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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­­­­­pressekonferenz vom 05.04.2024

05.04.2024 - Artikel

Empfang des georgischen Ministerpräsidenten durch den Bundeskanzler

Hoffmann (BReg)

[…] Am Freitag, den 12. April, schließlich wird der Bundeskanzler um 11.30 Uhr den Ministerpräsidenten von Georgien, Irakli Kobachidse, zu seinem Antrittsbesuch mit militärischen Ehren im Bundeskanzleramt empfangen. Auch wenn ich dem Gespräch, wie gewohnt, nicht vorgreifen kann, werden die Themen im Rahmen eines Mittagessens voraussichtlich die bilateralen Beziehungen sowie Wirtschafts-, Europa- und Sicherheitspolitik sein. Eine Pressekonferenz ist nach dem Gespräch für 13.15 Uhr geplant.

[…]

Frage

Frau Hoffmann, ich will dem Gespräch nicht vorgreifen. Aber wie bewertet denn der Kanzler die letzten Entwicklungen in Georgien in Sachen ausländische Agenten ‑ es wird ja versucht, das Gesetz neu aufzurollen ‑ sowie die Tendenzen in Sachen LGBT in Georgien?

Hoffmann (BReg)

Sie sprechen jetzt über den Gesetzentwurf zur Transparenz ausländischer Einflussnahme, ist das richtig?

Zusatz

Ja.

Hoffmann (BReg)

Wir schauen uns schon sehr aufmerksam an, was dabei passiert. Die georgische Regierung hatte ja im vergangenen Jahr zugesagt, dass dieses Gesetz bedingungslos zurückgezogen wird. Wir sehen schon mit einem gewissen Bedauern, dass dieses Gesetz jetzt trotz deutlicher öffentlicher und internationaler Reaktionen wieder in Betracht gezogen wird. Wir wissen ja, dass sich Georgien auf einem Reformweg in Richtung Europäische Union befindet und sich damit auch klar zu den gemeinsamen europäischen Werten bekennt.

Frage

Diese Frage würde ich gerne auch an das Auswärtige Amt stellen, vielleicht auch noch mit einer Bewertung, ob der eben erwähnte Reformweg Richtung EU damit eigentlich als beendet gilt.

Fischer (AA)

Ich kann mich den Ausführungen der stellvertretenden Regierungssprecherin nur anschließen. Wir haben die Berichte, dass die georgische Regierungspartei nun offenbar plant, diesen Gesetzentwurf doch noch durchzusetzen, mit Bedauern, mit Sorge zur Kenntnis genommen. Sie wissen ja, dass es letztes Jahr aufgrund von Protesten Zehntausender Mitglieder der georgischen Zivilgesellschaft zurückgenommen worden ist, die dieses Gesetz ausdrücklich ablehnen und ihre europäischen Ambitionen ausgedrückt haben. Presse- und Medienfreiheit in einer offenen Zivilgesellschaft sind Kernbestandteile jeder Demokratie und wichtige Voraussetzungen für den EU-Beitrittsprozess. Das weiß auch Georgien. Georgien hat Ende vergangenen Jahres den EU-Kandidatenstatus und damit eine historische Chance auf den Weg in die EU erhalten. Georgien sollte, wie die stellvertretende Regierungssprecherin es gesagt hat, diesen Weg jetzt weiter entschlossen vorangehen. Wir als Bundesregierung sind bereit, Georgien auf diesem Weg weiter zu unterstützen.

Zusatzfrage

Mir ging es gerade um die Konsequenzen. Wenn die Regierung jetzt tatsächlich daran festhalten will, was bedeutet das dann für den Annäherungskurs an die EU? Wird der dann gestoppt?

Fischer (AA)

Wir sollten jetzt erst einmal abwarten, wie sich die Dinge weiterentwickeln. Dieses Gesetz stand ja schon einmal im Raum und ist dann nicht umgesetzt worden. Ich glaube, über mögliche Reaktionen werden wir dann im Kreis unserer EU-Partner beraten. Im Übrigen kann ich natürlich auch Gesprächen des Bundeskanzlers nicht vorgreifen, schon gar nicht von meiner Stelle.

[…]

Nahostkonflikt

[…]

Frage

Es geht um das Verfahren, das am Montag in Den Haag startet. Darin geht es gegen Deutschland wegen Beihilfe zum Völkermord. Wie blickt die Bundesregierung auf diesen Tag, auf dieses Verfahren? Mit welcher Begründung wird Deutschland auf diesen Vorwurf reagieren?

Fischer (AA)

Vielen Dank für die Frage. Wir sind diesbezüglich gelassen und werden unsere Rechtsauffassung vor dem Gericht darlegen. Wie Sie wissen, findet die mündliche Verhandlung über den Antrag Nicaraguas auf einstweiligen Rechtsschutz am Montag und Dienstag statt. Dem kann ich hier inhaltlich nicht vorgreifen. Aber lassen Sie mich bereits jetzt sagen, dass wir die Vorwürfe Nicaraguas zurückweisen. Deutschland hat weder die Völkermordkonvention noch das humanitäre Völkerrecht verletzt. Das werden wir vor dem internationalen Gerichtshof ausführlich darlegen.

Zusatzfrage

Können Sie mir jetzt noch gar keine Inhalte sagen? Sie sehen das gelassen. Können Sie die Begründung dafür noch ein bisschen konkreter sagen, ohne jetzt genau auf die Inhalte einzugehen? Können Sie es ein bisschen genauer darlegen?

Fischer (AA)

Sie können sich vorstellen, dass sich unsere Kolleginnen und Kollegen in unserer Völkerrechtsabteilung intensiv auf das Verfahren vorbereitet haben. Die Prozessbevollmächtigte der Bundesregierung in dem Verfahren ist die Völkerrechtsberaterin im Auswärtigen Amt und Leiterin unserer Rechtsabteilung. Sie arbeitet mit einem Prozessteam zusammen, zu dem erfahrene Völkerrechtlerinnen und Völkerrechtler aus Deutschland, Großbritannien und Italien gehören.

Das, was ich inhaltlich dazu zu sagen hatte, habe ich gesagt. Das Plädoyer von Nicaragua wird am Montag erfolgen, unser Plädoyer am Dienstag. Aus prozesstaktischen Gründen und auch aus Respekt vor dem Gericht kann ich mich zum jetzigen Zeitpunkt nicht näher einlassen. Allerdings habe ich schon gesagt, dass wir die Vorwürfe Nicaraguas zurückweisen, und möchte noch einmal klarstellen, dass wir weder die Völkermordkonvention noch das humanitäre Völkerrecht verletzt haben. Das werden wir dem Gericht überzeugend darlegen.

Frage

Herr Fischer, ich möchte die Frage der britischen Kollegin bezüglich eines Verbots des Waffenexports nach Israel aufgreifen. Der UN-Menschenrechtsrat hat heute eine Resolution verabschiedet, in der er sich genau dafür ausspricht. Dazu hätte ich gern eine Stellungnahme.

Weiterhin gibt es scharfe Kritik an Hilfsorganisationen, was den Angriff Israels auf World Central Kitchen angeht. Nun haben sowohl World Central Kitchen als auch Ärzte ohne Grenzen Israel beschuldigt, dass es ein absichtlicher Angriff gewesen sei, und eine internationale Untersuchung gefordert. Auch dazu hätte ich gern Ihre Stellungnahme.

Fischer (AA)

Dröseln wir das einmal auf. Es sind ja mehrere Fragen in einem.

Zum einen: Vor dem Menschenrechtsrat laufen die Abstimmungen zu diesem sogenannten Palästinenserpaket. Sie haben recht: Heute Morgen hat der Menschenrechtsrat die sogenannte „accountability resolution“ angenommen. Diese ‑ das wissen Sie ‑ enthält für uns nicht tragbare Sprache und Vorwürfe gegen Israel, die wir so nicht teilen. Deswegen haben wir gegen diese Resolution gestimmt, wie Sie bei der öffentlichen Abstimmung sehen konnten.

Was die Frage eines Waffenembargos angeht, die in der „accountability resolution“ angesprochen wird, verhält es sich, wie folgt: Waffenembargos kann in den Vereinten Nationen nur der UN-Sicherheitsrat unter Kapitel VII der UN-Charta verhängen.

Ich hatte schon ausgeführt, dass wir aus verschiedenen substanziellen Gründen mit Nein gestimmt haben. Zu den Gründen, aus denen wir mit Nein gestimmt haben, gehört auch der Passus, der Staaten dazu aufruft von Waffenexporten nach Israel abzusehen. Denn die Formulierung, wie sie in dem Text steht, insinuiert, dass entsprechende Waffen in Gaza zu Völkerrechts- und Menschenrechtsverletzungen verwendet würden. Wir nehmen die Resolution nichtsdestoweniger zur Kenntnis.

Zusatz

Der zweite Teil meiner Frage?

Fischer (AA)

Ich habe mich, meine ich, am Mittwoch sehr, sehr klar zu dem Angriff auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von World Central Kitchen geäußert. Die israelische Seite hat eine rasche Aufklärung zugesagt. Wie ich höre, liegt der Untersuchungsbericht derzeit bei Premierminister Netanjahu und soll dann veröffentlicht werden. Dem will ich jetzt nicht vorgreifen. Aber die geschilderten Abläufe des Angriffs auf World Central Kitchen, dass es nämlich nicht nur einen, sondern mehrere Angriffe auf die Fahrzeuge der Organisation gegeben habe, werfen ein wirklich schlechtes Licht auf das Vorgehen der israelischen Armee in diesem Fall.

Zusatzfrage

Heißt das, dass Sie hierbei kein vorsätzliches Vorgehen sehen und eine internationale Untersuchung ablehnen? Habe ich das richtig verstanden?

Fischer (AA)

Wir warten jetzt erst einmal ab, zu welchem Ergebnis die israelische Untersuchung kommt. Vielleicht beantwortet sie schon einige Ihrer Fragen. Auf der Grundlage sehen wir dann weiter.

[…]

Frage

Sieht sich die Bundesregierung nach den deutlichen Worten von US-Präsident Biden unter Zugzwang, ihrerseits den Druck auf Premierminister Netanjahu nochmal zu erhöhen, Frau Hoffmann, Herr Fischer?

Hoffmann (BReg)

Wir haben immer wieder und immer wieder darauf hingewiesen, wie wichtig humanitäre Zugänge in Gaza sind, um die wirklich schreckliche Situation dort zu verbessern. Das haben wir auch öffentlich und gegenüber der israelischen Regierung immer wieder betont. Es ist für uns zentral und wichtig, dass sich die humanitäre Situation in Gaza verbessert und dass vor allen Dingen Zugänge für humanitäre Güter und humanitäre Hilfe eröffnet werden. Wir gehen davon aus, dass mindestens ein Äquivalent von 500 Lastwagen erforderlich ist, um zumindest eine minimale Versorgung sicherstellen zu können und den humanitären Mindestbedarf zu decken.

Insofern begrüßen wir, dass die israelische Regierung angekündigt hat, dass mehr Hilfe in den Gazastreifen kommen soll, also die geplante Öffnung des Hafens Aschdod und des Grenzübergangs Erez im Norden Gazas. Das ist wichtig. Entscheidend ist, dass mindestens dieses 500-Lastwagen-Äquivalent tatsächlich Zugang bekommt und die Hilfe massiv ausgeweitet wird.

Zusatzfrage

Wie sieht Ihr Zeitplan aus? Wann würden Sie den Druck noch einmal erhöhen?

Hoffmann (BReg)

Wir äußern das ständig und werden das auch weiterhin tun. Dafür gibt es keinen Stundenplan, sondern immer wieder ‑ das haben wir in den letzten Wochen ja wirklich immer wieder getan ‑ in den direkten Gesprächen, vertraulich, hinter verschlossenen Türen, aber auch öffentlich werden wir das Notwendige dazu sagen.

Fischer (AA)

Ich darf vielleicht noch ergänzen. Die Außenministerin war jetzt siebenmal in der Region. Die Frage des humanitären Zugangs und der humanitären Versorgung war immer ein ganz, ganz zentrales Thema in ihren Gesprächen mit dem israelischen Außenminister, aber auch mit ihren anderen Gesprächspartnern, mit dem israelischen Premierminister. Der Bundeskanzler war vor Kurzem in der Region. Wir haben alle gemeinsam darauf hingearbeitet, dass es diese Zugänge gibt.

Dass es sie jetzt geben soll und dass die israelische Regierung angekündigt hat, die Grenzübergänge Erez zu öffnen, den Hafen Aschdod für Hilfslieferungen nach Gaza zu öffnen und auch den jordanischen Korridor weiter auszubauen, ist wichtig und richtig, aber es ist natürlich auch überfällig. Deshalb erwarten wir jetzt, dass den Ankündigungen der israelischen Regierung rasch Worte folgen, weil die Leute in Gaza leiden und letztlich jedes Hilfspaket zählt, wie die Ministerin heute zum Ausdruck gebracht hat. Die Menschen in Gaza brauchen jedes Hilfspaket. Deshalb erwarten wir, dass die israelische Regierung ihre Ankündigung rasch umsetzt. Dann hat die Ministerin noch hinzugefügt: keine Ausreden mehr. ‑ Das ist das, was gilt.

[…]

Frage

Frau Hoffmann, Ihr Hinweis, dass es sich bei Exportgenehmigungen um Einzelfallentscheidungen handelt, ist richtig, aber er ist nur die halbe Miete. 2018 hat die Bundesregierung einen generellen Waffenlieferstopp an Saudi-Arabien beschlossen, wegen der politischen Verhältnisse. Das heißt, dass es jenseits der Einzelfallprüfung auch die Möglichkeit einer generellen Positionierung und auch eines Stopps durch die Bundesregierung gibt.

Wann wird die Bundesregierung einen solchen möglichen Stopp im Hinblick auf Waffenlieferungen an Israel diskutieren und entscheiden?

Hoffmann (BReg)

Ich kann dem, was ich dazu bisher gesagt habe, nichts hinzufügen. Ich könnte das nur noch einmal wiederholen. Das habe ich schon zweimal getan.

Zusatzfrage

Ja, aber Sie haben vorhin sozusagen so getan, als gäbe es nur die Einzelfallentscheidung. Ich habe darauf hingewiesen, dass es daneben das politische Instrument der grundsätzlichen Entscheidung gibt. Deswegen wäre es schön, wenn Sie dazu noch nachliefern könnten.

Herr Fischer, Sie sagten ‑ ‑ ‑

Hoffmann (BReg)

Wir prüfen im Einzelfall, und da gibt es auch nichts nachzuliefern.

Zusatz

Na ja!

Herr Fischer, Sie sagten eben ‑ ‑ ‑

Vorsitzende Wefers

Vielleicht können Sie die Gedanken ein bisschen abkürzen!

Zusatzfrage

Ja. ‑ Herr Fischer, Sie sagten eben, Sie hofften, dass der Ankündigung der israelischen Regierung dann auch Worte folgten. Ich glaube, Sie meinten Taten. Wann wird die Tat erfolgen, eine Entscheidung darüber, ob Deutschland die eingefrorenen Zahlungen an UNRWA wieder aufnimmt, die umso dringlicher sind, da andere Hilfsorganisationen wie jetzt etwa World Central Kitchen ihre Arbeit einstellen?

Fischer (AA)

UNRWA ist für die nächsten Wochen noch auskömmlich ausgestattet. Wenn ich es richtig sehe, dann reichen die UNRWA-Mittel auf jeden Fall bis Ende Mai. Insofern gibt es in dieser Hinsicht jetzt keinen ganz konkreten Zeitdruck.

Unsere Position kennen Sie. Die Untersuchungsverfahren laufen. Im Lichte der Fortschritte werden wir als Bundesregierung in enger Abstimmung mit den anderen Gebern über neue Mittel entscheiden. UNRWA muss dabei deutlich machen, dass die Organisation bereit ist, ihre internen Abläufe zu verbessern, einschließlich der Überprüfungsverfahren.

In der Zwischenzeit setzen wir unsere humanitäre Hilfe natürlich fort. Die Außenministerin hat erst vergangene Woche weitere zehn Millionen Euro an humanitärer Hilfe angekündigt. Sie werden über Organisationen wie das World Food Programme umgesetzt, die weiterhin in Gaza aktiv sind.

Im Übrigen haben wir vor Kurzem auch UNRWA-Mittel für die Tätigkeiten der Organisationen in der Region freigegeben. Es gibt ja nur einen temporären Stopp der UNWRA-Zahlung für Gaza. Das heißt, wir haben zum Beispiel Gelder geleistet, damit in Jordanien Kinder weiter zur Schule gehen können oder so etwas.

Frage

Herr Fischer, Sie haben wahrscheinlich auch die Berichte zu einem automatischen System für die Zielauswahl des israelischen Militärs in Gaza gesehen. Die Technik basiert auf künstlicher Intelligenz und markiert Menschen, die dann auf einer Tötungsliste landen. Dadurch seien schon Hunderte, wenn nicht gar Tausende Menschen in Gaza getötet worden.

Wie bewerten Sie den Einsatz dieses KI-Systems?

Fischer (AA)

Für alle Systeme, die in einer kriegerischen Situation eingesetzt werden, gelten die gleichen Bestimmungen des humanitären Völkerrechts, sie müssen immer im Einklang damit ausgeübt werden. Das gilt für alle Waffenarten, beispielsweise auch für solche, die mithilfe von KI ihre Ziele aussuchen. Das heißt, der Einsatz von KI-gesteuerten Waffen in einem bewaffneten Konflikt unterliegt denselben Regelungen wie der Einsatz aller anderen Waffen. Dazu gehört unter anderem die Pflicht, streng zwischen militärischen und nichtmilitärischen Zielen zu unterscheiden und das auch gewährleisten zu können. Das ist eine Grundpflicht des humanitären Völkerrechts.

Frage

Herr Fischer, es gibt von den Amerikanern und Israelis Berichte, laut derer sie mit einem iranischen Angriff auf Israel rechnen. Liegen in der Bundesregierung ähnliche Erkenntnisse vor? Wenn ja, wie könnte man Israel dabei helfen?

Fischer (AA)

Also wir haben am Mittwoch ja länger über dieses Thema geredet. Ich glaube, an dieser Stelle ist es angesichts der sich weiter entwickelnden Lage in der Region von besonderer Bedeutung, dass wir noch einmal daran erinnern, dass alle Parteien aufgerufen sind, den Konflikt nicht weiter zu eskalieren. Im Gegenteil, was wir brauchen, ist Deeskalation, und das gilt mit Blick auf alle Parteien in der gesamten Region.

Zusatzfrage

Die Frage war: Haben Sie Erkenntnisse, dass ein iranischer Angriff in näherer Zukunft bevorsteht?

Fischer (AA)

Wie Sie wissen, beteilige ich mich nicht an Spekulationen. Zu Geheimdienstinformationen könnte ich Ihnen hier auch keine Auskunft geben, weil die aus guten Gründen geheim sind.

Frage

Herr Fischer, Sie betonen immer das humanitäre Völkerrecht. Haben Sie irgendwelche Hinweise, dass Israel sich in den sechs Monaten in Gaza nicht an das humanitäre Völkerrecht gehalten hat?

Fischer (AA)

Unsere Erwartung ist, dass Israel bei jedem seiner Einsätze das humanitäre Völkerrecht wahrt und einhält.

Zusatzfrage

Das war nicht meine Frage.

Fischer (AA)

Das war aber meine Antwort.

Beteiligung deutscher Unternehmen am Wiederaufbau von Mariupol

Frage

Ich bin mir nicht sicher, ob das am besten Frau Hoffmann, Herr Fischer oder Frau Spoo beantwortet: Es geht um die „Monitor“-Recherche zur Beteiligung deutscher Unternehmen am Wiederaufbau von Mariupol. Inwiefern ist das etwas, was die Bundesregierung bewegt? Sie halten das ja sicherlich nicht für wünschenswert. Muss man gegebenenfalls bei den Sanktionen nachschärfen?

Spoo (BMWK)

Klar ist, dass alle Unternehmen die Sanktionsvorschriften einhalten müssen. Hier muss jetzt sehr schnell durch die zuständigen Ermittlungsbehörden ‑ das sind in diesem Fall das Zollkriminalamt und auch die Staatsanwaltschaften ‑ aufgeklärt werden, was der genaue Sachverhalt ist, und eruiert werden, ob es sich um einen Sanktionsverstoß handelt. Das liegt also in der Zuständigkeit des BMF.

Fischer (AA)

Ich würde das gerne noch ergänzen. Das, was die Kollegin sagt, ist natürlich richtig: Die zuständigen Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden müssen prüfen und bewerten, ob und inwiefern ein Sanktionsverstoß vorliegt.

Aber unabhängig davon ist doch völlig klar: Putin hat durch seinen brutalen und völkerrechtswidrigen Angriffskrieg die Stadt Mariupol zerstört, illegal besetzt, die Bevölkerung aushungern lassen und tausende zivile Opfer in Kauf genommen. Der jetzige Wiederaufbau ‑ in Anführungsstrichen ‑ dient lediglich der russischen Propaganda, und jede Firma, die sich daran beteiligt, muss sich fragen, in wessen Dienst sie sich damit stellt.

Keller (BMF)

Weil der Zoll genannt wurde, möchte ich nur kurz ergänzen: Der Zoll führt grundsätzlich die Sanktionsüberwachung bei grenzüberschreitendem Warenverkehr durch. Bei der strafrechtlichen Verfolgung sind andere Strafverfolgungsbehörden zuständig. Das wollte ich nur noch kurz zur Klarstellung sagen.

[…]

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