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Denken Sie an Ihre Reisekrankenversicherung!
Vor Antritt jeder Auslandsreise sollten Sie klären, ob Sie einen adäquaten Krankenversicherungsschutz besitzen, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort anfallende Kosten (z.B. Krankenhauskosten, Rettungsflug) grundsätzlich selbst zu tragen und können schnell alle Ersparnisse aufzehren.
Diese Kosten können nicht von deutschen Auslandsvertretungen übernommen werden.
Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass die Ärztin oder der Arzt bzw. das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.