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Saudi-Arabien

Saudi Arabien: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 17.05.2012
(Unverändert gültig seit: 07.05.2012)

Letzte Änderung: 
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige - Reisedokumente 

Aktuelle Hinweise

Aus Sicherheitsgründen wird von Reisen in das Grenzgebiet zum Jemen abgeraten.


Landesspezifische Sicherheitshinweis

Terrorismus

Die Sicherheitslage in Saudi-Arabien ist weiterhin von der Möglichkeit terroristischer Anschläge geprägt.

Obwohl die saudischen Sicherheitskräfte in den letzten Jahren bemerkenswerte Erfolge im Kampf gegen die Al Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAH) erzielten, ist die Bedrohungslage weiterhin hoch. Frühere Anschläge richteten sich sowohl gegen die Regierung als auch gegen westliche Ziele (v.a. Wohnsiedlungen). Auch wurden einzelne Mitarbeiter von Unternehmen oder Nichtregierungsorganisationen Opfer von Anschlägen.

Das saudische Innenministerium weist daher auf die Notwendigkeit steter Wachsamkeit hin.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen deutschen Staatsangehörigen, besondere Vorsicht und Wachsamkeit obwalten zu lassen und sicherzustellen, dass sie sich auf ihre selbst getroffenen Sicherheitsmaßnahmen verlassen können.

Reisen über Land

Die saudi-arabischen Behörden verbieten Reisen in die Wüste (Durchquerung der  Rub Al-Khali) aus Sorge um die Sicherheit ausdrücklich. Aus Gründen der Sicherheit verlangt das saudi-arabische Außenministerium Reisen zu touristischen Orten innerhalb Saudi-Arabiens vorher bei den Sicherheitsbehörden anzukündigen, damit Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden können

Insbesondere für den Besuch von archäologischen Stätten verlangen die saudischen Behörden die Anwesenheit von Sicherheitskräften.
Bitte nehmen sie dazu Kontakt auf mit dem
General Commission for Tourism & Antiquities
P.O Box 66680
Riyadh 11586
Kingdom of Saudi Arabia
Phone: +966-1-8808855 oder 800 755 0000
Fax: +966-1-8808844

Web: www.scta.gov.sa

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate steigt, bewegt sich jedoch auf vergleichbar niedrigem Niveau. In Riad wurden einige Fälle von Carjacking bekannt.

Allgemeine Verhaltenshinweise

Die in Saudi-Arabien geltenden gesellschaftlichen Regeln müssen beachtet, insbesondere auffällige Kleidung und Zurschaustellung oder gar Verteilung christlich-religiöser Symbole vermieden werden.
Große Menschenmengen, Versammlungen und Demonstrationen sollten gemieden werden. Insbesondere nach den Gebeten an Freitagen (muslimisches Wochenende) kann es zu – nicht immer friedlichen – Demonstrationen kommen.

Krisenvorsorge

Alle Deutschen, die -auch nur vorübergehend - im Amtsbezirk der Botschaft leben, können in eine Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden.

Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Die Botschaft rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit Sie - falls erforderlich - in Krisen  und sonstigen Ausnahmesituationen schnell kontaktiert werden können.

Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im Online-Verfahren: http://service.diplo.de/registrierungav

Sollten Sie bei der Online-Registrierung auf Schwierigkeiten stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail über unser Kontaktformular mit einer kurzen Erläuterung oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 01-4880700 Durchwahl 225 und 226 an.

Deutsche Botschaft Riad
P.O. Box 94001,
Riyadh 11693,
Tel: 00966-1-4 88 07 00,
Fax: 00966-1-4 88 06 60
Internetseite: http://www.riad.diplo.de


Allgemeine Reiseinformationen

Saudi-Arabien ist kein touristisches Reiseland. Visa für Individualtouristen werden nicht erteilt. Transitreisen auf dem Landweg (beispielsweise in die VAE) sind nicht möglich. Es gibt nur einen sehr eingeschränkten Auslandstourismus - vorwiegend aus arabischen Nachbarländern. Einige wenige Gruppenreisen mit Reiseleitung aus westlichen Ländern sind jedoch möglich. Es bestehen strenge Kleidungs- und Verhaltensvorschriften, die nach dem konservativen wahabitischen Islamverständnis ausgelegt werden.

Hinweise für Doppelstaater

Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die saudi-arabische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem Elternteil mit saudi-arabischer Staatsangehörigkeit), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Saudi-Arabien ausschließlich als Staatsangehörige Saudi-Arabiens behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den saudi-arabischen Gesetzen, sobald sie sich in Saudi-Arabien aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach dortigem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (saudi-arabischen) Vaters nicht ausreisen.

Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente 

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

ReisedokumenteEinreise möglich / Bedingungen
ReisepassJa, gültig mindestens 6 Monate  bei Einreise (bzw. Visumbeantragung)
vorläufiger ReisepassJa, gültig mindestens 6 Monate  bei Einreise (bzw. Visumbeantragung)
PersonalausweisNein
vorläufiger PersonalausweisNein
KinderreisepassJa, gültig mindestens 6 Monate  bei Einreise (bzw. Visumbeantragung)
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster
(der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)
Ja, gültig mindestens 6 Monate  bei Einreise (bzw. Visumbeantragung)
Anmerkungen 

Kindereinträge in den Reisepass eines Elternteils sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument 

Visum

Für deutsche Staatsangehörige besteht für Saudi-Arabien Visumspflicht. Die Vorlage einer Einladung nach Saudi-Arabien ist für die Beantragung eines Visums erforderlich.

Grundsätzlich benötigen Geschäftsreisende ein Schreiben ihres Unternehmens, das von der IHK in Deutschland beglaubigt ist, und ein von der IHK in Saudi-Arabien beglaubigtes Einladungsschreiben des saudischen Partners. Sie können stattdessen auch die Zustimmung der saudischen Investitionsförderungsgesellschaft SAGIA vorlegen.

Es besteht gegebenenfalls auch die Möglichkeit der Erteilung eines Visums durch SAGIA. Dies ist auch von Drittländern aus möglich. Es ist empfehlenswert, nähere Informationen hierzu unter www.sagia.gov.sa einzuholen.

Für mehrmalige Einreise kann ein Jahresvisum an Geschäftsleute, Investoren und Firmenbeauftragte erteilt werden, die ihre saudi-arabischen Geschäftspartner besuchen möchten. Nach Mitteilung der saudi-arabischen Botschaft gelten als Geschäftsleute Firmenbesitzer, Vorstandsvorsitzende, Vorstandsmitglieder, Firmenvertreter und Generaldirektoren. Diese Regelung bezieht sich sowohl auf Männer als auch auf Frauen. Für diese Personen ist keine Einladung durch eine saudi-arabische Firma erforderlich.

Für die kleine und große Pilgerfahrt werden besondere Einreisevisa von den saudischen Behörden erteilt. Während der Pilgerzeit gelten für die Einreise von Pilgern besondere Gesundheits- und Hygienebestimmungen (siehe medizinische Hinweise). Mit diesen Visa ist es allerdings nicht möglich, außerhalb Mekkas und Medinas zu reisen oder etwa eine Ehe zu schließen.

Zur Frage der Einreise nach Saudi-Arabien mit einem Pass, der israelische Einreisestempel enthält, wird um direkte Kontaktaufnahme mit der Botschaft Saudi-Arabiens in Berlin gebeten.

Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien
Konsularabteilung
Tel: 030/88925200
Fax: 030/88925103
E-Mail: konsulat-saudi-embassy@t-online.de

 Ein HIV - Test wird dann verlangt und auch durchgeführt, wenn ein Langzeit- (Arbeits-) Visum beantragt wird. Ist der HIV-Test positiv, wird das Visum nicht erteilt.


Besondere Zollvorschriften

Ein- bzw. Ausfuhr von Bargeld, konvertierbaren Mitteln, Edelmetallen und Edelsteinen: diese müssen vor der Einreise deklariert werden, wenn ihr Gesamtwert Saudi Riyal 60.000 überschreitet.. Hierzu muss beim Zoll eine Zollerklärung („Declaration Form“) des saudi-arabischen Ministeriums für Finanzen ausgefüllt werden (Angabe von Reisegründen, Persönliche Daten, Art und Höhe der eingeführten Werte).

Die Einfuhr von Alkohol, Waffen und Schweinefleisch ist strengstens verboten.

Harte Strafen bei Einfuhr von natürlichen und künstlichen Drogen aller Art - u.a. auch Captagon-Tabletten - (auch bei geringen Mengen kann die Todesstrafe drohen) und pornografischen Materials. Als pornografisches Material wird jegliche Darstellung von körperlicher Freizügigkeit, auch auf DVDs und CDs, angesehen.

Bei der Einfuhr von Bibeln, Koranen und religiösen Schriften kann es an der Grenze zu erheblichen Schwierigkeiten und Beschlagnahmen kommen.


Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Das saudische Strafrecht ist die islamische Scharia mit den bekannten, ggfls. bis hin zu Prügel- und sonstigen Körperstrafen und Amputationen reichenden Strafsanktionen. Drogen- und Alkoholbesitz sind strafbar, bei Drogenbesitz kann die Todesstrafe verhängt werden. Prostitution und homosexuelle Handlungen werden in Saudi-Arabien nach Ermessen des Richters mit Freiheitsentzug und/oder Stockschlägen bestraftggf. kann auch die Todesstrafe verhängt werden.

Uneinheitlich angewendetes Fotografierverbot

Wer fotografiert, muss zumindest damit rechnen, dass Kamera und Filme konfisziert werden. Menschen sollten nicht ungefragt fotografiert werden. Ein ausdrückliches Fotografierverbot besteht in und um die beiden Heiligen Moscheen.


Medizinische Hinweise

Impfvorschriften

- Gelbfieberimpfung bei Einreise aus Infektionsgebieten. Bei Einreise direkt aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig,

- Meningokokkenimpfung (ACWY) für Pilger im Rahmen der Hajj

Impfempfehlungen

Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de ).

Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.

Als Reiseimpfungen werden Hepatitis Aund Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.

Die Impfvorschriften für Reisende aus bestimmten Ländern können sich auch kurzfristig ändern, daher wird eine Rücksprache mit der jeweiligen Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien empfohlen.

HIV/Aids

ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Saudi-Arabien vor. Genaue Zahlen sind nicht bekannt. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.

Prophylaxe

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.

Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Malaria

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

Ein mittleres Risiko besteht in der Provinz Jizan und teilweise auch in den Provinzen Makkah und Al Bahah. In den übrigen südwestlichen Landesteilen ist das Risiko gering, kann aber nach Regenperioden örtlich ansteigen. Die Städte Djidda, Mekka, Medina und Taif gelten als malariafrei.

Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ggfs. eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) oder Stand by Medikation zu erwägen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich.

Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.

Weitere Infektionskrankheiten

Im Sommer 2011 ist es zu einer Häufung von Dengue-Fällen in Djidda gekommen, ansonsten kommen einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Leishmaniasis, Phlebotomus Fieber, Filariose, Rift-Valley-Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).

Bilharziose ist in einigen Oasen, auch in der Umgebung von Riad, endemisch. Dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist in Riad, Djidda und Mekka gut. In anderen Landesteilen, auch in größeren Städten, ist das Niveau nicht immer verlässlich gesichert. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.

Für Ausländer sind nur private Gesundheitseinrichtungen frei zugänglich. Das eigentlich bessere staatliche Gesundheitswesen kann in der Regel nur in wirklichen Notfallsituationen und zur Erstbehandlung in Anspruch genommen werden.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe z.B.: www.dtg.org/ oder www.frm-web.de/

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt

Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000


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