Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Internationales Sorgerecht
Welches Sorgerecht für Ihr Kind gilt, hängt konkret immer davon ab, wo Ihr Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat Ihr Kind z.B. seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Frankreich, so gilt automatisch französisches Sorgerecht.
Dass das anwendbare Sorgerecht an den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes geknüpft ist, bedeutet auch, dass sich das anwendbare Recht mit Umzug ändern kann. Hat ein Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt also zunächst in Deutschland, zieht aber mit den Eltern nach Italien um, so gilt ab dann italienisches Sorgerecht.
So kann es sein, dass ein Elternteil, das in Deutschland alleine sorgeberechtigt ist, nach dem Umzug das Sorgerecht automatisch mit dem anderen Elternteil teilt.
Darüber hinaus gilt, dass einmal erworbenes Sorgerecht nicht verloren geht. Ein Verlust kann dann nur durch eine Sorgerechtsentscheidung eines Gerichts herbeigeführt werden. Diese Gerichtsentscheidung muss für den grenzüberschreitenden Gebrauch in der Regel von dem Staat, in dem sie genutzt werden soll, zunächst anerkannt werden.
Beispiel:
Eine alleinerziehende Mutter hat in Deutschland seit der Geburt das alleinige Sorgerecht für ihr Kind; der Vater steht in der Geburtsurkunde. Die Mutter zieht mit dem gemeinsamen Kind nach Italien. Sie benötigt dafür nicht das Einverständnis des Vaters, da er nicht sorgeberechtigt ist. In Italien möchte die Mutter für das Kind bei der Deutschen Botschaft einen neuen Pass beantragen. Da sie nun in Italien leben, gilt italienisches Sorgerecht. Dies sieht vor, dass beide Elternteile automatisch sorgeberechtigt sind. Nun benötigt die Mutter für den Passantrag zusätzlich die Zustimmung des Vaters. Nach einigen Jahren kehren Mutter und Kind nach Deutschland zurück. Da der Vater nach italienischem Recht das Sorgerecht für das Kind erhalten hat und dieses nicht wieder verloren geht, ist der Vater nun auch in Deutschland sorgeberechtigt. Das Sorgerecht des Vaters kann dann nur mit einem Gerichtsbeschluss beseitigt werden.
Informationen über das jeweilige ausländische Sorgerecht erhalten Sie von den dortigen Behörden, vom Bundesamt für Justiz als Zentraler Behörde für internationale Sorgerechtskonflikte oder von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
Informationen zum Thema Kindesentziehung mit vielen weiterführenden Links finden Sie hier.