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Kulturerhaltprogramm (KEP)

26.11.2025 - Frage

Gefördert werden Projekte:

  • zum Erhalt des kulturellen Erbes im Ausland
  • zur Bewahrung des deutschen kulturellen Erbes im Ausland

Mögliche Maßnahmen:

  • die Restaurierung und Konservierung von historischen Bauwerken oder Gegenständen,
  • die Sammlung und Dokumentation mündlicher Überlieferungen im Bereich Musik und Literatur,
  • die Konservierung und Digitalisierung von historischen Handschriftenbeständen und Tonarchiven,
  • aber auch die Aus- und Fortbildung von Restauratorinnen und Restauratoren, Archivarinnen und Archivaren, Museumsfachleuten sowie
  • die Bereitstellung von Geräten und Ausstattungsgegenständen.
Teil des Angkor Wat umgeben von einem Baugerüst
German Apsara Conservation Project, Forschungs- und Konservierungsprojekt in Kambodscha © GACP

Ziel ist es, das Bewusstsein für die eigene nationale Identität zu stärken und einen partnerschaftlichen Kulturdialog zu fördern. Das Kulturerhalt-Programm des Auswärtigen Amts ist ein wirkungsvolles Instrument der deutschen Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Gerade der Beitrag von Kulturerhalt-Vorhaben zur Stabilisierung in Krisenstaaten und als Krisenprävention hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Projekte mit Gender- und/oder Umweltbezügen werden bevorzugt gefördert.

Gibt es eine Förderrichtlinie oder ein Förderkonzept?

Falls ja, mit welcher Geltungsdauer?

Nein
Sind bestimmte Maßnahmen von der Förderung ausgeschlossen?
Ja: reine Forschungs- und Wissenschaftsvorhaben
Sind Ausgaben für Evaluationen zuwendungsfähig?Ja
Wo kann gefördert werden? Gibt es geographische Einschränkungen?
Das Programm dient der Bewahrung des kulturellen Erbes in Ländern, die für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit förderfähig sind („ODA-Länder“), und des deutschen kulturellen Erbes im Ausland (ausgenommen sind historische deutsche Siedlungsgebiete im östlichen Europa, Zuständigkeit für letztere liegt beim Bundesinstitut für Kultur und Geschichte des östlichen Europa).
Wer kann gefördert werden?Staatliche Stellen, Nichtregierungsorganisationen oder Einzelpersonen im Inland und Ausland
Sind bestimmte Ausgabenarten von der Förderung ausgeschlossen?
Nein
Gibt es Vorgaben zu Bewilligungszeiträumen?Ja: bevorzugt Förderung für Projekte, die innerhalb eines Kalenderjahres beendet werden. Eine Förderung über das Kalenderjahr hinaus ist jedoch bei entsprechender Begründung möglich.
Gibt es Vorgaben zur Bewilligungshöhe?Grundsätzlich nicht, in der Regel liegt Förderbetrag zwischen 20.000 und 150.000 Euro pro Projekt.
Gibt es Vorgaben zur Finanzierungsform und -art?Nein
Gibt es zeitliche Vorgaben für die Antragstellung?

Ja:

  • Antragsteller mit Sitz im Inland senden die vollständigen Antragsunterlagen in deutscher Sprache bis Ende September des Jahres vor Förderbeginn an das Auswärtige Amt per Mail
  • Antragsteller mit Sitz im Ausland stellen den Antrag bis Ende August des Jahres vor Förderbeginn über die zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat)
  • Bitte dem Antrag auch einen Finanzplan und einen Logframe beifügen, die Formulare erhalten Sie auf Anfrage vom Auswärtigen Amt (Referat 613) oder bei Antragstellern mit Sitz im Ausland von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung
Gibt es andere Regelungen zur Antragstellung?
Nein
Kontakt zur Antragstellung613-wm@zentrale.auswaertiges-amt.de

Weitere Informationen zum Kulturerhaltprogramm des Auswärtigen Amts finden Sie hier.

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