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Nichtverbreitungszusammenarbeit

21.06.2024 - Frage
Eindämmung der Kleinwaffen-Proliferation
Eindämmung der Kleinwaffen-Proliferation© Mines Advisory Group

Aus den Mitteln werden Projekte finanziert, die zur Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen aller Art sowie zur Stärkung struktureller Kapazitäten von Internationalen Organisationen beitragen.

Im nuklearen Bereich soll die Einhaltung und der Ausbau der Nichtverbreitungs- und Kontrollregime unterstützt werden. Mit den Projekten im Bereich der Massenvernichtungswaffen werden Beiträge zur Sicherung und Vernichtung von Nuklearmaterial, Chemiewaffen und zur Erhöhung der biologischen und chemischen Sicherheit sowie zur Stärkung der internationalen Abkommen und Instrumente in diesem Bereich geleistet.

Im Exportkontrollbereich wird u.a. durch Kapazitätsaufbau und Erfahrungsaustausch die globale Exportkontrollarchitektur gestärkt.

Bei den Projekten im konventionellen Bereich handelt es sich um präventive Maßnahmen zur Verhinderung der Proliferation konventioneller Waffen in Post-Konflikt-Situationen sowie zur Stärkung von Kapazitäten in Partnerstaaten.

Die Projektanträge sollten gendersensible Ansätze verfolgen.

Gibt es eine Förderrichtlinie oder ein Förderkonzept?

Falls ja, mit welcher Geltungsdauer?

Nein
Sind bestimmte Maßnahmen von der Förderung ausgeschlossen?
Nein

Sind Ausgaben für Evaluationen zuwendungsfähig?

Ja
Wo kann gefördert werden? Gibt es geographische Einschränkungen?
Nein

Wer kann gefördert werden?

Ausgeschlossen sind Anträge von Einzelpersonen
Sind bestimmte Ausgabenarten von der Förderung ausgeschlossen?
Ja, und zwar: Anträge auf Kostenbasis

Gibt es Vorgaben zu Bewilligungszeiträumen?

Ja,: maximal für das laufende Haushaltsjahr und drei Folgejahre

Gibt es Vorgaben zur Bewilligungshöhe?

Nein

Gibt es Vorgaben zur Finanzierungsform und -art?

Ja: In der Regel müssen Eigen – bzw. Drittmittel eingebracht werden; Vollfinanzierung nur in sehr gut begründeten Ausnahmefällen.

Gibt es zeitliche Vorgaben für die Antragstellung?

Ja: Bitte reichen Sie Ihre Anträge mind. 12 Wochen vor Maßnahmenbeginn vollständig ein.

Gibt es andere Regelungen zur Antragstellung?
Nein
Kontakt zur AntragstellungNukleares:

OR09-r@auswaertiges-amt.de

Konventionell außerhalb des OSZE-Raums:
OR10-r@auswaertiges-amt.de

Konventionell im OSZE-Raum:
OR11-r@auswaertiges-amt.de

Chemie und Bio:
OR12-r@auswaertiges-amt.de

Cyber:
KS-CA-r@auswaertiges-amt.de

Exportkontrolle: Dual Use – Güter im nichtkonventionellen Bereich:
412-r1@auswaertiges-amt.de


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