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Kulturerhaltprogramm (KEP)
Gefördert werden Projekte:
- zum Erhalt des kulturellen Erbes im Ausland
- zur Bewahrung des deutschen kulturellen Erbes im Ausland
Mögliche Maßnahmen:
- die Restaurierung und Konservierung von historischen Bauwerken oder Gegenständen,
- die Sammlung und Dokumentation mündlicher Überlieferungen im Bereich Musik und Literatur,
- die Konservierung und Digitalisierung von historischen Handschriftenbeständen und Tonarchiven,
- aber auch die Aus- und Fortbildung von Restauratorinnen und Restauratoren, Archivarinnen und Archivaren, Museumsfachleuten sowie
- die Bereitstellung von Geräten und Ausstattungsgegenständen.
Ziel ist es, das Bewusstsein für die eigene nationale Identität zu stärken und einen partnerschaftlichen Kulturdialog zu fördern. Das Kulturerhalt-Programm des Auswärtigen Amts ist ein wirkungsvolles Instrument der deutschen Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Gerade der Beitrag von Kulturerhalt-Vorhaben zur Stabilisierung in Krisenstaaten und als Krisenprävention hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Projekte mit Gender- und/oder Umweltbezügen werden bevorzugt gefördert.
Gibt es eine Förderrichtlinie oder ein Förderkonzept? Falls ja, mit welcher Geltungsdauer? | Nein |
| Sind bestimmte Maßnahmen von der Förderung ausgeschlossen? | Ja: reine Forschungs- und Wissenschaftsvorhaben |
| Sind Ausgaben für Evaluationen zuwendungsfähig? | Ja |
| Wo kann gefördert werden? Gibt es geographische Einschränkungen? | Das Programm dient der Bewahrung des kulturellen Erbes in Ländern, die für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit förderfähig sind („ODA-Länder“), und des deutschen kulturellen Erbes im Ausland (ausgenommen sind historische deutsche Siedlungsgebiete im östlichen Europa, Zuständigkeit für letztere liegt beim Bundesinstitut für Kultur und Geschichte des östlichen Europa). |
| Wer kann gefördert werden? | Staatliche Stellen, Nichtregierungsorganisationen oder Einzelpersonen im Inland und Ausland |
| Sind bestimmte Ausgabenarten von der Förderung ausgeschlossen? | Nein |
| Gibt es Vorgaben zu Bewilligungszeiträumen? | Ja: bevorzugt Förderung für Projekte, die innerhalb eines Kalenderjahres beendet werden. Eine Förderung über das Kalenderjahr hinaus ist jedoch bei entsprechender Begründung möglich. |
| Gibt es Vorgaben zur Bewilligungshöhe? | Grundsätzlich nicht, in der Regel liegt Förderbetrag zwischen 20.000 und 150.000 Euro pro Projekt. |
| Gibt es Vorgaben zur Finanzierungsform und -art? | Nein |
| Gibt es zeitliche Vorgaben für die Antragstellung? | Ja:
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| Gibt es andere Regelungen zur Antragstellung? | Nein |
| Kontakt zur Antragstellung | 613-wm@zentrale.auswaertiges-amt.de |
Weitere Informationen zum Kulturerhaltprogramm des Auswärtigen Amts finden Sie hier.