, liegt das häufig daran, dass die eingeladene Person bereits als Einzelperson registriert ist. In diesem Fall kann sie nicht zusätzlich über die Organisation eingeladen werden.
Grundsätzlich ist das parallele Arbeiten im System möglich. Trotzdem kann das synchrone Arbeiten an demselben Antrag und zur gleichen Zeit zu Datenverlusten führen. Es wird empfohlen, dass immer nur eine Person Änderungen im Antrag vornimmt und der anderen Person dann nach Erledigung aller Änderungen Rückmeldung gibt, dass der Antrag bearbeitungsfähig ist.