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Schüleraustausch/Klassenfahrten

13.11.2017 - FAQ

FAQ

Schulangelegenheiten fallen allgemein in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. Dem Auswärtigen Amt ist es daher leider nicht möglich, Klassenfahrten zu fördern.
Sie sollten sich mit Ihrem Anliegen daher an das Kultusministerium Ihres Bundeslandes wenden.

Der Pädagogische Austauschdienst, der Mittel vom Auswärtigen Amt, den Bundesländern und der Europäischen Union erhält, fördert im Auftrag der Kultusminister der Bundesländer den internationalen Austausch im Schulbereich (Schüler- und Lehreraustausch mit einigen Staaten, z. B. MOE/neue unabhängige Staaten, USA, Israel/Palästina). Er ist auch die Nationale Agentur für das EU-Bildungsprogramm im Schulbereich, mit dem die Europäische Union die internationale Zusammenarbeit im Bildungsbereich fördert.

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es eine ganze Reihe von Organisationen, die den internationalen Schüler- und Jugendaustausch fördern. Entsprechende Adressen können auf der nachfolgend eingestellten Seite abgerufen werden:

Internationaler Jugendaustausch- und Besucherdienst der Bundesrepublik Deutschland e.V.

Die Aktion Bildungsinformation ABI e.V. ist eine gemeinnützig arbeitende Verbraucherschutzeinrichtung in Bildungsfragen, an die Sie Ihre Anfrage schriftlich richten können.


Aktion Bildungsinformation e.V. (ABI)

Lange Str. 51

70174 Stuttgart

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