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Erklärung der G7-Außenministerinnen und Außenminister (Capri, 19. April 2024) - Lage im Nahen und Mittleren Osten

19.04.2024 - Pressemitteilung

1. Iran

Wir, die G7-Außenministerinnen und -minister Deutschlands, Frankreichs, Italiens, Japans, Kanadas, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika sowie der Hohe Vertreter der Europäischen Union, verurteilen den direkten und beispiellosen Angriff Irans auf Israel am 13.-14. April, den Israel mithilfe seiner Partner abgewehrt hat, auf das Schärfste. Es handelte sich um eine gefährliche Eskalation, da Iran Hunderte ballistische Flugkörper, Marschflugkörper und Drohnen abgefeuert hat.

Wir verurteilen ferner das von iranischer Seite durchgeführte völkerrechtswidrige Entern und Beschlagnahmen des unter portugiesischer Flagge fahrenden Frachters MSC Aries durch bewaffnete Einheiten, als der Frachter nahe der Straße von Hormus unterwegs war. Wir fordern die umgehende Freigabe des Schiffes und seiner Ladung sowie die Freilassung seiner Besatzung.

Unsere uneingeschränkte Solidarität und Unterstützung gelten Israel und seiner Bevölkerung und wir bekräftigen unser Eintreten für Israels Sicherheit. Das iranische Vorgehen stellt einen inakzeptablen Schritt in Richtung einer Destabilisierung der Region und einer weiteren Eskalation dar, was vermieden werden muss. Angesichts von Berichten über Luftschläge vom 19. April rufen wir alle Parteien mit Nachdruck auf, auf die Vermeidung einer weiteren Eskalation hinzuarbeiten. Die G7 wird sich weiterhin hierfür einsetzen.

Wir rufen alle Parteien sowohl in der Region als auch außerhalb auf, ihre konstruktive Mitarbeit an dieser gemeinschaftlichen Anstrengung anzubieten.

Wir rufen Iran auf, davon abzusehen, der Hamas Unterstützung zu leisten und weitere Maßnahmen zu ergreifen, die den Nahen und Mittleren Osten destabilisieren, einschließlich der Unterstützung der libanesischen Hisbollah und anderer nichtstaatlicher Akteure. Die Tatsache, dass Iran den Huthi und anderen nichtstaatlichen Akteuren in der Region weiterhin Waffen und Wehrmaterial liefert und somit gegen Resolution 2216 des VN-Sicherheitsrats verstößt, führt zu einer gefährlichen Zunahme der Spannungen. Wir rufen alle Länder auf, die Lieferung von Bauteilen oder anderen Gegenständen für Irans Drohnen- und Raketenprogramme zu verhindern.

Wir fordern, dass Iran und die ihm nahestehenden Gruppierungen ihre Angriffe einstellen. Wir werden die iranische Regierung für ihre böswilligen und destabilisierenden Taten zur Rechenschaft ziehen und sind bereit, sowohl jetzt als auch in Reaktion auf weitere destabilisierende Initiativen weitere Sanktionen zu verhängen oder andere Maßnahmen zu ergreifen.

Wir bekräftigen unsere Überzeugung, dass Iran niemals eine Kernwaffe entwickeln oder erlangen darf. Wir appellieren dringend an Iran, nukleare Eskalationen einzustellen beziehungsweise zu deeskalieren und die von der IAEO im Rahmen von Resolution 2231 des VN-Sicherheitsrats gemeldeten fortgesetzten Aktivitäten zur Anreicherung von Uran, für die es keine glaubhafte zivile Rechtfertigung gibt und die beträchtliche Proliferationsrisiken bergen, einzustellen. Teheran muss diese Entwicklung umkehren und in einen ernsthaften Dialog eintreten; es muss zu einer uneingeschränkten Zusammenarbeit mit der IAEO zurückkehren, damit diese garantieren kann, dass das iranische Nuklearprogramm ausschließlich friedlichen Zwecken dient. Wir unterstützen die Überwachungs- und Verifizierungssrolle der IAEO in Bezug auf die nuklearbezogene Verpflichtung und die entsprechenden Zusagen Irans und äußern ernste Besorgnis angesichts des aktuellen Mangels an Zusammenarbeit des Landes mit der Organisation.

Wir sind äußerst besorgt über Berichte, nach denen Iran die Lieferung von ballistischen Raketen und diesbezüglicher Technologie an Russland in Erwägung zieht. Wir rufen Iran auf, dies nicht zu tun, da es eine erhebliche materielle Eskalation seiner Unterstützung des Krieges Russlands in der Ukraine darstellen würde. Sollte Iran tatsächlich ballistische Raketen oder diesbezügliche Technologie an Russland liefern, sind wir darauf vorbereitet, rasch und in abgestimmter Weise zu reagieren, auch mit neuen und schwerwiegenden Maßnahmen gegen Iran.

Angesichts des ersten Berichts der vom Menschenrechtsrat eingerichteten Unabhängigen Internationalen Ermittlungsmission vom 8. März, dem zufolge manche Übergriffe gegen Demonstrierende der Bewegung „Frau, Leben, Freiheit“ Verbrechen gegen die Menschlichkeit gleichkommen, bekräftigen wir erneut unsere tiefe Sorge über die fortgesetzten, insbesondere gegen Mädchen, Frauen und Minderheiten gerichteten Verletzungen und Missachtungen der Menschenrechte durch Iran.

Wir lehnen nachdrücklich ab, dass Iran Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit und ausländische Staatsangehörige ins Visier nimmt und willkürlich inhaftiert, und fordern die iranische Führung auf, alle unrechtmäßigen und willkürlichen Inhaftierungen zu beenden. Wir verurteilen, dass Iran im Ausland lebende Personen, die es für Dissidenten oder Regimegegner hält, darunter Journalistinnen und Journalisten sowie religiöse Persönlichkeiten, belästigt und einschüchtert und ihre Tötung plant, und dass es jüdische Personen und Institutionen ins Visier nimmt.

2. Der Konflikt in Gaza

Wir verurteilen die brutalen terroristischen Angriffe, die seit dem 7. Oktober 2023 von der Hamas und anderen terroristischen Gruppierungen gegen Israel verübt werden, in aller Schärfe. Bei der Ausübung seines Rechts auf Selbstverteidigung muss Israel das Völkerrecht einschließlich des humanitären Völkerrechts uneingeschränkt achten. Die Hamas muss alle Geiseln unverzüglich und bedingungslos freilassen. Wir drängen weiterhin auf eine lückenlose Untersuchung der entsetzlichen Berichte über von der Hamas und anderen terroristischen Gruppierungen verübte sexualisierte Gewalt sowie darauf, dass die Täter zur Rechenschaft gezogen werden.

Wir beklagen jeden Verlust an zivilen Menschenleben und nehmen mit großer Sorge Kenntnis davon, dass in Gaza eine nicht hinnehmbare Anzahl von Zivilpersonen, darunter Tausende Frauen, Kinder und schutzbedürftige Menschen, getötet wurden. Wir rufen zu umgehendem Handeln auf, um die zerstörerische und ausufernde humanitäre Krise in Gaza anzugehen, insbesondere die Not von Zivilistinnen und Zivilisten überall im Gebiet. Wir bekräftigen unsere Ablehnung einer großangelegten militärischen Operation in Rafah, die katastrophalen Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung hätte. Wir bekräftigen unsere Forderung nach einem glaubhaften und durchführbaren Plan zum Schutz der Zivilbevölkerung vor Ort und zur Berücksichtigung ihrer humanitären Bedürfnisse. Wir sind zutiefst besorgt über die Binnenvertreibung in Gaza und das Risiko einer Vertreibung aus Gaza. Israel muss im Einklang mit seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen handeln und Personen mit Menschlichkeit und Würde behandeln; es sollte glaubhafte Anschuldigungen wegen Fehlverhalten gründlich und transparent untersuchen und für alle Verstöße oder Übergriffe Rechenschaft gewährleisten.

Wir unterstreichen die dringende Notwendigkeit spezifischer, konkreter und messbarer Schritte, damit angesichts der unmittelbar drohenden Gefahr einer Hungersnot für einen Großteil der Bevölkerung vor Ort erheblich mehr Hilfe nach Gaza gelangt. Wir drängen auf die rasche Umsetzung der von der israelischen Regierung angekündigten Maßnahmen, darunter die Zusage, die Hilfsflüsse über bestehende Grenzübergänge auszuweiten, neue Grenzübergänge einzurichten und Hilfslieferungen in den nördlichen Teil des Gazastreifens zu erleichtern, wo der humanitäre Bedarf am größten ist, auch durch die Öffnung neuer Routen nach Gaza. Wir begrüßen die Bemühungen um die Einrichtung eines Seekorridors in Abstimmung mit den Vereinten Nationen, um den Fluss dringend benötigter humanitäre Hilfe nach Gaza weiter zu steigern. Wir bekräftigen, dass solche Korridore erweiterte und dauerhafte Hilfslieferungen auf dem Landweg lediglich ergänzen und nicht ersetzen dürfen.

Die Gewährleistung eines vollständigen, raschen, sicheren und ungehinderten humanitären Zugangs in jeder Form hat nach wie vor absolute Priorität. Wir rufen Israel auf, mehr zu tun, um den Schutz der internationalen und lokal beschäftigten Belegschaft humanitärer Hilfsorganisationen, Journalistinnen und Journalisten sowie palästinensischen Zivilistinnen und Zivilisten zu gewährleisten, die humanitäre Abstimmung einschließlich Kommunikation zu verbessern und gegebenenfalls lückenlose Rechenschaftslegung für Vorfälle von Schädigungen gegen Beschäftigte von Hilfsorganisationen und Zivilpersonen durchzuführen. Wir rufen alle Seiten auf, die ungehinderte Bereitstellung von Hilfe, auch in Form von Lebensmitteln, Wasser, medizinischer Versorgung, Strom, Treibstoff und Unterkunft zuzulassen, die Wiederherstellung grundlegender Dienstleistungen zu ermöglichen und Zugang für humanitäre Helferinnen und Helfer zu gewährleisten. Alle Seiten müssen im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht Zivilpersonen schützen, insbesondere solche, die des Schutzes am meisten bedürfen, vor allem Frauen, Kinder und Menschen mit Behinderungen.

Seit Beginn der Krise gehört die G7 zu den größten Unterstützern der betroffenen Bevölkerung in Gaza. Wir bekräftigen unsere Absicht, weiterhin Unterstützung zu leisten, und rufen all unsere Partner auf, ihre Anstrengungen zu verstärken. Wir begrüßen die von Italien gemeinsam mit der FAO, dem WFP und der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften ins Leben gerufene Initiative „Food for Gaza“, deren Ziel es ist, dem dringenden Bedarf an Ernährungssicherheit und medizinischer Grundversorgung für die Bevölkerung besser gerecht zu werden.

Wir erkennen an, welch zentrale Rolle die VN-Organisationen und andere humanitäre Akteure bei der Bereitstellung von Hilfe spielen. UNRWA ist für die humanitäre Arbeit in Gaza von entscheidender Bedeutung. Wir begrüßen die rasche Entscheidung des VN‑Generalsekretärs, in Bezug auf UNRWA umgehend Ermittlungen einzuleiten, um mit Blick auf die gravierenden Anschuldigungen gegen Beschäftigte des Hilfswerks uneingeschränkte Transparenz zu gewährleisten, und auch mit Blick auf die Umsetzung fälliger Reformen eine unabhängige Überprüfungsgruppe einzusetzen. Wir sind übereingekommen, dass es entscheidend ist, dass die Verteilungsnetzwerke von UNRWA und anderen VN‑Organisationen vollumfänglich in der Lage sind, denjenigen Hilfe zu leisten, die sie am dringendsten brauchen, und somit ihre Aufgabe wirksam zu erfüllen.

Wir fordern die sofortige Freilassung von Geiseln und einen dauerhaften Waffenstillstand, damit deutlich mehr dringend benötigte humanitäre Hilfe sicher und flächendeckend in Gaza ankommen kann. In diesem Zusammenhang unterstützen wir nachdrücklich die diesbezüglich laufenden Vermittlungsbemühungen seitens der Vereinigten Staaten und regionaler Partner, die von allen Seiten respektiert werden und auf eine dauerhafte Einstellung der Feindseligkeiten hinführen, um die sofortige Rückkehr aller Geiseln, einen deutlichen Anstieg der Hilfsleistungen und die umgehende Umsetzung der Resolutionen 2712, 2720 und 2728 des VN-Sicherheitsrats zu ermöglichen Die Weigerung der Hamas, Geiseln freizulassen, verlängert nur den Konflikt und das Leid der Zivilbevölkerung.

Wir begrüßen das neue Kabinett der Palästinensischen Behörde und sind weiterhin bereit, die Behörde bei den Reformen zu unterstützen, die unerlässlich sind, damit sie nach Ende des Konflikts sowohl in Gaza als auch im Westjordanland ihre Verantwortung wahrnehmen kann.

Wir arbeiten ferner darauf hin, einschließlich durch die Verhängung von Sanktionen und andere Maßnahmen, der Hamas die Möglichkeit zu nehmen, finanzielle Mittel zu beschaffen, um weitere Gräueltaten zu begehen. Gleichermaßen werden wir auch unsere Arbeit zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Inhalte im Netz fortsetzen.

Alle Parteien müssen einseitige Handlungen unterlassen, welche die Aussichten auf eine Zwei-Staaten-Lösung untergraben. Wir sind besorgt angesichts der zunehmenden Gewalt durch Siedler. Extremistische Siedler, die Gewalttaten gegen palästinensische Gemeinden zu verantworten haben, müssen zur Rechenschaft gezogen werden.

Eine tragfähige Konfliktlösung kann nur aus abgestimmten regionalen Anstrengungen entstehen. Wir setzen uns nach wie vor für einen dauerhaften und nachhaltigen Frieden auf der Grundlage einer Zweistaatenlösung und für die Gründung eines unabhängigen palästinensischen Staates mit Sicherheitsgarantien für Israel und die Palästinenser ein. Wir fordern, den historischen Status quo der heiligen Stätten in Jerusalem unverändert aufrechtzuerhalten. Wir stimmen darin überein, dass das endgültige Hoheitsgebiet eines palästinensischen Staates durch Verhandlungen auf der Grundlage der Grenzen von 1967 festgelegt werden sollte. Wir stellen fest, dass die Anerkennung eines palästinensischen Staates zu einem angemessenen Zeitpunkt ein unverzichtbarer Bestandteil dieses politischen Prozesses wäre.

Wir arbeiten gemeinsam mit Partnern in der Region intensiv daran, eine weitere Eskalation des Konflikts zu verhindern. Besondere Sorge bereitet uns die Lage entlang der Blauen Linie. Wir erkennen die zentrale und stabilisierende Rolle der libanesischen Streitkräfte und der Interimstruppe der Vereinten Nationen in Libanon (UNIFIL) an, wenn es darum geht, das hier bestehende Risiko zu mindern. Wir rufen alle Beteiligten nachdrücklich auf, Zurückhaltung zu üben und auf eine Deeskalation hinzuwirken.

Wir widersetzen uns jeder Diskriminierung und Gewalt aufgrund von Religion oder Weltanschauung und fordern, dass alle Mitglieder religiöser Minderheiten wirksam geschützt werden. Wir lehnen sämtliche Formen von Antisemitismus und islamfeindlichem Hass entschieden ab.

3. Freiheit der Schifffahrt im Roten Meer

Wir verurteilen die Angriffe der Huthi auf Handelsschiffe bei ihrer Fahrt durch das Rote Meer und den Golf von Aden sowie auf die sie beschützenden Marineschiffe auf das Schärfste. Der Tod dreier unschuldiger Seeleute an Bord der True Confidence sowie der Untergang der Rubymar, der eine Gefahr für die Schifffahrt und ein schwerwiegendes Umweltrisiko zur Folge hatte, erfüllen uns mit großer Sorge. Wir fordern die umgehende Freigabe der am 19. November 2023 beschlagnahmten Galaxy Leader und die Freilassung ihrer Besatzung durch die Huthi. Im Einklang mit Resolution 2722 des VN-Sicherheitsrats bekräftigen wir unsere Unterstützung für Länder, die ihr Recht auf Verteidigung ihrer Schiffe gegen Angriffe in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht ausüben. Wir fordern ferner eine Fortsetzung des internationalen Engagements in enger Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen und mit Küstenstaaten sowie mit regionalen und subregionalen Organisationen, um eine weitere Eskalation zu verhindern, die potenziell Folgen in den verschiedensten Bereichen nach sich ziehen könnte.

Wir begrüßen die fortgesetzten Bemühungen der EU-Marine-Operation ASPIDES und der von den USA angeführten Operation PROSPERITY GUARDIAN in Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich und zehn weiteren Staaten, die auf den Schutz dieser zentralen Schifffahrtswege abzielen.

Wir sind besorgt angesichts der Tatsache, dass der Transport von Energie, Rohstoffen und anderen Waren durch das Rote Meer eingeschränkt ist. Die Länder in der Region gehören zu denen, die von den Angriffen der Huthi am stärksten negativ betroffen sind. Maritime Sicherheit sowie Schifffahrtsrechte und -freiheiten sind für den ungehinderten Transport wesentlicher Güter zu allen Bestimmungsorten und Menschen weltweit entscheidend. Dies umfasst die Bereitstellung lebensrettender humanitärer Hilfe für mehr als die Hälfte der Bevölkerung Jemens sowie für Sudan und Äthiopien.

4. Jemen

Wir bringen unsere Sorge über die Lage in Jemen zum Ausdruck, insbesondere über die humanitären Bedingungen, unter denen die jemenitische Zivilbevölkerung lebt. Die Parteien in Jemen müssen einen sicheren, schnellen und ungehinderten Zugang zu allen Bedürftigen ermöglichen, Anforderungen fallen lassen, die die Bewegungsfreiheit von Frauen einschränken und die Bereitstellung humanitärer Hilfe behindern, und Hindernisse abbauen, die der Bereitstellung von Hilfe insbesondere für die schutzbedürftigen Menschen im Weg stehen. Alle Seiten müssen ihren Verpflichtungen nach dem humanitären Völkerrecht nachkommen.

Wir bekräftigen unsere nachdrückliche Unterstützung für die Vereinten Nationen und den VN-Sondergesandten Hans Grundberg in seinen Bemühungen um eine Konfliktlösung in Jemen.

Wir begrüßen die im Dezember 2023 erzielte Vereinbarung zwischen dem Präsidialen Führungsrat und den Huthi, die das Bekenntnis zu einem Maßnahmenpaket enthält, das darauf abzielt, einen landesweiten Waffenstillstand umzusetzen und die Lebensbedingungen im Land zu verbessern. Wir fordern alle beteiligten Parteien und insbesondere die Huthi dringend auf, sich in redlicher Absicht an den Vorbereitungen für einen alle Seiten einbeziehenden politischen Prozess in Abstimmung mit der Zivilgesellschaft sowie unter der Ägide der VN zu beteiligen.

Wir fordern Rechenschaft für Menschenrechtsverletzungen, auch für schwere Verstöße gegen Kinderrechte, sowie für Verletzungen und Missachtungen des humanitären Völkerrechts.

5. Syrien

Wir bekennen uns unverändert zu einem politischen Prozess unter syrischer Führung und Eigenverantwortung im Einklang mit Resolution 2254 des VN-Sicherheitsrats und unterstützen uneingeschränkt das Mandat des VN-Sondergesandten Geir O. Pedersen. Wir rufen das syrische Regime auf, sich ernsthaft an dem von den Vereinten Nationen moderierten politischen Prozess zu beteiligen, um einen friedlichen Ausgang der Krise und nationale Aussöhnung herbeizuführen. Normalisierung, Wiederaufbau und das Aufheben von Sanktionen kämen nur im Rahmen eines glaubhaften, alle Seiten einbeziehenden und dauerhaften politischen Prozesses im Einklang mit Resolution 2254 des VN-Sicherheitsrats in Frage. Ohne die endgültige Niederschlagung des IS sind Stabilität und Frieden in Syrien nicht dauerhaft möglich. Als Mitglieder der Internationalen Anti-IS-Koalition sind wir entschlossen, der Präsenz des IS in Syrien ein Ende zu setzen.

Wir sind weiterhin entschlossen, darauf hinzuwirken, dass die Opfer mehr Gerechtigkeit erfahren und alle Akteure zur Rechenschaft gezogen werden, die in Syrien Verstöße gegen das Völkerrecht einschließlich des humanitären Völkerrechts und internationaler Menschenrechtsnormen zu verantworten haben. Wir erklären erneut, dass wir den Einsatz chemischer Waffen in Syrien durch das syrische Regime verurteilen. Wir fordern das syrische Regime weiterhin dringend auf, seinen Verpflichtungen nach Resolution 2118 des VN-Sicherheitsrats und nach dem Chemiewaffenübereinkommen nachzukommen und sein Chemiewaffenprogramm vollständig und nachprüfbar zu beenden.

Wir fordern weiterhin die umgehende Freilassung aller willkürlich inhaftierten Zivilpersonen und die Klärung des Schicksals der Verschleppten. Wir unterstützen die Arbeit von Organisationen wie der Untersuchungskommission und des internationalen, unparteiischen und unabhängigen Mechanismus, welche die in Syrien begangenen Verbrechen dokumentieren. Wir sind bereit, die neu geschaffene Unabhängige Institution der VN für Vermisste in Syrien zu unterstützen.

Wir werden die syrische Bevölkerung weiterhin mit humanitärer Hilfe unterstützen, um ihren Bedürfnissen gerecht zu werden, auch durch Hilfe in der Frühphase des Wiederaufbaus und resilienzfördernde Maßnahmen, und fordern vom Regime, dass es ungehinderten humanitären Zugang zu allen Syrerinnen und Syrer ermöglicht, auch durch grenzüberschreitende humanitäre Hilfe der VN, für die es keine Alternative gibt. Wir bleiben den Ländern in der Region zu Dank verpflichtet, dass sie weiterhin syrische Geflüchtete aufnehmen, und rufen das syrische Regime auf, für die geflüchteten Menschen die Voraussetzungen für eine freiwillige und sichere Rückkehr in Würde zu schaffen.

Die anstehende 8. Brüsseler Konferenz zur Zukunft Syriens und der Region ist wichtig, wenn es darum geht, in diesem Bereich ein hohes Maß an Engagement und Mobilisierung der internationalen Staatengemeinschaft aufrechtzuerhalten.

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